Die FINMA hat als unabhängige Behörde im öffentlichen Interesse zu handeln. Dieses Handeln dokumentiert sie in wesentlichen Teilen transparent, damit nachvollziehbar ist, auf welche Weise sie zu ihren Entscheiden gekommen ist. Für die Kommunikation, das Enforcement und die Regulierung hat der Verwaltungsrat der FINMA Leitlinien erlassen.
Art. 9 Abs. 1 Bst. i FINMAG verlangt, dass der Verwaltungsrat der FINMA «Richtlinien über die Informationstätigkeit» erlässt. Die Leitlinien zur Kommunikation legen den Rahmen fest, in dem die FINMA die Öffentlichkeit informiert. Sie sind in zwei Teile gegliedert: die Kommunikation zu allgemeinen Aufsichts- und Regulierungsthemen und jene zu einzelnen Unternehmen und Personen.
Die FINMA hat die Aufgabe, das Aufsichtsrecht notfalls mit den vorgesehenen Zwangsmitteln durchzusetzen. Mit ihrem Enforcement geht die FINMA nicht flächendeckend, sondern risikoorientiert gegen beaufsichtigte Unternehmen vor. Nach welchen Prinzipien sie dies tut, ist in den Leitlinien zum Enforcement festgehalten.
Um für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen zu sorgen, hat die FINMA Leitlinien zur Finanzmarktregulierung erlassen. Diese sehen vor, dass über geplante und hängige Regulierungsvorhaben frühzeitig und regelmässig informiert wird. Zudem führt die FINMA zu erarbeiteten Entwürfen und Erläuterungsberichten grundsätzlich eine öffentliche Anhörung durch und gibt allen Interessierten Gelegenheit, sich zu äussern.