Durch flexible Arbeitszeiten können die Bediensteten ihren Arbeitsrhythmus auf die jeweilige familiäre Situation abstimmen.
Verschiedene, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Teilzeitmodelle (auch in Führungspositionen) sind für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine entscheidende Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von unterhälftiger bis zu vollzeitnaher Teilzeit ist vieles möglich.
Wir bieten die Möglichkeit, unkompliziert auch im Homeoffice zu arbeiten.
Das Ministerium für Finanzen hat sich auch zum Ziel gesetzt, seine Beschäftigten bei der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Beschäftigten insbesondere durch Aufgabenverdichtung, regelmäßige Aufgabenveränderungen, zunehmenden beruflichen Belastungen ausgesetzt werden.
Elternzeit, Freistellungsjahr und großzügige Regelung für eine Beurlaubung von bis zu 15 Jahren aus familiären Gründen - zum Beispiel für die Pflege von Angehörigen - ermöglichen eine längere Familienphase ohne Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Dabei legt die Finanzverwaltung großen Wert darauf, auch während der Elternzeit und einer anschließenden Beurlaubung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in engem Kontakt zu bleiben. Insbesondere nach längerer Familienphase findet eine gezielte Förderung beim Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit statt.
Für Kinder von Beschäftigten stehen Belegplätze in verschiedenen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Und auch bei der Pflege von Angehörigen unterstützt das Ministerium für Finanzen nicht nur durch die Flexibilität sondern auch durch Informationen. So wurde das Ministerium von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. zum "Demenz Partner" ernannt.