Baurecht
Zum öffentlichen Baurecht gehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bauberufsrecht.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht regelt u. a. die Ausweisung von Bauland und die bauliche Nutzung von Grundstücken, also die Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben mit seiner geplanten Nutzung am vorgesehenen Standort verwirklicht werden kann. Es ist hauptsächlich im vom Bund erlassenen Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung geregelt.
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt dagegen, wie ein bauplanungsrechtlich zulässiges Bauvorhaben beschaffen sein muss sowie das Baugenehmigungsverfahren. Grundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO) und die ergänzend erlassenen Verordnungen, die auf im Rahmen der Bauministerkonferenz erarbeiteten Musterregelungen beruhen. Zu Fragen der sicheren Verwendbarkeit von Bauprodukten, der Zulassung innovativer Bauweisen oder der Überwachung von Bauprodukten und Bauvorhaben wird auf weitere bautechnische Regelungen verwiesen.
Das Bauordnungsrecht regelt darüber hinaus auch die Zulassung und Tätigkeit verschiedener Berufsangehöriger, die für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen von Bedeutung sind wie z. B. Bauvorlageberechtigte, Prüfingenieure und Prüfsachverständige. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die länder- und staatenübergreifende Tätigkeit dieser Personen erleichtert.
Bauberufsrecht
Das Bauberufsrecht enthält Regelungen über das Recht zum Führen der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Stadtplaner“, „Ingenieur“ und „Beratender Ingenieur“. Es beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur Kammermitgliedschaft, zu den Berufspflichten der Kammermitglieder und den Aufgaben sowie der internen Organisation sowohl der Architektenkammer Thüringen als auch der Ingenieurkammer Thüringen. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG).
Hinweis:
Der Zentrale Thüringer Formularservice bietet Ihnen eine Auswahl aktueller und rechtsgültiger Formulare für eine Antragstellung bei Thüringer Behörden. Das Formularangebot des Zentralen Thüringer Formularservice wird kontinuierlich erweitert.
Medieninformationen
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MedieninformationMinisterin Karawanskij: „Die Verabschiedung der novellierten Bauordnung ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Thüringens in den nächsten Jahren.“
Die Thüringer Bauordnung wurde zuletzt 2014 umfassend novelliert. Das heute vom Thüringer Landtag verabschiedete Gesetz stellt nach 10 Jahren erneut eine umfassende Fortschreibung und Neugliederung der Bauordnung dar und nimmt eine Vielzahl von Anpassungen vor. zur Detailseite