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Raumordnung und Landesplanung

Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).

Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.

Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).

  • Thüringer Landesplanungsgesetz

    Das Thüringer Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450) ist am 22. Dezember 2012 in Kraft getreten und durch Artikel 44 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 vom 18. Dezember 2018 (GVBl. 731) geändert worden.

    Die Raumordnung ist der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 des Grundgesetzes zugeordnet. Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) wurde am 30. Dezember 2008 verkündet und trat für den Bereich der Ländergesetzgebung am 30. Juni 2009 in Kraft (Artikel 9 Nr. 1 Satz 2 GeROG). Mit dem Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1245) ist das Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden. Hierbei fand eine Umstrukturierung des Gesetzes statt.

    Daraus ergab sich ein Anpassungsbedarf für das 2012 novellierte Thüringer Landesplanungsgesetz, welches vielfach auf das ROG verweist. Die erforderlichen Anpassungen wurden mit dem Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (GVBl. S. 731) vollzogen.

    Inhaltlich ändert sich die Soll-Regelung zum Einsatz von elektronischen Informationstechnologien. Dies wird im Thüringer Landesplanungsgesetz nachvollzogen. In der Praxis werden diese elektronischen Informationstechnologien bereits gegenwärtig eingesetzt, so dass damit keine Änderung des Gesetzesvollzugs verbunden ist.

    Außerdem findet in Folge der Änderung des ROG nunmehr bei Raumordnungsverfahren stets eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hierdurch soll mehr Transparenz und Akzeptanz erreicht werden.

    Eine weitere Neuerung im Thüringer Landesplanungsgesetz ist, dass die Beschlüsse der Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr nicht mehr nur vor Ort eingesehen werden können, sondern von den Regionalen Planungsgemeinschaften auf deren jeweiligen Internetseiten bereitgestellt werden. Dies ermöglicht eine unkomplizierte und zeitgemäße Information der Bürgerinnen und Bürger. Transparenz und Bürgernähe werden gestärkt.

    Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) vom 11. Dezember 2012, geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018

    Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2017

  • Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025

    Am 15. April 2014 hat die Landesregierung die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm beschlossen. Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm wurde am 4. Juli 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet und ist am 5. Juli 2014 in Kraft getreten.

    Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025, geändert durch die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025

    Die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 wurde am 9. Juli 2024 durch die Thüringer Landesregierung beschlossen und gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 ThürLPlG im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht und ist am 31. August 2024 in Kraft getreten.

    Damit endet nach rund zweieinhalb Jahren ein aufwändiges Planungsverfahren. Im Ergebnis werden mit der Aufnahme weiterer Kleinstädte und ländlicher Gemeinden als Grundzentren und der Ausweisung neuer Oberzentren die Weichen für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gestellt. Erstmals macht das Landesentwicklungsprogramm auch verbindliche Vorgaben von Teilflächenzielen für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen und geht damit einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende und der Dekarbonisierung.

    Bei der ersten Änderung des Landesentwicklungsprogramms handelt es sich um eine Teilfortschreibung, d.h. es werden nicht alle Abschnitte geändert. Vor dem Hintergrund der in der 6. und 7. Legislaturperiode durchgeführten Gemeindeneugliederungen und der dynamischen Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien war es besonders dringlich geworden, das Landesentwicklungsprogramm in den damit unmittelbar zusammenhängenden Abschnitten zu überarbeiten. Die wesentlichen Änderungen des Landesentwicklungsprogramms sind daher

    • die Überarbeitung der Raumkategorien,
    • die erstmalige Festlegung aller Zentralen Orte im Landesentwicklungsprogramm nach landeseinheitlichen Kriterien,
    • die Ausweisung neuer Oberzentren und neuer Grundzentren sowie
    • die umfangreichen Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Gelingen der Energiewende.

    Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (PDF)

    Lesefassung Erste Änderung Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (PDF)

  • Gemäß § 12 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 unterrichtet die Landesregierung den Landtag mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren über die Ergebnisse der Raumbeobachtung im Landesentwicklungsbericht. Darin findet man Inhalte zum Stand der Verwirklichung des Landesentwicklungsprogramms und über Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung.

  • Regionalplan und Regionale Planungsgemeinschaften

    Der Regionalplan ist von der Regionalen Planungsgemeinschaft aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsprogramms für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze fest (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürLPlG).

    Die Regionalplanung ist Teil der Landesplanung bezogen auf die in § 13 Abs. 2 festgelegten Planungsregionen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Träger der Regionalplanung. Ihnen obliegt die Aufstellung und Änderung des Regionalplans.

    Sie bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer regionalen Planungsstelle bei der oberen Landesplanungsbehörde (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG).

    Thüringer Verordnung über die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen im Land Thüringen (Landesregionenverordnung -LRegVO) vom 22. August 1991 (GVBI. S.360), geändert durch Verordnung vom 11. mai 1994 (GVBI. S. 544)

  • Ministerkonferenz für Raumordnung

    Grundsätzliche Angelegenheiten der Raumordnung sollen vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und den für Raumordnung zuständigen obersten Landesbehörden in der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) gemeinsam beraten werden. Die MKRO tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. 2017 feierte die MKRO ihr 50jähriges Jubiläum.

    Grundsatzfragen der Raumordnung und Raumentwicklung

     

     

  • Informationen zu SuedLink und SuedostLink (Bundesfachplanung)

    Für die in einem Gesetz über den Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als länderübergreifend oder grenzüberschreitend oder als Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land gekennzeichneten Höchstspannungsleitungen werden durch die Bundesfachplanung Trassenkorridore bestimmt. Diese sind die Grundlage für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (§ 4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz NABEG).

    Betroffenheit Thüringens von Vorhaben nach Bundesbedarfsplangesetz (PDF; 0,5 MB), Quelle: Bundesnetzagentur

    weitere Informationen zur Stromtrasse - Land Thüringen - Stellungnahmen

  • Windenergie

    Kabinett beschließt Windenergieerlass

    Das Thüringer Kabinett hat am 21. Juni 2016 abschließend über den Windenergieerlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beraten. Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen und ist die Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergie.

  • Einzelhandel in Thüringen

    Der stationäre Handel und Städte – insbesondere Innenstädte – stehen seit jeher in einem besonderem Verhältnis zueinander. Handel ist eine wesentliche Leitfunktion von Zentren und trägt neben der Erfüllung der eigentlichen Versorgungsfunktion auch zur Attraktivität und Lebensqualität in einer Region bei.

    Die Entwicklung des Einzelhandels während der letzten Jahre ist durch einen tiefgreifenden Strukturwandel gekennzeichnet, der durch veränderte Angebotsformen und ein sich wandelndes Nachfrageverhalten bedingt ist. Prägend sind neue Betriebsformen der Einzelhandelsgroßprojekte und ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Verkaufsflächen, insbesondere außerhalb der Innenstädte. Darüber hinaus führt die zunehmende Nutzung digitaler Medien dazu, dass der Online-Einkauf bei vielen innenstadtrelevanten Sortimenten zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz wird.

    Zielanpassungsverfahren Windischleuba

    Einzelhandelsuntersuchung

    Einzelhandelstagung 2018

  • Europäische Raumentwicklungspolitik

    Die Europäische Union unterstützt die regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit von Städten und Regionen ihrer Mitgliedstaaten seit dem Jahr 1997. Mit den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit Interreg B wird die raum- und ressortübergreifende Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg gefördert.
    Aktuell laufen in diesem Zusammenhang in Thüringen folgende Projekte:

     

  • Flächenhaushaltspolitik in Thüringen

    Ziel der Flächenhaushaltspolitik in Thüringen ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme so auf ein Minimum zu reduzieren. Längerfristig wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der unvermeidbare Flächenneuinanspruchnahme in der Summe durch Flächenrecycling ausgeglichen wird.

    Flächenmanagement-Tool FLOO-Thüringen

    Eines der vom TMIL dabei eingesetzten Werkzeuge ist das Flächenmanagement-Tool FLOO-Thüringen: Mit diesem Tool, das der Freistaat Thüringen kostenfrei bereitstellt, können Flächenpotentiale auf Basis von Geoinformationssystemen und georeferenziert erfasst, bewertet und verwaltet werden. Die Flächenpotentiale können systematisch ausgewertet, dargestellt und exportiert werden und bilden so die Grundlage für gezielte Flächenentwicklung, zum Beispiel für die Bauleitplanung, die Arbeit im Gemeinderat, die Kontakte mit Investoren oder für raumbezogene Verwaltungsverfahren. Mit FLOO Thüringen ermittelte Flächenpotentiale können auch Grundlage für den Thüringer Sanierungsbonus (Förderung über die Thüringer Aufbaubank), für die Dorferneuerung/Dorfentwicklung und die Revitalisierung von Brachen (Förderung über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum) sein.

Kontakt

Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten

Abteilungsleiter: N.N.
Vertreter: Thomas Walter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 (0)361 57 4191 500

Fax

+49 (0)361 57 4111 199

E-Mail abteilungsleiter5@tmil.thueringen.de

 

Video: Was ist eigentlich Raumordnung?

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Weitere Informationen zum

Medieninformationen Raumordnung und Landesplanung

  • Ministerin Karawanskij stellt Landesentwicklungsbericht 2023 vor: „Ein Schwerpunktthema ist der Schutz von Agrarflächen vor Versiegelung“

    Das Kabinett hat heute den Entwurf des Landesentwicklungsberichts 2023 (LEB) zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde federführend vom Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet und mit den anderen Ressorts abgestimmt. „Auf Bundesebene wurden in enger Taktung zahlreiche Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Im Landesentwicklungsbericht wird erstmals systematisch und für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt, welche Konsequenzen und Handlungsoptionen sich daraus für den Freistaat Thüringen ergeben. Ziel der Landesregierung ist, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche jeder Thüringer Region so in Einklang zu bringen, dass die Menschen überall ähnlich gut arbeiten und leben können. Der Bericht erklärt für alle transparent, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Maßnahmen wir dieses Ziel erreichen wollen“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.   zur Detailseite

    Titelgrafik des Landesentwicklungberichts Thüringen 2023

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