Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Thüringen
„Mit großer Sorgfalt und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeschlossen. Der Anfang 2022 gestartete Fortschreibungsprozess stellt sicher, dass Thüringen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gewachsen ist. Insbesondere die kommunalen Neugliederungen und der notwendige Ausbau klimafreundlicher Energieträger machten eine Anpassung des LEP erforderlich.
Die vorliegende erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 ist das Ergebnis der Teilfortschreibung und ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Thüringens. Die hier festgelegten Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung bieten eine solide Grundlage, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich anzupacken und Thüringen als lebenswerte Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“
Susanna Karawanskij
Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft
Hintergrund
Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025
Die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 wurde am 9. Juli 2024 durch die Thüringer Landesregierung beschlossen und gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 ThürLPlG im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht und ist am 31. August 2024 in Kraft getreten.
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Die nichtamtliche Lesefassung stellt das LEP 2025 in der Form, die es durch die Erste Änderung des LEP 2025 gefunden hat, dar.
Lesefassung zum Download
Weitere Dokumente zur Ersten Änderung des LEP 2025
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 ROG
- Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ROG
- Liste der Mittel- und Grundversorgungsbereiche mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden (PDF)
- Liste der Mittel- und Grundversorgungsbereiche mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden (XLSX)
- Karte 2 – Raumstruktur (GIS-Daten)
- Karte 4 – Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche (GIS-Daten)
Verfahrensablauf
- Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)
- Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 4:Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 5: Verordnungsbeschluss
- Stufe 6: Bekanntmachung und Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Verfahren
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Stufe 1
Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und kündigt allgemein an, welche Abschnitte geändert werden sollen. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten enthält noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen konnten bis 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und mitteilen, was ihnen im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist.
Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung
Stufe 2
Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, bei der die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereiche von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen berührt werden, hatten die Möglichkeit, sich bis zum 8. April 2022 zu den Festlegungen des Umfang- und Detailierungsgrads des Umweltberichts zu äußern.
weitere Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ...
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
Stufe 3
Mit der Kabinettbefassung über den ersten Entwurf am 22. November 2022 beginnt der erste förmliche Verfahrensschritt auf der Grundlage von § 3 ThürLPlG. An den Kabinettbeschluss schließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im ersten Quartal 2023 an. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt.
Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
Stufe 4
Das Kabinett hat am 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 statt.
Downloads
- Landesentwicklungsprogramm 2025
- Landesentwicklungsbericht 2023 (barrierefrei)
- Landesentwicklungsbericht 2022 (barrierefrei)
- Landesentwicklungsbericht 2021
- Landesentwicklungsbericht 2020
- Landesentwicklungsbericht 2019
- Landesentwicklungsbericht 2018
- Landesentwicklungsbericht 2017
- Landesentwicklungsbericht 2016
- Landesentwicklungsbericht 2014
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 51 - Raumordnung und Landesplanung
Referatsleiter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
E-Mail: thomas.walter@tmil.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 330
Medieninformationen zur Teilfortschreibung des LEP
-
MedieninformationThüringer Kabinett beschließt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Staatssekretär Weil: „Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stärken wir insbesondere unsere ländlichen Räume. Durch die Aufnahme weitere Kleinstädte und Landgemeinden als sogenannte Grundzentren stellen wir die Weichen für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Außerdem setzten wir die verbindlichen Bundesvorgaben zum Ausbau der Windenergie um und legen regionale Teilflächenziele in den Thüringer Planungsregionen vor.“ zur Detailseite
-
MedieninformationBedeutender Schritt für ein starkes Südthüringen: Ministerin Karawanskij unterzeichnet Vertrag mit Städten der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ sowie Schmalkalden und Meiningen
Heute (24.06) unterschrieben Ministerin Susanna Karawanskij, die Bürgermeister der Mitgliedsstädte der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ (Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof) sowie der Städte Schmalkalden und Meiningen einen Raumordnerischen Vertrag zur oberzentralen Entwicklung in Südthüringen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die oberzentralen Funktionen im Südthüringer Raum aufgrund der gewachsenen funktionalen Strukturen und ihrer räumlichen Verteilung nur in enger, freiwilliger und funktionsteiliger Kooperation wahrgenommen werden können. Mit dem Vertrag werden bestehende, räumlich verortete Funktionen der sechs Städte für öffentliche Dienstleistungen, Verkehrsnetz, Bildung, Gesundheit und Kultur raumordnerisch gesichert und weiterentwickelt. zur Detailseite
-
MedieninformationBeteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms startet am 5. Februar 2024
Bis zum 15. März 2024 läuft das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf des Thüringer Landesentwicklungsprogramms (LEP). Über die eigens eingerichtete Onlinebeteiligungsplattform können die interessierte Öffentlichkeit und Behörden Stellungnahmen einreichen. zur Detailseite
-
MedieninformationBeschluss über den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms
Ministerin Karawanskij: „Der heutige Beschluss über den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms ist ein großer Schritt zur Stärkung des ländlichen Raums und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Thüringen. Damit bleiben wir auf Kurs.“ zur Detailseite
-
Ministerin Karawanskij stellt Landesentwicklungsbericht 2023 vor: „Ein Schwerpunktthema ist der Schutz von Agrarflächen vor Versiegelung“
Das Kabinett hat heute den Entwurf des Landesentwicklungsberichts 2023 (LEB) zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde federführend vom Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet und mit den anderen Ressorts abgestimmt. „Auf Bundesebene wurden in enger Taktung zahlreiche Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Im Landesentwicklungsbericht wird erstmals systematisch und für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt, welche Konsequenzen und Handlungsoptionen sich daraus für den Freistaat Thüringen ergeben. Ziel der Landesregierung ist, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche jeder Thüringer Region so in Einklang zu bringen, dass die Menschen überall ähnlich gut arbeiten und leben können. Der Bericht erklärt für alle transparent, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Maßnahmen wir dieses Ziel erreichen wollen“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
-
MedieninformationHalbzeit bei der Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm
Noch bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben. zur Detailseite
-
Digital und bürgernah: Onlineplattform zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Landesentwicklungsprogramm freigeschaltet
Bis zum 17. März 2023 können alle an der Thüringer Landesentwicklung Interessierten eine Stellungnahme für den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeben. zur Detailseite
-
MedieninformationMinisterin Karawanskij: „Das beschlossene Landesentwicklungsprogramms ist ein Meilenstein für Thüringen“
Das Kabinett hat heute (22.11.) den ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Landesentwicklung in Thüringen. Das Landesentwicklungsprogramm ermöglicht eine zügige und transparente Fortschreibung der Raumordnungspläne, mit denen die ländlichen Räume gestärkt und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden kann“, so Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij. „Durch digitale Beteiligungsprozesse werden Planungsprozesse entbürokratisiert und erleichtert. So gewährleisten wir eine zeitgemäße demokratische Teilhabe aller Menschen in Thüringen.“ zur Detailseite
-
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen: Unterlagen zur Umweltprüfung veröffentlicht
Als nächster Schritt der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wurden heute (7.3.) auf der TMIL-Homepage und im Thüringer Staatsanzeiger die Unterlagen zur Umweltprüfung (Scoping) veröffentlicht. Am 18. Januar 2022 hatte die Landesregierung die LEP-Teilfortschreibung mit der Bekanntmachung der Planungsabsichten eingeleitet. zur Detailseite
-
Ministerin Karawanskij: „Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wollen wir ländlichen Raum stärken und die Energiewende beschleunigen“
Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij stellte heute (18.01.) im Kabinett und der Regierungsmedienkonferenz die Pläne zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vor. „Mit einem verbesserten Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger erhöhen wir die Transparenz und stärken die Akzeptanz der politischen Entscheidungen. Im Fokus der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm stehen eine sozial gerechte Stärkung des ländlichen Raums mit der wir gute und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gewährleisten wollen. Zudem wird Thüringen seinen Beitrag zu einer gelingenden, Energiewende leisten, indem wir den Ausbau klimafreundlicher Energieträger beschleunigen. So soll es für Gemeinden künftig möglich sein, eigene Gebiete für Windenergieanlagen ausweisen zu können.“ zur Detailseite