Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Feiertagsrecht

Das Feiertagsrecht regelt die Festlegung von gesetzlichen und religiösen Feiertagen und die an diesen Tagen geltenden Schutzbestimmungen und Verbote. Als Rechtsgrundlage dient das

Als Beispiel ist u. a. der Fronleichnamstag zu nennen, der nach § 2 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 ThürFGtG nur in denjenigen Teilen Thüringens gilt, in denen er im Jahr 1994 als gesetzlicher Feiertag begangen wurde. Eine ausführliche Auskunft zu den Landkreisen und Gemeinden, die den Fronleichnamstag als Feiertag begehen, ist in folgendem Merkblatt zu finden:

Das Thüringer Innenministerium in den sozialen Netzwerken: