Was ist die EU-Erweiterung?
Im Zuge einer Erweiterung treten der Europäischen Union neue Länder bei. Die EU wurde schon mehrmals erweitert, was stets sowohl für sie als auch für die neuen Mitgliedsländer einen Wandel bedeutete.
Jede EU-Erweiterung hat wesentlich zur Verbreitung von Stabilität, Frieden und Wohlstand in ganz Europa beigetragen.
Vorteile für die beitretenden Länder
Ein Beitritt zur EU bringt unter anderem folgende Vorteile mit sich:
- politische Stabilität
- Freiheit der Bürger*innen, überall in der EU zu leben, zu studieren und zu arbeiten
- verstärkter Handel durch Zugang zum Binnenmarkt
- mehr Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten
- höhere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards
Vorteile für die EU
Von einer Erweiterung profitiert auch die EU, denn das heißt:
- mehr Wohlstand und Chancen für europäische Bürger*innen und Unternehmen
- eine stärkere Stimme auf dem internationalem Parkett
- mehr kulturelle Vielfalt
- die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
- eine Investition in den Frieden und die Sicherheit in Europa
Welche Länder können beitreten?
Jedes europäische Land kann der EU beitreten, wenn es die Beitrittskriterien, die auch Kopenhagener Kriterien genannt werden, erfüllt. Länder, die beitreten möchten, müssen beispielsweise über Folgendes verfügen:
- stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten gewährleisten
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt standzuhalten
- die Fähigkeit, den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und zum Beispiel alle EU-Vorschriften umzusetzen und die Ziele der EU zu unterstützen
Wie läuft das Beitrittsverfahren ab?
Alle Länder, die sich für einen Beitritt bewerben, müssen dieselben strengen Kriterien erfüllen und dasselbe Verfahren durchlaufen, um Mitglied zu werden.
Das Beitrittsverfahren umfasst drei Schritte:
Schritt 1: Bewerbung
Will ein Land der EU beitreten, so muss es beim Rat der Europäischen Union einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Danach prüft die Europäische Kommission auf Ersuchen des Rates, ob das Land in der Lage ist, die Beitrittskriterien zu erfüllen.
Anhand der Empfehlungen der Kommission entscheidet der Rat, ob das Land den Beitrittskandidatenstatus erhält und Verhandlungen über seinen Beitritt aufgenommen werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen damit einverstanden sein.
Schritt 2: Beitrittsverhandlungen
Sind die Beitrittsverhandlungen gestartet, so bereitet sich das Bewerberland auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Normen, auch Besitzstand genannt, vor.
Die Kommission überwacht, ob das Land Fortschritte bei seinen Reformen erzielt, und hält den Rat und das Europäische Parlament durch regelmäßige Berichterstattung auf dem Laufenden.
Schritt 3: Beitritt
Nach Abschluss der Verhandlungen gibt die Kommission eine Einschätzung dazu ab, ob das Bewerberland reif für den Beitritt ist. Ist es das nach Ansicht der Kommission, so wird ein Beitrittsvertrag ausgearbeitet. Dieser enthält die Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft des Landes.
Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament müssen dem Beitrittsvertrag zustimmen, bevor er von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Bewerberland unterzeichnet und ratifiziert werden kann.
Das Bewerberland tritt der EU schließlich zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Datum offiziell bei.
Die Staaten im Westbalkan durchlaufen ein besonderes Beitrittsverfahren, den sogenannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Das betrifft aktuell Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
Ziel des SAP ist es, diese Länder politisch und wirtschaftlich zu stabilisieren und sie so auf eine mögliche EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. Die EU will dies durch folgende Maßnahmen erreichen:
- Bereitstellung von finanzieller Unterstützung
- Erleichterung des Zugangs zu den EU-Märkten
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Westbalkanstaaten
Die EU-Kommission hat kürzlich einen neuen Wachstumsplan für den Westbalkan verabschiedet. Dieser sieht vor, die Westbalkanstaaten mittels Wirtschaftsreformen und Investitionen fit für einen Beitritt zu machen und den Menschen in der Region bereits vorab einige der Vorteile einer EU-Mitgliedschaft zu gewähren.
Mehr zu den Unterstützungsmaßnahmen der EU für den Westbalkan
Geschichte der EU-Erweiterung
Seit ihrer Gründung durch sechs Staaten wurde die EU sieben Mal erweitert. Heute besteht sie aus 27 Mitgliedstaaten.
- 1.7.2013Siebte Erweiterung
Mit der jüngsten Erweiterung tritt Kroatien der EU bei.
- 1.1.2007Sechste Erweiterung
Bulgarien und Rumänien treten der EU bei.
- 1.5.2004Fünfte Erweiterung
Zehn weitere Länder treten der EU bei: Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Gemessen an der Anzahl der Länder und Menschen ist dies die bisher größte Erweiterung.
- 1.1.1995Vierte Erweiterung
Österreich, Finnland und Schweden treten der mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 gegründeten Europäischen Union (EU) als Nachfolgerin der EWG bei. Die 15 Mitgliedstaaten machen nun fast ganz Westeuropa aus.
- 1.1.1986Dritte Erweiterung
Spanien und Portugal treten der EWG bei. Die Zahl der Mitgliedstaaten steigt somit auf 12.
- 1.1.1981Zweite Erweiterung
Durch den Beitritt Griechenlands erreicht die Mitgliederzahl den zweistelligen Bereich.
- 1.1.1973Erste Erweiterung
Dänemark, Irland und Großbritannien treten der EWG bei, wodurch die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun steigt.
- 25.3.1957Gründung
Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen die Römischen Verträge und gründen damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die später zur heutigen EU wird.
Künftige EU-Erweiterungen
Derzeit haben noch zehn Länder Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft. Künftige Erweiterungen sind also durchaus möglich.
Kandidatenländer
Diesen Ländern wurde der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Sie reformieren ihre nationalen Rechtsvorschriften, um sie an die EU-Vorschriften, -Regelungen und -Normen anzugleichen.
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im April 2009
- Beitrittskandidat seit Juni 2014
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Juli 2022
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im Februar 2016
- Beitrittskandidat seit Dezember 2022
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im März 2022
- Beitrittskandidat seit Dezember 2023
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im März 2022
- Beitrittskandidat seit Juni 2022
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Juni 2024
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im Dezember 2008
- Beitrittskandidat seit Dezember 2010
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Juni 2012
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im März 2004
- Beitrittskandidat seit Dezember 2005
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im März 2022
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im Dezember 2008
- Beitrittskandidat seit Dezember 2010
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Juni 2012
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im April 1987
- Beitrittskandidat seit Dezember 1999
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005
- Beantragung der EU-Mitgliedschaft im Februar 2022
- Beitrittskandidat seit Juni 2022
- Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Juni 2024
Potenzieller Beitrittskandidat
Ein Land hat die EU-Mitgliedschaft beantragt, aber noch keinen Beitrittskandidatenstatus erhalten.