Dem Landespersonalausschuss sind zahlreiche Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse unter anderem durch das Thüringer Beamtengesetz und das Thüringer Laufbahngesetz übertragen. Dazu gehören insbesondere die Zulassung von Ausnahmen von der Dauer der Erprobungszeit und den Erfordernissen bei der Beförderung von Beamten sowie die Feststellung der Befähigung der anderen Bewerber und der Beamten im Wege des Aufstiegs für die angestrebte Laufbahn nach einer fachspezifischen Qualifikation.