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Agrarförderung

Die Agrarförderung wird wesentlich durch die EU-finanzierten Maßnahmen der sogenannten 1. Säule (EGFL) und 2. Säule (ELER) der Gemeinsamen Agrarpolitik bestimmt. Ergänzend wirken die finanzielle Beteiligung von Bund und Land zur Kofinanzierung, insbesondere das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Bund-Länder-Finanzierungsinstrument „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sowie einzelne Bundes- und Landesförderprogramme.

Gefördert werden in Abhängigkeit vom Zuwendungszweck landwirtschaftliche Unternehmen, Betriebsberater, Bildungsträger, Vereine oder Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung sowie Kommunen.

Folgende Fördermaßnahmen werden in Thüringen angeboten:

  • KULAP

     

  • 10. Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV-Teil A und B)

    IVV - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung

    Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen.

    IVV zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen und besteht aus nachfolgenden Teilmaßnahmen:

    Teil A: Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

    Die Umsetzung erfolgt gemäß Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GAK sowie der Nationalen Rahmenregelung (NRR). Durch vertragliche Bindung mit landwirtschaftlichen Erzeugern für 40 % der eingesetzten Rohwaren trägt die Teilmaßnahme zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Erzeuger bei. Die Investitionsförderung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (insbesondere Wasser und/oder Energie) leisten.

    Teil B: Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse

    Ziel der Teilmaßnahme ist durch verbesserte Förderkonditionen Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung von Ökoerzeugnissen anzuregen. Förderfähig sind Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse im gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nach den Regeln der EG-Ökoverordnung (VO(EG) 834/2007) verarbeiten und vermarkten.

    Max. förderfähige Investitionsvolumen: 3 Millionen Euro pro Vorhaben.

    Das Förderprogramm ist Bestandteil des Thüringer Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020.

    Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung sind über folgenden Link Thüringer Aufbaubank - IVV abrufbar. 

     

  • Förderung der Niederlassung von Junglandwirten

    In den landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Thüringen werden aufgrund des Generationswechsels in den kommenden Jahren verstärkt junge Fachkräften benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Deshalb soll die Niederlassung von Junglandwirten durch eine Förderung im Rahmen des genehmigten GAP- Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027 erleichtert werden. Dafür stellt das Thüringer Landwirtschaftsministerium insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, die zu 60 % mit ELER-Mitteln kofinanziert werden.

    Konkret dient die Förderung zur der Unterstützung von Junglandwirten bei der erstmaligen Neugründung bzw. Übernahme eines Landwirtschaftsbetriebes und der damit verbundenen Aufnahme einer selbständigen bzw. eigenverantwortlichen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

    Anträge auf Förderung können Einzelunternehmen, deren Betriebsleiter ein Junglandwirt ist, oder Personengesellschaften und juristische Personen, die durch einen Junglandwirt wirksam und langfristig geführt werden, stellen. 

    Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist und über eine Qualifikation zur ordnungsgemäßen Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens verfügt bzw. diese erwirbt.
    Die Gründung oder Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes durch einen Junglandwirt darf nicht länger als 24 Monate vor der Antragstellung zurückliegen.

    Im Rahmen der Antragstellung ist u.a. die betriebliche Entwicklung anhand eines Geschäftsplanes und des Nachweises eines kalkulatorischen Arbeitskräftebedarfs darzustellen. 

    Die Höhe der Förderung ist abhängig vom kalkulatorischem Arbeitskräftebedarf (VZÄ) im Zieljahr. Dabei beträgt der Minimalbetrag 35.000 Euro und der Maximalbetrag 70.000 Euro, der über einen Zeitraum von drei Jahren anteilig ausgezahlt wird. 

    Eine Antragsstellung für das Jahr 2024 ist bis 31. Januar 2024 (Ausschlussfrist) beim Thüringer Landesverwaltungsamt möglich. 

    Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung sind über folgenden Link abrufbar.

    https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/eler-junglandwirtefoerderung 

    Junger Bauer mit Karohemd steht im Maisfeld und erfasst Daten auf einem Tablet, im Hintergrund ein Traktor
  • 18. Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

    Auf Grund des globalen Klimawandels haben Häufigkeit und Ausmaß extremer Wetterereignisse und das Schadrisiko für Kulturen der Landwirtschaft und insbesondere des Sonderkulturanbaus in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

    Durch den Abschluss von Ernteversicherungen gegen ausgewählte Risiken kann erfolgreich die Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Unternehmen im Falle von Schäden durch extreme Wetterereignisse vermieden werden. Das TMIL unterstützt diese Form der eigenverantwortlichen betriebsindividuellen Risikovorsorge der Unternehmen mit einem Zuschuss zu den Versicherungsprämien für Ernteversicherungen.

    Die Förderung von Ernteversicherungen erfolgt im Rahmen des genehmigten GAP- Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027. Das TMIL stellt für die Bezuschussung der Versicherungsprämien jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung, die zu 60 % mit ELER-Mitteln kofinanziert werden.

    Zuwendungsfähig sind die im Versicherungsjahr zu zahlenden Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch die Risiken Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen, Trockenheit/Dürre, und Hagel für Anbaukulturen aus den Bereichen Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen. Zuwendungsfähig ist die Absicherung gegen die genannten Risiken einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen. Das Risiko Hagel ist jedoch nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.

    Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der jährlich gezahlten Netto-Versicherungsprämie. Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, reduziert sich die Förderintensität aller zuwendungsfähigen Vorhaben anteilig.

    Anträge auf Förderung können von landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, unbeschadet der gewählten Rechtsform gestellt werden, sofern deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.

    Für das Ernte- und Versicherungsjahr 2024 ist die Antragstellung ab 4. Dezember 2023 bis 15. Mai 2024 (Ausschlussfrist) beim Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.

    Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung

    Weitere Informationen sind über folgenden Link abrufbar.

    https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/eler-ernteversicherungen

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