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Zum Welt-Antikorruptionstag am 9. Dezember 2023
Seit der am 9. Dezember 2003 verabschiedeten Konvention gegen Korruption durch die Vereinten Nationen gilt dieser Tag als Weltantikorruptionstag. Er wird regelmäßig zum Anlass genommen, um weltweit ein starkes Zeichen gegen Korruption zu setzen und auf das Ausmaß sowie die schädlichen Konsequenzen von Korruption aufmerksam zu machen.
Allein der Eindruck von Korruption in der öffentlichen Verwaltung kann verheerende Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger, die Effizienz von Institutionen und letztendlich auf das demokratische Gefüge haben. Der Weltantikorruptionstag erinnert uns daran, dass jeder Einzelne, von Amtsträgern bis zu Bürgern, eine Verantwortung trägt, sich gegen Korruption und unethisches Verhalten zu stellen.
In diesem Zusammenhang veröffentlicht die Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog. Dieser beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen. Er dient nicht nur als Leitfaden für die Bediensteten der Landesverwaltung, sondern auch als Instrument, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.
Warum ist das wichtig?
1. Stärkung der Integrität:
Das grundsätzliche Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen stärkt die Integrität der öffentlichen Verwaltung und unterstreicht das Bekenntnis zu neutralem, rechtmäßigem und uneigennützigem Verhalten. (Ausnahmen vom Verbot sind klar geregelt.)
2. Vertrauensaufbau:
Die klare Einhaltung dieser Vorschriften fördert das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen und schafft eine transparente und verantwortungsbewusste Verwaltung.
3. Fragen-Antworten-Katalog als Informationsquelle:
Der Katalog dient als wichtige Informationsquelle, um Missverständnisse zu klären und eine breitere Verständigung über die Anti-Korruptions-Vorschriften in der Landesverwaltung zu erreichen.
4. Aufklärung
Die Veröffentlichung dieses Fragen-Antworten-Katalogs dient der Aufklärung. Es werden alle Bediensteten der Landesverwaltung ermutigt, sich aktiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen und damit einen Beitrag zu einer transparenten und korruptionsfreien Gesellschaft zu leisten.
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.
Der oben gezeigte Erklärfilm richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteile aufmerksam gemacht werden.
Hintergrund zum Welt-Antikorruptionstag
Der Welt-Antikorruptionstag erinnert an das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, welches erstmalig am 9. Dezember 2003 unterzeichnet wurde. Seit dem sind dieser Konvention 189 Staaten (Stand: 11. August 2021) beigetreten. Die beteiligten Länder verpflichten sich damit, Korruption gegenüber Amtsträgern zu bestrafen und bei deren Bekämpfung auch international zusammenzuarbeiten.
Verhaltenskodex gegen Korruption
Aus Anlass des alljährlichen Weltantikorruptionstags am 9. Dezember hat die Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Verhaltenskodex gegen Korruption erstellt.
Dieser soll den Beschäftigten der Landesverwaltung Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Korruptionsgefahren geben, auf Gefahrensituationen hinweisen, in denen sie ungewollt in Korruption verstrickt werden können und deutlich machen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollen.
Den Verhaltenskodex finden Sie unter folgenden Link:
Plakat-Aktion
Alle 14 Motive der Plakat-Aktion als PDF-Dokument zum Download.
Korruption? Ohne mich.
Besteht Ihrer Meinung nach ein Verdacht auf Korruption im Bereich der öffentlichen Verwaltung? Dann ist es sinnvoll, sich an die Leitstelle Korruptionsbekämpfung der Landesregierung zu wenden, die als Organisationseinheit beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angesiedelt ist. Das gilt sowohl für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes als auch für jede Bürgerin und jeden Bürger.
Aktueller Sponsoring-Bericht
Bundeslagebilder Korruption
Korruption schädigt das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. die Integrität der Wirtschaft. Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Deliktsbereich Korruption finden Sie in den Bundeslagebildern Korruption des BKA.
Annahme von Belohnungen und Geschenken
Bekanntmachung in der Fassung vom 15. September 2010
Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Spenden und Schenkungen in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen
Bekanntmachung in der Fassung vom 10.01.2019
Sponsoring-Berichte der vergangenen Jahre
Fragen-Antworten-Katalog
Diese im April 2020 aktualisierte Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellten Fragen soll helfen, bei Zuwendungen an Bedienstete der Landesverwaltung die Grenzen des erwünschten, noch erlaubten und verbotenen Verhaltens zu erkennen.
Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung
Richtlinie in der Fassung vom 8. Januar 2019
Ansprechpartner
Die Leitstelle Korruptionsbekämpfung kann wie folgt erreicht werden:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
Hotline: (0361) 57 3313 499
E-Mail: korruptionsbekaempfung@tmik.thueringen.de