Aufbau des Ministeriums
Das Ministerium der Finanzen besteht aus
- dem Ministerinbüro,
- der Abteilung Finanzwissenschaftliche Grundsätze, zuständig für Grundsatzfragen, Prognosen und Finanzplanung,
- der Abteilung 1, zuständig für Personal, Organisation und finanzielles Dienstrecht,
- der Abteilung 2, zuständig für den Haushalt des Landes,
- der Abteilung 3, zuständig für den Bereich Vermögen und Schulden des Landes,
- der Abteilung 4, zuständig für den Komplex der Steuern,
- der Abteilung 5, zuständig für Bauen, Wohnen, Baurecht und Bautechnik.
- Im Ministerium befindet sich auch die Landeshauptkasse.
Die Belange der Belegschaft werden von der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat vertreten.
Beim Ministerium der Finanzen arbeiten rund 230 Bedienstete.
Der genaue Aufbau des Finanzministeriums wird im Organisationsplan (Organigramm, nicht barrierefrei) grafisch dargestellt.