Hoheitszeichen und Beflaggung
Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen sowie die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude (THBeflaggVO) und die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen (AVHz).
Auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei wird das Thema Hoheitszeichen und Beflaggung unter dem Stichwort „Protokoll“ behandelt.