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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER 2014–2020)

Der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union kommt eine zentrale Rolle bei der ländlichen Entwicklung zu. Mit seiner Ausrichtung auf die Zielsetzungen der Zukunftsstrategie „Europa 2020“, die für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum steht, bildet der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dabei die Basis für die künftige Förderung der ländlichen Entwicklung.

Anknüpfend an die in der Strategie „Europa 2020“ formulierten Ziele verfolgt der ELER sechs inhaltliche Prioritäten sowie Querschnittsthemen. Die den nationalen Rahmenbedingungen Rechnung tragende Strategie zur Umsetzung des ELER ist in einer Partnerschaftsvereinbarung festgehalten, welche fondsübergreifend angelegt und zwischen der Europäischen Kommission und der Bundes­republik Deutschland ausgehandelt und festgeschrieben wurde. Die Partnerschaftsvereinbarung ist das Bindeglied zwischen der Europäischen Strategie und dem Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums.

ELER-Logo

Nationale Rahmenregelung und GAK

Die EU-rechtlichen ELER-Regelungen erlauben es, dass Mitgliedstaaten eine regionalisierte Programmplanung betreiben können. Wird davon Gebrauch gemacht, erarbeiten die Mitgliedstaaten eine Nationale Rahmenregelung mit gemeinsamen Bestandteilen der regionalen Programme. Die Bundesrepublik Deutschland nutzt ihrem föderalen Aufbau entsprechend diese Möglichkeit und hat eine Nationale Rahmenregelung vorgelegt, welche im Wesentlichen die Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) widergibt.

Nationale Rahmenregelung (NRR)

Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Bund-Länder-Finanzinstrument und wichtiges Mittel der Bundesländer zur Kofinanzierung des ELER.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

Weitere Informationen können auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL) abgerufen werden.

Das nachfolgende Hinweisblatt dient zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsanforderungen bei ausschließlich mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ finanzierten Fördervorhaben.

Hinweisblatt Publizität GAK

Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014–2022

Mit Durchführungsbeschluss vom 26. Mai 2015 wurde das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020 des Landes Thüringen von der Europäische Kommission genehmigt. Es stellt das Herzstück der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014–2022 dar. Mit der Verlängerung der Laufzeit der Förderphase im Dezember 2020 um weitere zwei Jahre wurde auch die Programmlaufzeit des Thüringer Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raums bis 2022 verlängert.    

Das Entwicklungsprogramm trägt entsprechend des Auftrags des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 bei, indem es in Ergänzung zu den sonstigen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik und in Kohärenz mit den anderen EU-Fonds die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums Thüringen fördert. Es identifiziert die regionalen Bedarfe und formuliert spezifische Entwicklungsziele. Das Programm wurde von einem externen Gutachter bewertet und einer strategischen Umweltprüfung unterzogen.

Das Entwicklungsprogramm ist Grundlage für die Weiterentwicklung der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen und bietet bis zum Jahr 2020 ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutz verbessert werden können.

Kriterien für die Auswahl von Fördervorhaben und Stichtage für die Antragstellung

 

Gemäß Artikel 49 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2103 hat die ELER-Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für die Vorhaben festgelegt.

Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raumes gewährleistet werden. Die Auswahlkriterien bewerten die Qualität der Anträge in Bezug auf die Übereinstimmung mit den ELER-Prioritäten, den ermittelten Bedarfen und den festgelegten Zielen der jeweiligen Maßnahme. Sie müssen transparent und nachvollziehbar sein. Es können nur solche Vorhaben gefördert werden, die unter der Anwendung der Auswahlkriterien ausgewählt werden.

Die Bewilligungsbehörden bewerten die Vorhaben an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems. Die Anträge einer Auswahlrunde, die zu einem zuvor bestimmten Stichtag eingegangen sein müssen, werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.

Die Auswahlkriterien sind für jede Fördermaßnahme im folgenden Kriterienkatalog aufgeführt:

Katalog-Auswahlkriterien Thüringen
 

Die für die Auswahlverfahren relevanten Stichtage und Finanzmittelbudgets sind in folgender Übersicht dargestellt:

Stichtage und Budgets für Auswahlverfahren 2024  (barrierefrei)

Begleitung

Die Begleitung der Durchführung des Entwicklungsprogramms übernimmt ein Begleitausschuss, der sich am 25.06.2015 konstituiert hat. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und von Wirtschafts- und Sozialpartnern. Der Begleitausschuss berät regelmäßig einmal jährlich im Rahmen des Partnerschaftsprinzips Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Thüringen in der Periode 2014 bis 2020.

Geschäftsordnung

Mitglieder und Interessengruppen

 

Bewertung

Die Bewertungsaktivitäten und -ergebnisse fließen in die jährlichen Durchführungsberichte und insbesondere in die erweiterten Durchführungsberichte für die Jahre 2016 (siehe 3. BGA 2017) und 2018 (siehe 7. BGA 2019) ein. Diese Berichte werden bei den jeweiligen Begleitausschussterminen veröffentlicht. Darüber hinaus werden im Rahmen der laufenden Bewertung an dieser Stelle die ausführlichen Berichte der Jahre 2017 und 2019 sowie themenspezifische Berichte veröffentlicht.

Berichte über die laufende Bewertung FILET 2014 – 2020

Erster Bewertungsbericht

Dritter Bewertungsbericht

OeVF-Biodiversität Thüringen

Kohärenzanalyse Leader Filet-2014-2020

 

Publizität und Öffentlichkeitsarbeit

Die breite strategische Zielsetzung der künftigen ELER-Förderung bedingt einen hohen Informations- und Kommunikationsbedarf bei allen an der Umsetzung Beteiligten. Das gilt für die breite Öffentlichkeit ebenso wie für ELER-spezifische Zielgruppen und die Verwaltungsstellen.

Mit Hilfe einer Informations- und Publizitäts-Strategie soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Beteiligten über die Angebote in Thüringen, den Nutzen und die Auswirkungen der Förderung durch den ELER sowie über die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, zu informieren.

Informations- und PR-Strategie
 

Mit den folgenden Dokumenten werden die Empfänger von Fördermitteln und die Bewilligungsstellen über die Publizitätsverpflichtungen informiert.

Die ELER Logos zum Download

Das Logo des ELER Projekt
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ZIP-Datei hier (jpeg) herunterladen (farbig und schwarz-weiß)

 

Weitere Links

Europäische Kommission

Rechtsgrundlagen (ESI-VO, ELER-VO, Übergangs-VO)

Partnerschaftsvereinbarung (Teil 1 und Teil 2)

Netzwerk Ländliche Räume DVS

 

Kontakt

Ihre Meinung ist uns wichtig! Fragen, Anmerkungen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes richten Sie bitte an:

ELER-Kontaktformular

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