Gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-Verordnung, GAP-SP-VO) ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des GAP-Strategieplans die Einrichtung eines offiziellen nationalen Begleitausschusses (Bundes-BGA) gefordert. Nach einer Entscheidung der Länder soll der Bundes-BGA durch 13 Regionale Begleitausschüsse (Regionale BGA) unter Leitung der Länder flankiert werden. Dies stellt eine entscheidende Änderung zu dem bisherigen Beteiligungsverfahren der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner*innen (WiSo-Partner*innen) auf Länderebene dar. Gleichwohl bleibt es die Aufgabe der künftigen „Regionalen BGA zum GAP-Strategieplan" die Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 - 2027 für die jeweiligen Bundesländer zu begleiten.
Unter anderem aus diesem Grund hat sich die regionale Verwaltungsbehörde in Hessen (ELER-VB) dazu entschlossen, die künftige Mitarbeit in einem neuen Regionalen Begleitausschuss von der Bekundung des Interesses hierzu abhängig zu machen. Zur Konstituierung des Regionalen Begleitausschusses in Hessen hat die regionale Verwaltungsbehörde deshalb interessierte Institutionen bis zum 2. September 2022 gebeten, ihr Interesse an einer Mitarbeit zu bekunden und eine Vertreterin beziehungsweise einen Vertreter und eine stellvertretende Vertreterin beziehungsweise stellvertretenden Vertreter namentlich vorzuschlagen. Mitglied im Regionalen BGA des Landes Hessen zum GAP-SP ist die jeweilige Institution. Die aktive Mitarbeit der Institutionen ist an bestimmte Aufgaben und Verpflichtungen gebunden. Des Weiteren soll der BGA zur Vernetzung der Partner*innen untereinander beitragen.
Mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens wurde Institutionen (Organisationen, Vereine, Verbände) aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich, deren Arbeit in thematischem Zusammenhang mit der Förderpolitik des GAP-SP steht, die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in die Prozesse rund um die künftige Begleitung des GAP-Strategieplans einzubringen. Die WiSo-Partner*innen erhalten Informationen über die Förderung im GAP-SP und können sich so in Bezug auf hessische Fragestellungen und die Umsetzung in Hessen einbringen. Auch künftig wird es in dem Regionalen BGA darum gehen, den WiSo-Partner*innen unter anderem die jährliche Durchführung sowie Änderungen, die Hessen betreffen, vorzustellen und Gelegenheit zum Austausch zu bieten. So kann die seit über 20 Jahren etablierte und bewährte Partnerschaft im Land fortgeführt werden. Darüber hinaus sind einzelne Institutionen ggf. auch über die Bundesverbände im Bundes-BGA zum GAP-Strategieplan vertreten. Es ist vorgesehen, dass der Regionale Begleitausschuss für das Land Hessen zum GAP-SP in der Regel einmal im Jahr tagt.
Die Institutionen wurden wie bisher in die folgenden Bereiche eingeteilt:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Markt- und Ernährungswirtschaft
- Umwelt / Naturschutz / Wasser
- Hessische Wirtschaft
- Kommunale Spitzenverbände
- Gewerkschaften
- Kirchen
- Gleichstellung
- Hessische Regionalforen
- Verwaltung.
Unter Berücksichtigung von Artikel 124 GAP-SP-VO sind nachstehend die wesentlichen Aufgaben des Regionalen BGA des Landes Hessen zum GAP-SP aufgeführt:
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu den für die Auswahl von konkreten Fördervorhaben im Bereich der 2. Säule der GAP verwendeten Methoden und Kriterien in Hessen.
- Möglichkeit der Stellungnahme zu Themen oder Belangen, die in den Bundes-BGA eingebracht werden sollen.
- Möglichkeit der Stellungnahme zu hessischen Änderungen am GAP-SP.
- Ggf. weitere, im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben.
Jedes Mitglieds des Regionalen BGA des Landes Hessen zum GAP-SP hat darüber hinaus folgende Pflichten zu beachten:
- Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen.
- Vertraulicher Umgang mit Beratungsinhalten und -dokumenten.
Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens
Bis zum 2. September 2022 hatten alle hessischen Institutionen Zeit, ihr Interesse an einer Mitarbeit im „Regionalen BGA des Landes Hessen zum GAP-SP“ schriftlich zu bekunden.
Bei der Zusammensetzung der Mitglieder des BGA wurde darum gebeten, soweit wie möglich für eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern Sorge zu tragen.
Nach Ablauf der Rückmeldefrist hat die regionale Verwaltungsbehörde in Hessen geprüft, ob ein thematischer Zusammenhang zwischen den Institutionen und der Förderpolitik des GAP-Strategieplans besteht.
Die konstituierende Sitzung des Regionalen Begleitausschusses in Hessen hat am 6. Oktober 2022 stattgefunden.