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Staatlicher Hochbau

Das Aufgabenspektrum des Staatlichen Hochbaus ist breit gefächert. Einen Schwerpunkt bilden die Entwicklung, Planung und Ausführung von Hochbaumaßnahmen des Landes sowie die Instandhaltung der Liegenschaften. Im Rahmen der Auftragsverwaltung setzt die Bauverwaltung auch die zivilen und militärischen Projekte des Bundes in Thüringen um.

Dem Ministerium ist das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) nachgeordnet. Zudem nehmen einige Hochschulen Aufgaben der Bauherrenvertretung wahr. 

Als einer der größten Immobilienbesitzer ist der Staat im besonderen Maße angehalten, geeignete zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, um die gewachsenen Anforderungen wie Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit zu erfüllen. Schon bei der Planung sind auch die Folgekosten zu berücksichtigen, damit eine sparsame Bewirtschaftung möglich wird. In Verantwortung für die kommenden Generationen werden die Schwerpunkte der kommenden Jahre energetische Gebäudeoptimierung, Modernisierung und Sanierung sein. 

Im Vergabe- und Baurechtsreferat ist die Stelle zur Durchführung von Verfahren zur Streitbeilegung gem. § 18 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B angesiedelt. Zudem wird hier das Bauordnungs- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht fortgeschrieben.

Staatsarchiv Weimar, Foto: Beate C. Meusel

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