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EU-Erweiterung

Was ist die EU-Erweiterung?

Im Zuge einer Erweiterung treten der Europäischen Union neue Länder bei. Die EU wurde schon mehrmals erweitert, was stets sowohl für sie als auch für die neuen Mitgliedsländer einen Wandel bedeutete.   

Jede EU-Erweiterung hat wesentlich zur Verbreitung von Stabilität, Frieden und Wohlstand in ganz Europa beigetragen.

Vorteile für die beitretenden Länder

Ein Beitritt zur EU bringt unter anderem folgende Vorteile mit sich:

  • politische Stabilität
  • Freiheit der Bürger*innen, überall in der EU zu leben, zu studieren und zu arbeiten
  • verstärkter Handel durch Zugang zum Binnenmarkt
  • mehr Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten
  • höhere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards

Mehr zu den Vorteilen und Errungenschaften der EU

Vorteile für die EU

Von einer Erweiterung profitiert auch die EU, denn das heißt:

  • mehr Wohlstand und Chancen für europäische Bürger*innen und Unternehmen
  • eine stärkere Stimme auf dem internationalem Parkett
  • mehr kulturelle Vielfalt
  • die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
  • eine Investition in den Frieden und die Sicherheit in Europa

Welche Länder können beitreten?

Jedes europäische Land kann der EU beitreten, wenn es die Beitrittskriterien, die auch Kopenhagener Kriterien genannt werden, erfüllt. Länder, die beitreten möchten, müssen beispielsweise über Folgendes verfügen:

  • stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten gewährleisten 
  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt standzuhalten 
  • die Fähigkeit, den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und zum Beispiel alle EU-Vorschriften umzusetzen und die Ziele der EU zu unterstützen 

Wie läuft das Beitrittsverfahren ab?

Alle Länder, die sich für einen Beitritt bewerben, müssen dieselben strengen Kriterien erfüllen und dasselbe Verfahren durchlaufen, um Mitglied zu werden. 

Das Beitrittsverfahren umfasst drei Schritte:  

Schritt 1: Bewerbung

Will ein Land der EU beitreten, so muss es beim Rat der Europäischen Union einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Danach prüft die Europäische Kommission auf Ersuchen des Rates, ob das Land in der Lage ist, die Beitrittskriterien zu erfüllen.

Anhand der Empfehlungen der Kommission entscheidet der Rat, ob das Land den Beitrittskandidatenstatus erhält und Verhandlungen über seinen Beitritt aufgenommen werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen damit einverstanden sein.

Schritt 2: Beitrittsverhandlungen 

Sind die Beitrittsverhandlungen gestartet, so bereitet sich das Bewerberland auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Normen, auch Besitzstand genannt, vor.

Die Kommission überwacht, ob das Land Fortschritte bei seinen Reformen erzielt, und hält den Rat und das Europäische Parlament durch regelmäßige Berichterstattung auf dem Laufenden.

Schritt 3: Beitritt

Nach Abschluss der Verhandlungen gibt die Kommission eine Einschätzung dazu ab, ob das Bewerberland reif für den Beitritt ist. Ist es das nach Ansicht der Kommission, so wird ein Beitrittsvertrag ausgearbeitet. Dieser enthält die Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft des Landes.

Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament müssen dem Beitrittsvertrag zustimmen, bevor er von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Bewerberland unterzeichnet und ratifiziert werden kann. 

Das Bewerberland tritt der EU schließlich zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Datum offiziell bei.

Geschichte der EU-Erweiterung

Seit ihrer Gründung durch sechs Staaten wurde die EU sieben Mal erweitert. Heute besteht sie aus 27 Mitgliedstaaten. 

  1. 1.7.2013
    Siebte Erweiterung

    Mit der jüngsten Erweiterung tritt Kroatien der EU bei.

  2. 1.1.2007
    Sechste Erweiterung

    Bulgarien und Rumänien treten der EU bei.

  3. 1.5.2004
    Fünfte Erweiterung

    Zehn weitere Länder treten der EU bei: Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Gemessen an der Anzahl der Länder und Menschen ist dies die bisher größte Erweiterung.

  4. 1.1.1995
    Vierte Erweiterung

    Österreich, Finnland und Schweden treten der mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 gegründeten Europäischen Union (EU) als Nachfolgerin der EWG bei. Die 15 Mitgliedstaaten machen nun fast ganz Westeuropa aus.

  5. 1.1.1986
    Dritte Erweiterung

    Spanien und Portugal treten der EWG bei. Die Zahl der Mitgliedstaaten steigt somit auf 12.

  6. 1.1.1981
    Zweite Erweiterung

    Durch den Beitritt Griechenlands erreicht die Mitgliederzahl den zweistelligen Bereich.

  7. 1.1.1973 
    Erste Erweiterung 

    Dänemark, Irland und Großbritannien treten der EWG bei, wodurch die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun steigt.

  8. 25.3.1957
    Gründung

    Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen die Römischen Verträge und gründen damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die später zur heutigen EU wird.

Künftige EU-Erweiterungen

Derzeit haben noch zehn Länder Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft. Künftige Erweiterungen sind also durchaus möglich.

Kandidatenländer

Diesen Ländern wurde der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Sie reformieren ihre nationalen Rechtsvorschriften, um sie an die EU-Vorschriften, -Regelungen und -Normen anzugleichen.

Potenzieller Beitrittskandidat

Ein Land hat die EU-Mitgliedschaft beantragt, aber noch keinen Beitrittskandidatenstatus erhalten.