Die HESSENKASSE ist ein bundesweit einmaliges Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen. Die HESSENKASSE ist das Angebot des Landes an seine Kommunen, ihnen 5 Milliarden Euro Kassenkredite abzunehmen, die Entschuldung zu organisieren, ihnen individuell ein Paket mit berechenbaren Konditionen, zu bieten und selbst Landesgeld bereitzustellen, um bei der Tilgung kommunaler Schulden zu helfen. Kassenkredite sollten ursprünglich dazu dienen, Kommunen kurzfristig Liquidität zu sichern, um laufende Ausgaben zu decken. Anders als bei Investitionskrediten stehen Kassenkrediten also keine Werte gegenüber. Doch was als Ausnahme gedacht war, wurde über die Jahre bei vielen Kommunen zur Regel. Hessens Kommunen waren damit leider bundesweit in der Spitzengruppe angekommen.
178 Kommunen erhielten Anfang August ihre Bewilligungsbescheide zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm. Damit werden die Landkreise, Städte und Gemeinden zu den Kundinnen der HESSENKASSE. Die Bewilligungsbescheide wurden vom Finanzministerium zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) erstellt. Sie ergehen im Einvernehmen mit dem Innenministerium. Sie sind so etwas wie die Eintrittskarte in die HESSENKASSE und legen für jede am Entschuldungsprogramm teilnehmende Kommune fest, wie hoch der Ablösungshöchstbetrag ist, wie viel Euro der Kassenkredite die HESSENKASSE also übernimmt. Er regelt auch den von der Kommune zu leistenden Eigenbetrag in Höhe von 25 Euro je Einwohner und Jahr sowie die Dauer der Beitragszahlung.
Die HESSENKASSE beseitigt die aus den Kassenkrediten entstandenen Schulden schließlich an zwei Stichtagen Mitte September und Mitte Dezember aus den kommunalen Haushalten. Sie werden dann von der HESSENKASSE abbezahlt und belasten die kommunalen Haushalte, abgesehen von den trag- und planbaren Eigenbeiträgen, nicht mehr.
Antragsberechtigt in dem mit rund 700 Millionen Euro ausgestatteten Investitionsprogramm der HESSENKASSE sind voraussichtlich 257 Kommunen, die ihre Kassenkredite bereits ohne Hilfe der HESSENKASSE zurückführen konnten oder keine Kassenkredite in Anspruch genommen hatten.
Mit der HESSENKASSE wird den Kommunen geholfen, ein über viele Jahre aufgelaufenes Problem nachhaltig zu lösen. Nachhaltig heißt: Zu dieser Verschuldung aufgrund der Kassenkredite darf es zukünftig nicht mehr kommen. Eine Anpassung der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung wird sicherstellen, dass Kassenkredite (zukünftig Liquiditätskredite) wieder auf ihren ursprünglichen Zweck reduziert werden kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.