Raumordnung und Landesplanung
Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).
Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.
Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).
Kontakt
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Abteilungsleiter: N.N.
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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Video: Was ist eigentlich Raumordnung?
Medieninformationen Raumordnung und Landesplanung
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Ministerin Karawanskij stellt Landesentwicklungsbericht 2023 vor: „Ein Schwerpunktthema ist der Schutz von Agrarflächen vor Versiegelung“
Das Kabinett hat heute den Entwurf des Landesentwicklungsberichts 2023 (LEB) zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde federführend vom Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet und mit den anderen Ressorts abgestimmt. „Auf Bundesebene wurden in enger Taktung zahlreiche Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Im Landesentwicklungsbericht wird erstmals systematisch und für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt, welche Konsequenzen und Handlungsoptionen sich daraus für den Freistaat Thüringen ergeben. Ziel der Landesregierung ist, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche jeder Thüringer Region so in Einklang zu bringen, dass die Menschen überall ähnlich gut arbeiten und leben können. Der Bericht erklärt für alle transparent, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Maßnahmen wir dieses Ziel erreichen wollen“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite