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Binnenschifffahrt

Gewerbliche Binnenschifffahrt findet in Thüringen hauptsächlich auf der Hohenwarte- und der Bleilochtalsperre statt. Eingesetzt werden Fahrgastschiffe mit einer Kapazität bis zu 300 Plätzen. Weiterhin werden auf den oben genannten Stauseen durch Unternehmen auch Dienstleistungen wie Wassertaxi, Wasserski und Wakeboard angeboten.

Die Genehmigungsvoraussetzungen für die gewerbliche Schiff- und Floßfahrt in Thüringen sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchifffloßVO) festgeschrieben. Insbesondere werden darin die Zulassung und der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen auf Thüringer Gewässern geregelt und die Erfordernisse und Vorraussetzungen zum entgeltlichen Führen von Schiffen oder Schwimmkörpern bestimmt.

 

 Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchifffloßVO)

Zuständig für den Vollzug der ThürSchiffFloßVO ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

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