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Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Thüringen

Ministerin Susanna Karawanskij
Foto: TMIL/D. Santana

„Mit großer Sorgfalt und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeschlossen. Der Anfang 2022 gestartete Fortschreibungsprozess stellt sicher, dass Thüringen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gewachsen ist. Insbesondere die kommunalen Neugliederungen und der notwendige Ausbau klimafreundlicher Energieträger machten eine Anpassung des LEP erforderlich. 

Die vorliegende erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 ist das Ergebnis der Teilfortschreibung und ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Thüringens. Die hier festgelegten Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung bieten eine solide Grundlage, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich anzupacken und Thüringen als lebenswerte Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“

Susanna Karawanskij
Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft

Hintergrund

Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025

Die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 wurde am 9. Juli 2024 durch die Thüringer Landesregierung beschlossen und gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 ThürLPlG im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht und ist am 31. August 2024 in Kraft getreten.

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Die nichtamtliche Lesefassung stellt das LEP 2025 in der Form, die es durch die Erste Änderung des LEP 2025 gefunden hat, dar.

Verfahrensablauf

Verfahren

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Stufe 1

Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und kündigt allgemein an, welche Abschnitte geändert werden sollen. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten enthält noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen konnten bis 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und mitteilen, was ihnen im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist.

zur Bekannmachung und Beteiligung ...

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung

Stufe 2

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, bei der die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereiche von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen berührt werden, hatten die Möglichkeit, sich bis zum 8. April 2022 zu den Festlegungen des Umfang- und Detailierungsgrads des Umweltberichts zu äußern.

weitere Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ...

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Stufe 3

Mit der Kabinettbefassung über den ersten Entwurf am 22. November 2022 beginnt der erste förmliche Verfahrensschritt auf der Grundlage von § 3 ThürLPlG. An den Kabinettbeschluss schließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im ersten Quartal 2023 an. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt.

zum ersten Entwurf ...

 

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Stufe 4

Das Kabinett hat am 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 statt.

zum zweiten Entwurf ...

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 51 - Raumordnung und Landesplanung

Referatsleiter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

E-Mail: thomas.walter@tmil.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 4191 330

Medieninformationen zur Teilfortschreibung des LEP

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