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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/1925 (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1) geändert worden ist (im Folgenden: Whistleblower-Richtlinie).

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31. Mai 2023 am 2. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) steht nunmehr eine weitreichende gesetzliche Regelung auch zum nationalen Hinweisgeberschutz zur Verfügung. Für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG eingerichtet.

Erreichbarkeit der Internen Meldestelle

Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung, um Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der internen Meldestelle im Geschäftsbereich des TMIL zu melden:

E-Mail: Interne.Meldestelle@tmil.thueringen.de
Telefon: +49 (361) 57-4111155
Post: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
– Interne Meldestelle
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Persönlich: im Rahmen eines persönlichen Treffens

Bitte beachten Sie, dass derzeit eine sichere elektronische Kommunikation mangels Verschlüsselungsverfahrens außerhalb des Thüringer Landesdatennetzes nicht möglich ist. Sobald die Daten im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingegangen sind, greifen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. 

Um den vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Meldung zu gewährleisten, werden im Falle einer Unerreichbarkeit der Meldestelle angezeigte Rufnummern auf diesem Telefon nicht zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall erneut an uns.

Persönliche Treffen können innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr vereinbart werden. Wenden Sie sich hierzu bitte über die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer an die interne Meldestelle.

Mehr Informationen zum Datenschutz im TMIL finden Sie hier:

Datenschutzinformationen des TMIL

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