Handlungsempfehlung "Ampelmodell" zur Sicherung der Einsatzbereitschaft
Die Handlungsempfehlung "Ampelmodell" basiert auf mehreren Rundschreiben des Ministeriums während der SARS-CoV2-Pandemie. Darin wurden jeweils umfangreiche Informationen und Empfehlungen bezüglich der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungs- sowie dienstlichen Veranstaltungen der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der SARS-CoV2-Pandemiesituation mitgeteilt.
Anzumerken ist, dass die Empfehlungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unter Berücksichtigung der konkreten Pandemielage vor Ort (Punkt- oder Flächenlage) und unter stetiger, einzelfallbezogener Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen und Maßnahmen anzuwenden sind.
Zudem sind die Allgemeinverfügungen der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften, der Gesundheitsbehörden oder weitergehende Regelungen zu beachten.
Oberste Ziele aller Maßnahmen und Verhaltensregeln sind die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Gefahrenabwehrbehörden und somit die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates sowie der Gesundheitsschutz der Helferinnen und Helfer.
Die „Corona-Ampel“ soll als übersichtliche Entscheidungshilfe und Orientierungsrahmen für Führungskräfte dienen, und bei der Auswahl einzuleitender und durchzuführender Maßnahmen unterstützen.