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Waffenrecht

Das Waffengesetz des Bundes regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es ist in den letzten Jahren mit Unterstützung des Thüringer Innenministeriums umfassend geändert worden. Die Notwendigkeit von Änderungen ergab sich unter anderem als Folge der tragischen Amokläufe in Erfurt und Winnenden.

Das Waffengesetz enthält nunmehr Regelungen, die den Zugang zu Waffen erheblich erschweren. Zu nennen sind insbesondere die Pflicht zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen in den Räumen der Waffenbesitzer.

Das Thüringer Innenministerium übt im Waffenrecht die Fachaufsicht aus und unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte als Waffenbehörden beim Vollzug des Gesetzes.

Für einen effizienten und beschleunigten, digitalen Datenaustausch nach § 5 Abs. 5 Nr. 4 Waffengesetz zwischen Waffenbehörden und dem Amt für Verfassungsschutz rüsten die Waffenbehörden digital nach.

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 17. Februar 2020 wurde die Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Antragstellers oder Erlaubnisinhabers sowie die Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden eingeführt, um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Waffen gelangen bzw. diese behalten können. Nach dem Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 zeigte sich der Bedarf nach Überprüfung und Anpassung des Waffenrechts insbesondere in der Wissensweitergabe und -vernetzung sowie der Grundlagen der Zuverlässigkeitsprüfung.

Aufgrund der vergrößerten Überprüfungspflichten haben die Thüringer Waffenbehörden nunmehr jährlich mindestens 9.000 Auskunftsersuchen an das Amt für Verfassungsschutz zu richten. Hierfür ist ein elektronischer Austausch unerlässlich.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben hatte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zwischen dem Hersteller des in den Thüringer Waffenbehörden eingesetzten Fachverfahrens, dem Amt für Verfassungsschutz und der Waffenbehörde der Stadt Erfurt als kommunalem Vertreter einen Prozess initiiert, nach einer digitalen Möglichkeit für einen effizienten und beschleunigten elektronischen Datenaustausch zu suchen. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde ebenfalls informiert und einbezogen.

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