Fischerei in Thüringen
Der Anteil der Gewässerfläche in Thüringen beträgt nur ca. 1,2 %. Dennoch handelt es sich bei den etwa 19.400 ha Gewässerfläche aus Sicht der Fischerei vielfach um interessante Fließgewässer, Talsperren oder Teiche.
Thüringen hat jährlich etwa 1.145 Tonnen Gesamtaufkommen an Fischen, davon 808 Tonnen Speisefsch aus 56 Aquakulturbetrieben und 254 Tonnen Angelfische. Neben Regenbogenforelle (507 t) und Karpfen (186 t) werden in Thüringen vor allem Lachsforelle (62 t), Bachsaibling (15 t), Bachforelle (14 t) und Schleie (3 t) produziert. Die sonstigen weiteren Speisefischarten hatten in Thüringen 2020 eine Produktionsmenge von 23 t.
An allen Gewässern Thüringens bestehen Fischereirechte.
Fischereiwesen
Für die Ausübung eines Fischereirechtes, hier insbesondere das Fangen von Fischen, bedarf es verschiedener Voraussetzungen. So darf z. B. nur derjenige den Fischfang ausüben, der auch einen gültigen Fischereischein besitzt.
Fischereirechtsinhaber, die ihr Fischereirecht nicht selbst ausüben können oder wollen, haben die Möglichkeit, dieses unter bestimmten Voraussetzungen an andere zu übertragen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Verpachtung des Fischereirausübungsrechtes. Der überwiegende Teil der Fischereirechte in Thüringen wird durch Verpachtung ausgeübt.
Fischereirechte werden in Thüringen im Wesentlichen durch zwei Interessengruppen genutzt: die Berufsfischerei und die Angelfischerei.
Informationen zur Fischerei in Deutschland finden Sie unter folgendem Link:
Berufsfischerei
Die Thüringer Berufsfischer bewirtschaften hauptsächlich Teiche sowie Stauseen, Talsperren und Rückhaltebecken ebenso wie hochintensive und technische Anlagen der Aquakultur.
Vorwiegend werden Karpfen und Forellen, aber auch Hechte, Schleien, Zander und Welse produziert. Die erzeugten Fische werden in frischer oder verarbeiteter Form zum überwiegenden Teil in Direktvermarktung ab Hof angeboten.
Um diese hochwertigen Produkte zu erzeugen und anbieten zu können ist eine entsprechende Ausbildung bzw. Studium erforderlich. Die überbetriebliche Ausbildung zum Fischwirt erfolgt für Thüringer Betriebe in der Ausbildungsstätte Königswartha im Freistaat Sachsen.
Bezugsquellen Speisefisch
Informationen zu Thüringer Fischereibetrieben mit Direktvermarktung finden Sie
Angelfischerei
Die Fischerei in den Fließgewässern und der überwiegenden Zahl der sogenannten stehenden Gewässer (Seen, Talsperren und Teiche) wird durch die Angelfischerei wahrgenommen. Dahinter stecken über 22.000 organisierte Angler in weit mehr als 300 Vereinen. Darüber hinaus gibt es noch mehrere Tausend nicht organisierte Angler.
Das Bemühen, die Gewässer und ihre Ufer sauber zu halten, zu befestigen, Unterstände für Fische zu schaffen sowie den naturnahen Ausbau von Flüssen und Bächen zu unterstützen, war und ist das Grundanliegen der Angelfischerei Thüringens. Wo Fische sich nicht mehr selbständig vermehren und ihre Art erhalten können, weil die Laichgründe oder „Kinderstuben“ fehlen, helfen die Angelfischer durch gezielte Wiederansiedlung oder Nachbesatz, gefährdete Fischarten vor dem Aussterben zu bewahren. Der Lohn hierfür ist das Naturerlebnis, die Erholung, das Erleben der Umwelt und die Nutzung der Produkte der Natur.
Um dies erleben zu können ist allerdings neben dem Fischereischein ein Erlaubnisschein nötig. Diesen kann man vom Inhaber des Fischereirechts bzw. vom Pächter erwerben. Neben den Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischein sowie den Fischereischein auf Lebenszeit ist es in Thüringen möglich, dass Jugendliche im Alter vom achten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einen Jugendfischereischein beantragen können und in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Vierteljahresfischereischein ausgenommen) erste Erfahrungen sammeln.
Für Angelinteressierte besteht zudem seit dem 14. September 2010 die Möglichkeit, einen auf drei Monate zeitlich befristeten Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Mit dem Vierteljahresfischereischein wird eine Begleitbroschüre ausgegeben.
Die Erteilung der Fischereischeine erfolgt durch die Gemeindeverwaltungen.
Vierteljahresfischereischein
Mit dem Vierteljahresfischereischein besteht die Möglichkeit, Anglern auch ohne Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung, vor allem in den Tourismusregionen Thüringens oder an den Angelteichen der Berufsfischer, das legale Angeln zu ermöglichen. Neben der wichtigsten Zielgruppe, den Urlaubern und Gästen unseres Freistaates, soll auch interessierten Thüringer Bürgern die unkomplizierte Ausübung des Angelns bzw. der unbürokratische Einstieg in die Angelfischerei erleichtert werden.
Wie bei allen anderen Fischereischeinen auch, genügt der Vierteljahresfischereischein allein nicht zur Ausübung der Angelfischerei.
In § 14 Thüringer Fischereigesetz ist geregelt, dass ein Angler neben dem Fischereischein einen Erlaubnisschein für das jeweilige zu beangelnde Gewässer bei sich führen muss. Über dessen Ausgabe entscheidet der Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers. Wer bei der Gemeindeverwaltung einen Vierteljahresfischereischein erwirbt, sollte sich daher möglichst vorher erkundigen, wo er und unter welchen Bedingungen er angeln kann.
Thüringer Fischereirecht
Häufig wird die Frage gestellt, was es heißt, ein Fischereirecht zu besitzen. Kurz gesagt bedeutet das Folgendes: Der Inhaber eines Fischereirechtes hat das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzueignen. Ausführlich sind die Rechte und Pflichten eines Fischereirechtsinhabers sowie auch andere fischereirechtliche Fragen im Thüringer Fischereigesetz und in der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz geregelt.
Fische im Sinne des Thüringer Fischereigesetzes sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Sie sind in besonderem Maße zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischlaich, alle Entwicklungsstadien und Formen der Fische sowie Fischnährtiere.
Ein wichtiger Schwerpunkt im Thüringer Fischereirecht ist die Hegepflicht. Ziel der Hege ist der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes. Die Hege sichert den Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und sonstigen Beeinträchtigungen, sowohl der Fische selbst wie auch ihrer Lebensräume.
Rechtsvorschriften
Thüringer Fischereigesetz, Thüringer Verordnungen; Verwaltungsvorschriften und Erlasse. Alle Formulare für Hegepläne, Elektrofischerei und Fischereiabgaben.
Fischereiabgabe
Gebühren und Fischereiabgabe (gültig ab dem 25. September 2020)
Fischereischeine in Thüringen |
Fischereischeingebühr [€] |
Fischereiabgabe [€] |
---|---|---|
Jugendfischereischein | 5,00 | 7,00 |
Jahresfischereischein | 8,00 | 10,00 |
Fünfjahresfischereischein | 15,00 | 30,00 |
Zehnjahresfischereischein | 20,00 | 50,00 |
Fischereischein auf Lebenszeit | 45,00 | 200,00 |
Vierteljahresfischereischein | 10,00 | 15,00 |
Ausstellung einer Zweitschrift | 8,00 | - |
Formulare zum Thema Fischereiabgabe
- Jahresmeldung Fischereischein-Statistik von Gemeinden an untere Fischereibehörden
- Meldung von Gemeinden zur Überweisung der Fischereiabgabe an die oberste Fischereibehörde
- Fischereischeinstatistik – Zusammenstellung der Jahresmeldungen Kommunen/kreisfreie Städte von den unteren an die oberste Fischereibehörde
Oberste Fischereibehörde
- Hausanschrift -
Max-Reger-Straße 4 - 8
99096 Erfurt
Postanschrift:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Tel.: 0361 57-4191501
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Internet: http://www.tmil.thueringen.de
Fischereiverbände
Landesanglerverband Thüringen
Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e. V.
Präsident: Herr Dietrich Roese
Geschäftsführer: Herr Andre Pleikies
Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
Postfach 80 01 08, 99027 Erfurt
Tel.: 0361 6464233
E-Mail: info@lavt.de
Web: http://www.lavt.de
Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. (VANT)
Präsident: Herr Karsten Schmidt
Niederkrossen 27, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Tel.: 03681 308876
E-Mail: info@anglertreff-thueringen.de
Web: http://www.anglertreff-thueringen.de/
Thüringer Fischereiverband e. V.
Präsident: Herr Torsten Schmidt
Teichhaus 2, 98617 Untermaßfeld
Tel.: 03693 471991
E-Mail: info@fischzuchtuntermassfeld.de
Untere Fischereibehörden
Die unteren Fischereibehörden sind bei den Landratsämtern der Landkreise bzw. bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt.
Landratsamt Altenburger Land Postfach 11 65 04581 Altenburg Tel. 03447 586129 |
Landratsamt Eichsfeldkreis Postfach 11 62 37301 Heiligenstadt Tel. 03606 6503210 |
Landratsamt Gotha Postfach 47 99851 Gotha Tel. 03621 214538 / 214511 |
Landratsamt Greiz Postfach 13 52 07962 Greiz Tel. 03661 876636 |
Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Tel. 03685 445315 |
Landratsamt Ilm-Kreis Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Tel. 03628 7380 |
Landratsamt Kyffhäuserkreis |
Landratsamt Nordhausen Postfach 10 06 64 99726 Nordhausen Tel. 03631 911384 |
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Postfach 13 10 07602 Eisenberg Tel. 036691 70536 |
Landratsamt Saale-Orla-Kreis |
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Postfach 22 44 07308 Saalfeld Tel. 03671 823239 |
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Postfach 10 01 54 98601 Meiningen Tel. 03693 485150, -149 |
Landratsamt Sonneberg Postfach 10 04 42 96504 Sonneberg Tel. 03675 871297 |
Landratsamt Sömmerda Postfach 12 15 99601 Sömmerda Tel. 03634 354336 |
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Postfach 11 42 99961 Mühlhausen Tel. 03601 801746 |
Landratsamt Wartburgkreis Postfach 11 65 36421 Bad Salzungen Tel. 03695 615907 / 615908 |
Landratsamt Weimarer Land Postfach 13 54 99503 Apolda Tel. 03644 540758 |
Stadtverwaltung Gera Postfach 11 64 07501 Gera Tel. 0365 8382487 |
Stadtverwaltung Jena Postfach 10 03 38 07703 Jena Tel. 03641 492510 |
Stadtverwaltung Suhl |
Stadtverwaltung Weimar Postfach 20 14 99421 Weimar Tel. 03643 762355 |
Stadtverwaltung Erfurt Bürgermeister-Wagner-Straße 1 99084 Erfurt Tel. 0361 655-7840 |
weitere Themen
Rechtsvorschriften, Formulare
Thüringer Fischereigesetz, Thüringer Verordnungen und Erlasse. Alle Formulare für Hegepläne, Elektrofischerei und Fischereiabgaben.
Bezugsquellen Speisefisch
Informationen zu Thüringer Fischereibetrieben mit Direktvermarktung finden Sie
EMFAF-Förderung
Alle Förderanträge, Informationen und Förderrichtlinien in Thüringen. Download aller Antragsformulare und Kontaktdaten der Ansprechpartner.
Medieninformationen Fischerei
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MedieninformationMinisterin Karawanskij: „Die Thüringer Fischereibetriebe behaupten sich in der Krise“
Die Fischproduktion in Thüringen ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent gestiegen. Das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) meldete heute, dass die 52 Thüringer Aquakulturbetriebe im vergangenen Jahr 811 Tonnen Speisefisch produziert haben. „Das sind gute Nachrichten und zeigt, dass unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung der Thüringer Aquakulturen im vergangenen Jahr erfolgreich dazu beitrug, die Betriebe in der Krise wirtschaftlich zu stabilisieren“, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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MedieninformationDeutscher Fischereitag in Thüringen
Nach 16 Jahren findet der Deutsche Fischereitag turnusgemäß wieder in Thüringen statt. Vor 16 Jahren traf sich der Deutsche Fischerei-Verband mit seinen Spartenverbänden in Eisenach, dieses Jahr ist Erfurt Austragungsort. zur Detailseite
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MedieninformationLand bietet Ausgleichszulage für Fischzuchtbetriebe: Anträge bis zum 20. September 2023 stellen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt für Unternehmen der Aquakultur insgesamt 200.000 Euro als Ausgleichszulage für Mehrkosten infolge des Ukraine-Krieges bereit. Die Anträge für die Ausgleichszulage können ab sofort bis zum 20. September gestellt werden. „Der Ukrainekrieg schlägt auch auf die Fischproduktion durch, indem sich Energie und Futtermittel erheblich verteuert haben. Vor allem in unseren ländlichen Räumen ist die Fischproduktion ein traditionsreicher und wichtiger Wirtschaftszweig. Um die Kleinstunternehmen der Aquakultur in dieser schwierigen Ausnahmesituation zu unterstützen, haben wir die Förderung zum Ausgleich von Mehrkosten auf den Weg gebracht“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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211.000 Euro Förderung für überregional relevantes Pilotprojekt zur Optimierung von Fischzuchtanlagen
Beim heutigen Besuch in der Themar Fischzuchtanlagen GmbH überreichte Agrarministerin Susanna Karawanskij einen Förderbescheid. „Mit den 211.000 Euro Fördermitteln wird ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt finanziert, das einen Beitrag zum besseren Schutz von Fischen in Aquakulturen vor natürlichen Krankheitserregern leisten soll. Das Projektziel ist, die Haltung und die Wirtschaftlichkeit in vergleichbaren Anlagen künftig zu optimieren. Das Vorhaben ist damit von landesweiter und überregionaler Bedeutung“, so Ministerin Karawanskij. zur Detailseite
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Mehr Speisefische aus Thüringen: Produktion um 11 Prozent gestiegen
In Thüringen wurden 2020 elf Prozent mehr Speisefische produziert als im Vorjahr. Insgesamt erzeugten die 56 Aquakulturbetriebe 808 Tonnen Speisefische. Die wichtigsten Fischarten sind Regenbogenforelle und Karpfen, die zusammen fast zwei Drittel der Produktionsmenge abdecken. zur Detailseite