Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Bedarfszuweisungen

Aus dem Landesausgleichsstock nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) wird finanziell in Not geratenen Kommunen mit sogenannten Bedarfszuweisungen geholfen, wenn keine eigenen oder anderen Finanzmittel mehr zur Verfügung stehen und sie die entsprechenden Voraussetzungen vorweisen können. Die Bedarfszuweisungen werden in Form von Zuweisungen und rückzahlbaren Überbrückungshilfen ausgereicht. Daneben werden in den Jahren 2023 bis 2025 aus dem Landesausgleichsstock Kompensationen im Umfang von 34,8 Millionen Euro an die Landkreise ausgereicht, welche durch die Anpassung des Soziallastenansatzes ab dem Jahr 2023 geringere Schlüsselzuweisungen erhalten.

 

In welchen Fällen Bedarfszuweisungen geleistet werden können und wie diese beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen sind, regelt § 24 Abs. 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Bedarfszuweisungen, siehe Link Seitenende - Rubrik "Haushaltskonsolidierung").

 

Danach sind die Mittel bestimmt:

a) zur Durchführung von Haushaltskonsolidierungen

b) zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen und besonderer Aufgaben

c) zum Ausgleich von Härten in Einzelfällen beim Vollzug des ThürFAG

d) zur Förderung von neuen Kooperationen kommunaler Zusammenarbeit im Sinne des Thüringer Gesetzes für kommunale Gemeinschaftsarbeit.

 

Weiterhin sind Mittel ohne weiteres Antragsverfahren nach § 24 Abs. 2a Thüringer Finanzausgleichsgesetz 

e) für Kompensationszahlungen für geringere Schlüsselzuweisungen

vorgesehen.

 

Als Teil der unter Buchstabe b) geregelten außergewöhnlichen Belastungen stehen ab dem Jahr 2023 für den Fall von plötzlichen unvorhersehbaren Elementarschadensereignissen (z. B. Überschwemmungen, Überflutungen, Orkane oder Waldbrände) bis zu 10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zur Schadensbeseitigung an kommunalem Sachvermögen und kommunalen Einrichtungen für betroffene Kommunen bereit.

 

Im Jahr 2023 sind für den Landesausgleichsstock im Haushalt 55 Millionen Euro veranschlagt. Der Landesausgleichsstock wird darüber hinaus durch die verbleibenden Einnahmen aus der Finanzausgleichsumlage, den Einnahmen aus Rückzahlungen von Bedarfszuweisungen sowie im Vorjahr nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Finanzausgleichsmasse aufgestockt.

 

Die Mittel des Landesausgleichsstocks bleiben dabei kommunalen Zwecken erhalten und fließen am Ende eines Haushaltsjahres nicht in den allgemeinen Landeshaushalt zurück.

 

         

Das Thüringer Innenministerium in den sozialen Netzwerken: