Seit August 2021 war der afghanische Staatsbürger vollziehbar ausreisepflichtig. Die Abschiebung konnte aber wegen fehlender Passdokumente und der Situation in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban zunächst nicht durchgeführt werden.
Der Afghane trat erheblich strafrechtlich in Erscheinung. So wurde er im Juli 2018 wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe in Höhe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt (zunächst zur Bewährung, welche im November 2021 widerrufen wurde). Im August 2021 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen sowie wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren verurteilt. Der Abgeschobene befand sich wegen der genannten Verurteilungen von Februar 2021 bis März 2024 in Haft. Nach seiner Haftentlassung trat er wieder strafrechtlich in Erscheinung.