Was wird gefördert?
- marktgängige Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 30 kW,
- Neubauten von Brennstofflagern bzw. Heizräumen in direktem Zusammenhang mit der geförderten Biomassefeuerungsanlage,
- Zwei-Kesselanlagen,
- Nahwärmenetze,
- Umsetzungskonzepte,
- Informationsmaterialien
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben und
- sonstige Projekte, die der Verwendung nachwachsender Rohstoffe dienen.
Beratung
Im Auftrag des HMUKLV führt die hessenENERGIE GmbH eine kostenfreie Vorfeldberatung für Ihr Projekt durch.
Auf den Seiten der hessenENERGIE finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner und auch umfangreiche fachtechnische InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Anträge auf Förderung
Anträge auf Förderung sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen, die die Zuwendungen im Auftrag des HMLU bewilligt.
Aktuelle Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsunterlagen und Beratung erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).