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Antikorruptionsbeauftragte

Die Zentrale Melde- und Informationsstelle für die Korruptionsbekämpfung ist die Leitstelle Innenrevision der Landesregierung beim Thüringer Innenministerium. Darüber hinaus wurden bei allen obersten Landesbehörden jeweils eigene Antikorruptionsbeauftragte (AKB) bestellt. Sie sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden sowie für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar bei Korruptionshinweisen. Antikorruptionsbeauftragte (AKB) sind ebenso verantwortlich für die Verhütung und Aufdeckung von Korruptionsfällen und unterstützen die Behördenleitungen in ihren Steuerungs- und Entscheidungsfunktionen.

Sofern Sie eine Frage zur Korruption, einen Verdacht oder Kenntnis von einem Vorgang haben, der überprüft werden sollte, wenden Sie sich bitte direkt an die Antikorruptionsbeauftragte des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Selbstverständlich werden Ihre Hinweise streng vertraulich behandelt.

Allgemeine Informationen

Die Thüringer Landesregierung hat als Richtschnur, Handlungsanleitung und Hilfestellung zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention die „Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen“ erlassen. Diese gilt für alle Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen des Freistaats sowie die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Für die Amtsführung eines Bediensteten des Freistaats Thüringen wird zudem auf die Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes verwiesen, die das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen regelt.

Kontakt

Telefon
0361 57-4111151

E-Mail
Antikorruptionsbeauftragte@tmil.thueringen.de

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