Auftragsvergabe
Bekanntmachungen
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist staatlicher Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und somit gemäß § 3 Abs. 3 ThürVgG verpflichtet, die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen soweit bei Bauaufträgen ein geschätzter Auftragswert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ein geschätzter Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) überschritten wird, auf der zentralen Landesvergabeplattform zu veröffentlichen. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form und kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen können auf der Seite https://verwaltung.thueringen.de/evergabe und den weiterführenden Links eingesehen und abgerufen werden.
Nähere Informationen zur elektronischen Vergabe können unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Informationspflichten
Gemäß § 30 UVgO informiert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Mitteilung über vergebene Aufträge
Name des Auftraggebers:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 42
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Name des beauftragten Unternehmens:
ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH
Leipziger Straße 120
01127 Dresden
Vergabeart:
beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Durchführung der Finanzuntersuchung für den straßengebundenen Personennahverkehr für die Jahre 2022, 2023 und 2024
Zeitraum der Leistungserbringung:
Juni 2024 bis Februar 2026
Stand: TMIL, 3. Juni 2024