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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD
ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

How to get additives approved

Was sind GOTS-Additive?
Nach der GOTS-Terminologie sind dies:

  • chemische Zusatzstoffe, die für die Nassverarbeitung von GOTS-Produkten verwendet werden.
  • Accessoires, die aus funktionalen und/oder modischen Gründen eingesetzt werden, wie Knöpfe oder Reißverschlüsse.
    Für beide Kategorien gelten unterschiedliche technische Anforderungen, die sich aus ihrer jeweiligen Machart und ihrem Verwendungszweck ergeben.

Chemische Zusatzstoffe

Was sind Inputs?

Nach der GOTS-Terminologie sind dies

  • Farbstoffe und/oder Chemikalien, die für die Nassverarbeitung von organischen Textilien verwendet werden. Dazu gehören Farbstoffe, Pigmente, Druckfarben, Enzyme, Schlichtemittel und andere Hilfsmittel, die bei der Nassverarbeitung von Textilien eingesetzt werden. Innerhalb des GOTS-Systems dürfen nur spezielle Zusatzstoffe verwendet werden, die von akkreditierten Zertifizierungsstellen (Scope 4 GOTS Approved Certifier) gemäß des GOTS-Standards bewertet und zugelassen wurden.

Hierzu wurde ein Leitfaden entwickelt, mit dem sogenannte „Letters of Approval“ für einzelne Produkte mit GOTS-zugelassenen chemischen Zusatzstoffen ausgestellt werden können. Dadurch konnte der Genehmigungsprozess dieser Produkte vereinheitlicht werden, sodass GOTS-zertifizierte Nassveredelungsbetriebe zuverlässig und ausreichend mit derartigen chemischen Zusatzstoffen versorgt sind.

Da die Nachfrage nach GOTS-zertifizierten Textilien wächst, steigt auch die Nachfrage nach GOTS-zertifizierten chemischen Zusatzstoffen. Selbst für Nicht-GOTS-Aufträge verwenden Nassveredelungsbetriebe bevorzugt die GOTS-zertifizierten Zusatzstoffe. Denn diese gewährleisten, dass

  • sie frei von gefährlichen Stoffen sind,
  • die Umweltkriterien erfüllen,
  • eine geringe Toxizität und eine hohe biologische Abbaubarkeit aufweisen und
  • das Abwasser weniger belasten.

Im Umkehrschluss hat die Chemieindustrie ein gesteigertes Interesse daran, eine GOTS-Zertifizierung für ihre Produkte zu erhalten. Da sie von der textilchemischen Industrie angeboten und beworben werden, werden die GOTS-zertifizierten Zusatzstoffe in der Branche weithin anerkannt und verwendet. Im Juni 2020 gibt es mehr als 24.000 zugelassene Handelsnamen für chemische Zusatzstoffe von über 700 Lieferbetrieben.

Welche Voraussetzungen gelten für Herstellungs- und Lieferbetriebe von chemischen Zusatzstoffen, wenn sie ihre Produkte nach GOTS-Kriterien zertifizieren lassen wollen?

Sie müssen ein vorbereitetes und jederzeit verfügbares Sicherheitsdatenblatt (SDS) bereithalten, das einer der folgenden aufgelisteten Normen bzw. Richtlinien entspricht. Dieses SDS muss relevante Informationen bezüglich der GOTS-Kriterien enthalten, um als Basis für die Bewertung der Zusatzstoffe anerkannt und verwendet werden zu können:

  • ANSI Z400.1-2004
  • ISO 11014-1
  • EC 1907/2006 (REACH)
  • GHS (Global Harmonised System)
  • EC 2015/830
  • JIS Z 7253:2012

Allerdings können nicht alle GOTS-Kriterien allein anhand des SDBs beurteilt werden, da einige GOTS-Kriterien darin keine Berücksichtigung finden. Manchmal enthält ein SDB sogar unzureichende, widersprüchliche oder falsche Informationen. Um die Bestandteile eines chemischen Zusatzstoffs und seine umweltbezogenen und toxikologischen Parameter zu bestimmen oder zu bestätigen, müssen die Zertifizierungsstellen zusätzliche Informationen (z. B. unabhängige Labortests oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen von Inhaltsstoffen etc.) einholen.

Wenden Sie sich als Herstellungs- oder Lieferfirma von chemischen Zusatzstoffen an eine entsprechende GOTS-anerkannte Zertifizierungsstelle, wenn Sie Ihre Produkte nach GOTS-Kriterien zertifizieren lassen möchten.

Bitte beachten Sie: Die Überarbeitungen des Standards können Änderungen oder Ergänzungen der Anforderungen für chemische Zusatzstoffe mit sich bringen. Daher müssen die in der vorherigen GOTS-Version zugelassenen Farb- und Hilfsstoffe neu bewertet und gemäß der neuen GOTS-Version neu gelistet und registriert werden. Zudem muss für jeden genehmigten und gelisteten Handelsnamen eines chemischen Zusatzstoffs eine GOTS-Registrierungsgebühr von 25 Euro an eine für die Bewertung von chemischen Zusatzstoffen zugelassene Zertifizierungsstelle gezahlt werden. Da alle drei Jahre eine allgemeine neue Version des GOTS-Standards vorgesehen ist, fällt die Registrierungsgebühr entsprechend neu an.

Neuerungen bei der GOTS-Version 6.0:

Beim Angebot von Chemikalien müssen von den Verantwortlichen Methoden zur Produktverantwortung eingeführt werden. Darüber hinaus muss an einem Vor-Ort-Audit für Umweltmanagementsysteme teilgenommen werden, bei dem auch Gesundheits- und Sicherheitspraktiken am Arbeitsplatz überprüft werden.

Hier finden Sie für die Beurteilung chemischer Zusatzstoffe zugelassene Zertifizierungsstellen.

Die Genehmigungsprozesse für Farb- und Textilhilfsmittel

Um den verschiedenen Zertifizierungsstellen eine einfache, praktikable und überprüfbare Handhabe für die Genehmigungsprozesse von Farb- und Textilhilfsmitteln mitgeben zu können, hat die GOTS-Organisation hierfür einen Leitfaden sowie entsprechende Vorlagen entwickelt.

Seit dem Inkrafttreten der GOTS-Version 4.0 am 1. März 2015 greift Version 2.0 dieser Richtlinie sowie die dazugehörigen Vorlagen. Alle „Letters of Approval“, die für Zusatzstoffe (Farbstoffe und Textilhilfsmittel) ausgestellt werden, sind damit einheitlich.

Richtlinie für das Ausstellen von „Letters of Approval for Colourants and Textile Auxiliaries“ (auf Englisch)
Muster „Letter of Approval for Inputs“ - Farb- und Textilhilfsmittel (auf Englisch)
Muster „Letter of Approval for Accessoires“ (auf Englisch)

Zubehör (Accessoires)

Was versteht der GOTS unter „Zubehör“ (Accessoires)

Accessoires sind Materialien, die den GOTS-Produkten aus funktionalen oder modischen Gründen zugefügt werden (z. B. Knöpfe, Reißverschlüsse).

Die Kriterien für Zubehör werden beim GOTS in zwei Gruppen unterteilt:

  • Die erste Gruppe betrifft zulässige Fasern und Materialien. Die Kriterien sind hierbei nicht so streng wie jene für die Hauptbestandteile der GOTS-Produkte. So sind zum Beispiel Nähgarn aus reinem Polyester oder Schnürsenkel aus konventioneller Baumwolle bei den Accessoires erlaubt. Bestimmte Materialien, wie z. B. Kohlenstofffasern, Silberfasern und Asbest, sind jedoch auch hier verboten. Chlorierte Kunststoffe wie Chrom oder Nickel dürfen ebenso wenig für Accessoires verwendet werden.
  • Die zweite Gruppe betrifft die Rückstände gefährlicher Stoffe im Zubehör. Dieser Kriterienkatalog wird auch als „Restricted Substance List“ (RSL = Verbotene Liste für Substanzen) bezeichnet. Im GOTS-Manual 6.0 wird z. B. der Standard 100 von Oeko-Tex als eine akzeptable Alternative für den RSL-Teil angegeben.
  • Ein Vor-Ort-Audit für Lieferfirmen von Zubehör ist nicht erforderlich.

Wie werden GOTS-Additive bewertet?
Auf Grundlage der Richtlinie für die Zulassung von GOTS-Additiven werden diese anhand der Prüfberichte unabhängiger Prüflabore und ihrer Materialzusammensetzung bewertet.

Vorlage „Letter of Approval“ für Accessories (auf Englisch)Hier erfahren Sie mehr zu den Anforderungen für Zubehör bei GOTS-Produkten in der Standard-Version 7.0. (auf Englisch)