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Wirtschaftliche Vereine

Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.

In unserem Flyer wollen wir Ihnen die Vorteile und die beispielhaft dargestellten Möglichkeiten näher erläutern:

Wenn Sie einen Antrag auf Verleihung stellen wollen, können Sie dies hier  elektronisch tätigen.

Bei Interesse oder allgemeinen Fragen können Sie sich gern an das Referat 21 telefonisch unter 0361 57 3313 402 wenden oder eine E-Mail an die folgende Adresse schreiben:

Das Thüringer Innenministerium in den sozialen Netzwerken: