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Ländlicher Weg bei Herbsleben (Foto: TMIL)
Ländlicher Weg bei Herbsleben (Foto: TMIL)

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Neben dem Bau von ländlichen Wegen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale werden auch kleine touristische Einrichtungen gefördert.

Ländliche Wege erschließen landwirtschaftliche Grundstücke und binden landwirtschaftlicher Betriebsstätten an das Straßennetz an. Die Wege trennen den landwirtschaftlichen Verkehr sowie Fußgänger und Radfahrer vom übrigen Straßenverkehr und tragen somit zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Eine Agrarlandschaft mit einem befahr- und begehbaren Wegenetz stellt zudem einen wichtigen Erholungs- und Erlebnisraum dar.

 

Ländliche Wege sind bei einer Einbindung in das Landschaftsbild gliedernde und gestaltende Elemente der Kulturlandschaft. Förderbare ländliche Wege sind unter Beachtung der „Richtlinie für den ländlichen Wegebau“ (RLW 1999) so zu bemessen, dass langfristig den zu erwartenden Belastungen durch den land- und forstwirtschaftlichen und ggf. auch sonstigen Verkehr, z. B. für Anlieger, entsprochen werden kann.


Kleine touristische Einrichtungen dienen der Erschließung der touristischen Attraktivität und erhöhen die Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt. Zu den kleinen touristischen Einrichtungen und sonstigen Freizeitinfrastrukturen zählen z. B. Sitzgruppen, Bänke, Grillplätze, Schutzhütten, wegbegleitende Spielplätze. Aber auch Parkplätze, die im Zusammenhang mit touristischen Einrichtungen stehen, können Gegenstand der Förderung sein.   


Gemeinden und Gemeindeverbände können einen Antrag auf Förderung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum stellen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Zweigstelle Stadtroda

Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

Telefon: +49 (0)361 57 4062 999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Web: www.tlllr.thueringen.de/landentwicklung

Medieninformationen Integrierte Ländliche Entwicklung

  • MedieninformationNeun neue Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung: Jährlich 30 Millionen Euro für Investitionen in das Dorfleben

    Susanna Karawanskij, Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, übergibt heute in Gräfenroda (Ilm-Kreis) die Anerkennungsurkunden für neun neue Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung. Diese umfassen insgesamt 34 Ortsteile. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt gilt für den Förderzeitraum von 2025 bis 2029. Pro Jahr stehen etwa 30 Millionen Euro Fördermittel für die Dorfentwicklung bereit. „Dörfer sind die Herzkammern unserer ländlichen Räume. Und sie werden als Lebensmittelpunkte wieder interessant. Diesen Trend unterstützen wir mit unserer Förderung, die Dörfer als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu machen. Wir investieren in das Dorfleben und die Lebensqualität auf dem Land“, sagt die Ministerin.   zur Detailseite

  • MedieninformationProjekte zur Grundversorgung im ländlichen Raum können bei der TAB beantragt werden

    Ab sofort können neue Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. "Viele Güter und Dienstleistungen der Grundversorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs erbringen im ländlichen Raum ansässige Kleinstunternehmen. Sie erhöhen somit entscheidend die Lebensqualität der Menschen in den Gemeinden", sagt Ministerin Susanna Karawanskij. „Mit unserer Fördermaßnahme KLUG unterstützen wir diese für unsere Städte und Dörfer so wichtigen Kleinstunternehmen mit bis zu 300.000 Euro.“   zur Detailseite

  • MedieninformationEine Million Euro Förderung – Ministerin Karawanskij enthüllt Bauschild für neues Feuerwehrgerätehaus in Mittelstille

    Mit Schmalkaldens Bürgermeister Thomas Kaminski und der Landrätin des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Peggy Greiser, enthüllt Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij heute das Bauschild für das neue Feuerwehrgerätehaus im Schmalkaldener Ortsteil Mittelstille. Der Neubau mit Vereinsräumlichkeiten und Multifunktionsplatz wird im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms mit einer Million Euro durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt.   zur Detailseite

  • MedieninformationAus Alt mach Neu - Neue Antragsrunde für Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen (REVIT) im ländlichen Raum

    Bis zum 02.04.2024 und zum 31.05.2024 können noch Anträge für Fördervorhaben zur „Revitalisierung von Brachflächen (REVIT)“ im ländlichen Raum beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt werden. „Die REVIT-Förderung hat sich bewährt, um Brachen und Leerstand wiederzubeleben. Vermeintliche Lost Places im ländlichen Raum werden so aufgewertet und neu entwickelt. Wir aktivieren so brachliegende Grundstücke, beseitigen verfallene Gebäude, verhindern andernorts neuen Flächenverbrauch und verhelfen vormaligen Schandflecken zu neuer Blüte“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.   zur Detailseite

    Ein Haus, das gerade renoviert wird, mit freiliegendem Holzgerüst und Baumaterialien.
  • Ministerin Karawanskij übergibt Urkunden für 10 neue Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und -entwicklung

    Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij übergibt heute (30. August) in Olbersleben die Anerkennungsurkunden für zehn neue Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung, die insgesamt 41 Ortsteile umfassen. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt gilt für den Förderzeitraum von 2024 bis 2028.   zur Detailseite

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