Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

Opferschutz in Rheinland-Pfalz

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und brauchen dringend Hilfe? Dann möchten wir Sie zunächst auf die Internetseite www.opferschutz.rlp.de aufmerksam machen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen und passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um das Thema Opferschutz. Das gilt insbesondere, wenn Sie schnelle medizinische oder psychlogische Betreuung benötigen. 

Eine Straftat verändert vieles: Zu schwerwiegenden Belastungen und Ängsten, denen Opfer einer Straftat ausgesetzt sind, kommen häufig materielle Schäden. Diese können nebensächlich sein, sie können aber auch zu einer wirtschaftlichen Notlage führen. In seltenen Fällen kann diese Notlage existenzbedrohend sein. Hier kann Ihnen die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz helfen!

Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz kann Menschen helfen, die Opfer einer Straftat wurden. Sie kann aber auch Hinterbliebenen eines Opfers Hilfe gewähren. Zudem unterstützt die Stiftung gemeinnützige Organisationen, die ihrerseits Opfern Hilfe anbieten. 

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann kann Ihnen die Stiftung womöglich helfen. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Straftat muss nach dem 14. Januar 2002 begangen worden sein.
  • Entweder der Tatort liegt in Rheinland-Pfalz oder Sie haben zum Tatzeitpunkt in Rheinland-Pfalz gewohnt. In Ausnahmefällen kann der Vorstand der Stiftung auch eine Hilfe gewähren, wenn die antragstellende Personon zum Zeitpunkt der Antragstellung in Rheinland-Pfalz wohnt (siehe "Billigkeitsentscheidung"). 
  • Sie haben infolge der Tat einen Schaden erlitten oder müssen Kosten tragen, die ohne die Tat nicht entstanden wären.
  • Sie befinden sich infolge der Tat in einer wirtschaftlichen Notlage.  

Die Stiftung hilft durch eine einmalige finanzielle Zuwendung. Im Einzelfall soll die Zuwendung 5000 Euro nicht überschreiten. Ersatz für Schmerzensgeld oder für Verdienstausfall wird nicht geleistet. Sie sollten in Ihrem Antrag konkret mit einem (notfalls geschätzten) Geldbetrag angeben, für welches Begehren (z.B. Kauf einer Erstausstattung, Fahrtkosten zu Behandlungszwecken, Anschaffung des PTBS-Hundes etc.) Sie Hilfe der Stiftung benötigen, und warum dieses Begehren in Folge der Tat entstanden ist. Hierzu können Sie Ihrem Antrag eine fomlose Auflistung beifügen.

Für eine Zuwendung kommen auch gemeinnützige Organisation in Betracht, die in Rheinland-Pfalz individuelle persönliche Hilfe für Opfer leisten oder die Opferzeugen-Betreuungsprogramme durchführen. Opfern stehen Angehörige des Opfers und unmittelbare Tatzeugen gleich. Die Zuwendung für eine individuelle Maßnahme, die dem genannten Personenkreis zugute kommt, soll 3.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung besteht nicht. Der Antrag kann formlos per Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung gerichtet werden. Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben (z.B. Renovierung der Beratungsräumlichkeiten, besondere Corona-Schutzmaßnahmen, Durchführung eines Kurses für Opfer etc.), legen Sie ggf. Kostenvoranschläge bei und begründen Sie bitte kurz, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte vergessen Sie nicht, Kontaktdaten und auch die erforderlichen Bankdaten anzugeben. 

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.  

Bitte lesen Sie sich zunächst die Satzung und die Zuwendungsrichtlinien genau durch.

- Satzung

- Zuwendungsrichtlinien

Füllen Sie dann das nachstehende Antragsformular vollständig aus

- Antragsformular

und senden dieses entweder mit Hilfe des Buttons am Dokumentenende, per Mail an stiftung.opferschutz(at)jm.rlp.de oder per Post eigenhändig unterschrieben sowie mit den gegebenenfalls beizufügenden Anlagen an

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

Sollten weitere Angaben und/oder Angaben erforderlich werden, wird sich die Geschäftsstelle der Stiftung an Sie wenden. Von dort erhalten Sie später auch alle weiteren Informationen und Schreiben.

Das Kuratorium der Stiftung hat zur deren Vertretung folgenden Vorstand bestellt:

  • Dr. Stephan Gutzler, Vorsitzender des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
     
  • Dr. Sabine Wabnitz, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
     
  • Jan Hornberger, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
    c/o Ministerium der Justiz,
    Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz
     

Vorsitzender des Kuratoriums ist Minister Herbert Mertin, Ministerium der Justiz, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz.

Bei ergänzenden Fragen wenden Sie sich bitte an die

Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
c/o Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Telefon: 06131/16-4881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de
Internet: www.jm.rlp.de

Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz ist eine gemeinnützige Stiftung. Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen möchten, können Sie gerne spenden:

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
BW-Bank
IBAN DE33 6005 0101 7401 0299 13

Vielen Dank!

Ansprechpartner

Geschäftsstelle 
c/o Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
06131/ 16- 4881
Stiftung.Opferschutz(at)jm.rlp.de
www.stiftung-opferschutz.rlp.de