Ziel(e)
Eine extensive Nutzung des Grünlands mittels Verzicht der Ausbringung von mineralischen und organischen Stickstoffdüngern sowie den Verzicht auf den flächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- fördert die Entwicklung einer standortangepassten, vielfältigen Grasnarbe,
- steigert den Wert des Grünlands als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere,
- vermindert das Eintragsrisiko von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel in Gewässer und benachbarte Biotope,
senkt den Ausstoß klimaschädlicher Gase durch verminderten Stickstoff-Input sowie durch Förderung des Humuserhalts und damit der CO2-Senkenfunktion der Böden hilft, dass traditionelle Formen der Grünlandnutzung durch Nutztiere erhalten bleiben.
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
150 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Keine Ausbringung von mineralischen und organischen Stickstoffdüngern auf den in die Förderung einbezogenen Flächen, mit Ausnahme der Ausscheidungen von weidenden Tieren.
- Besatz von mind. 0,3 RGV je ha Grünland.
- Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Grünlandflächen des Betriebes.
Sonstiges
- Maßnahme ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche durchzuführen.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Grünlandflächen des Betriebes sind für die VOK vorzuhalten.
- 5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen, die durch eine hohe biologische Vielfalt gekennzeichnet sind
- Vorbeugen einer Nutzungsaufgabe durch Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwands und des Verfahrens zur Schonung der wertvollen Grünlandvegetation
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
260 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Nachweis des Vorkommens von mindestens 6 Kennarten bzw. Kennartengruppen aus einer Liste mit insgesamt 33 Kennarten bzw.
Kennartengruppen. Die vollständige Liste der Kennarten ist in der Broschüre „Artenreiches Grünland – Anleitung
zur Einstufung von Flächen für die Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ enthalten, die im
Infodienst hier aufgerufen werden kann: Link
zur Broschüre
(Eine Vorlage zur Dokumentation der Kennarten bietet das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg in diesem Excel-Dokument)
- Der Zuwendungsempfänger verzichtet im Verpflichtungszeitraum auf den betreffenden Dauergrünlandflächen auf jede Form der Bodenbearbeitung außer Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen.
- Schlagbezogene Aufzeichnung über Düngung und Schnittzeitpunkte.
- Dauergrünlanderneuerung ausschließlich umbruchlos und über Nachsaat.
Sonstiges
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte sind für die VOK vorzuhalten.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Erhaltung von nach §30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §33 Landesnaturschutzgesetz definierten und besonders gesetzlich geschützten Biotopen, wie z.B. seggen- und binsenreiche Nasswiesen durch Aufrechterhaltung einer umweltfreundlichen, extensiven landwirtschaftlichen Nutzung
- Vorbeugung einer Nutzungsaufgabe durch die Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwands und tierschonenderen Verfahrens
- Punktuelle Lösung von Umweltkonflikten zur Erhaltung dieser besonders gesetzlich geschützten Biotopflächen
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
300 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Förderfähig sind kartierte Biotopflächen nach § 30 Absatz 2 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG, welche sich in Grünland befinden oder an Grünland angrenzen.
- Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Auflagen/Verpflichtungen:
- Erhaltung der Biotopflächen, u.a. durch angepasste extensive Bewirtschaftung.
Sonstiges
Förderfähig sind ausschließlich hinterlegte Kulissenflächen. Bewilligungsgrundlage sind die zum Zeitpunkt der Förderantragstellung vorliegenden Fachdaten für die § 30/33 Biotopflächen.
Seit 1. März 2022 werden FFH-Mähwiesen als geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Die Beantragung der Förderung läuft jedoch wie in der Vergangenheit unter der Maßnahme „Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen“ (B5).
Gefördert werden besonders geschützte wertvolle Lebensräume (Biotope), wie z.B. feuchtes, nasses bzw. mageres oder trockenes Grünland, die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG geschützt sind, sich in Grünland befinden oder an Grünland angrenzen und in der Biotopkulisse enthalten sind.
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Erhalt der FFH-Mähwiesen als Teil der gewachsenen Kulturlandschaft
- Verhinderung einer Nutzungsaufgabe durch Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwandes und des tierschonenderen Verfahrens
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
300 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Förderfähig sind kartierte FFH-Flachland- und Bergmähwiesen innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Auflagen/Verpflichtungen:
- Angepasste extensive Bewirtschaftung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiese zu deren Erhaltung.
Sonstiges
Seit 1. März 2022 werden FFH-Mähwiesen als geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Die Beantragung der Förderung läuft jedoch wie in der Vergangenheit unter der Maßnahme „Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen“ (B5).
Förderfähig sind ausschließlich die hinterlegten Kulissenflächen. Die Bewilligungsgrundlage sind die zum Zeitpunkt
der Förderantragstellung vorliegenden Fachdaten für FFH-Mähwiesen.
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
Steigerung des Wertes des Grünlands als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Wildtiere
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
50 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Der Messerbalkenschnitt kann nur auf Grünlandflächen gefördert werden, für die auch die Beantragung und die Fördervoraussetzung für eine weitere FAKT Förderung (A2, B1.2, B3.2, B4, B5, B7, D2) vorliegt.
- Die Mahd der beantragten Grünlandflächen ist ausschließlich mit dem Messerbalken durchzuführen.
Sonstiges
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
80 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Förderfähig sind Grünland-Flächen, auf denen kein anderweitiges Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln besteht bzw. auf denen üblicherweise ein Einsatz dieser Mittel erfolgt.
Kein flächiger Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel auf den gesamten Grünland-Flächen des Unternehmens.
Sonstiges
Eine Einzelpflanzenbekämpfung mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Grünland ist erst nach Genehmigung durch die untere Landwirtschaftsbehörde zulässig.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Stand 05/2023