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25-Jähriger erfolgreich nach Afghanistan abgeschoben

54/2024

Heute (30. August 2024) wurde vom Leipziger Flughafen ein afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan abgeschoben. Er reiste im November 2015 als unbegleiteter Minderjähriger in das Bundesgebiet ein und hatte einen Asylantrag gestellt. „Die Abschiebung zeigt, dass unsere Verfahren funktio-nieren. Wir müssen die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen. Das ist Ausdruck eines handlungsfähigen Rechtsstaates. Seit der Übernahme der Zuständigkeit für Migration hat das Ministerium die Anzahl der vollzogenen Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 60 Prozent erhöht“, betonte Innenminister Georg Maier.

Seit August 2021 war der afghanische Staatsbürger vollziehbar ausreisepflichtig. Die Abschiebung konnte aber wegen fehlender Passdokumente und der Situation in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban zunächst nicht durchgeführt werden.

Der Afghane trat erheblich strafrechtlich in Erscheinung. So wurde er im Juli 2018 wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe in Höhe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt (zunächst zur Bewährung, welche im November 2021 widerrufen wurde). Im August 2021 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen sowie wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren verurteilt. Der Abgeschobene befand sich wegen der genannten Verurteilungen von Februar 2021 bis März 2024 in Haft. Nach seiner Haftentlassung trat er wieder strafrechtlich in Erscheinung.

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