Jede Handlung der FINMA basiert auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Diese Grundlagen sind im Finanzmarktaufsichtsgesetz und in den Finanzmarktgesetzen festgeschrieben und werden in Bundesratsverordnungen und, wo notwendig, in FINMA-Verordnungen konkretisiert.
Alle für den Finanzmarkt relevanten Gesetze und Verordnungen werden vom Parlament respektive vom Bundesrat verabschiedet. Die FINMA kann im Gesetzgebungsverfahren Stellung dazu nehmen und ihre Stellungnahmen publizieren.
Die FINMA reguliert in eigenen Verordnungen nur, wenn es der Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen hat, etwa um technische Details oder besonders dynamische Sachverhalte zu regeln. Daneben konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis mit FINMA-Rundschreiben. Erlässt oder ändert die FINMA eine Verordnung oder ein Rundschreiben, führt sie vorher eine Anhörung unter den Betroffenen durch.
Mit FINMA-Aufsichtsmitteilungen stellt die FINMA flexibel, rasch, nötigenfalls ad hoc und transparent für eine Gruppe von Beaufsichtigten nützliche Informationen zur Verfügung, formuliert Erwartungen oder gibt Hinweise auf potenzielle Risiken.
Neben dem vom Bundesrat zu genehmigenden Geschäftsbericht, welcher der jährlichen Rechenschaftsablage dient, publiziert die FINMA Berichte zu Themen rund um ihre Aufsichtstätigkeit, Referate und Artikel, Faktenblätter sowie Statistiken und Kennzahlen für die breite Öffentlichkeit.
Weiter veröffentlicht die FINMA anonymisiert und zusammengefasst ihre Enforcemententscheide sowie ausgewählte Gerichtsentscheide in einer Datenbank (Kasuistik und Gerichtsentscheide) und eine Sammlung von ausgewählten Entscheiden.
Rechtsgrundlagen
Rundschreiben
Anhörungen
FINMA-Stellungnahmen
FINMA-Aufsichtsmitteilungen
FINMA-Publikationen
Ausgewählte Entscheide