Über uns

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union (EU). Er vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union und gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben (70 % aller EU-Rechtsvorschriften).

Der AdR ist eine politische Versammlung und besteht aus 329 Mitgliedern und 329 Stellvertretern aus allen EU-Staaten (gegliedert nach Parteien, mit einem Präsidenten an der Spitze), die auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt wurden, etwa als Bürgermeister oder als Präsident einer Region. Die Mitglieder kommen sechs Mal jährlich nach Brüssel, um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu debattieren und Entschließungen über weitere Maßnahmen zu verabschieden, die die EU ergreifen soll.

Unterstützt werden die Mitglieder des AdR von einer Verwaltung, an deren Spitze der Generalsekretär steht.

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Wichtigste Grundsätze

Mit seiner Arbeit will der AdR die EU den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern näherbringen. Durch Einbindung der regionalen und kommunalen Mandatsträger, die mit den tagtäglichen Anliegen ihrer Wähler vertraut sind, sowie durch die Einladung von Bürgern zu verschiedenen Veranstaltungen und Debatten trägt der AdR dazu bei, die Kluft zwischen der Arbeit der EU-Institutionen und den Unionsbürgern zu verringern.

Wichtige Fakten

  • 70 % der EU-Rechtsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene
  • 27 EU-Mitgliedstaaten
  • 329 lokal und regional gewählte Mitglieder
  • 6 Fachkommissionen
  • 6 Fraktionen
  • bis zu 6 Plenartagungen im Jahr
  • mehr als 50 verabschiedete Stellungnahmen im Jahr

Organisationsleitbild

​Unser politisches Handeln gründet sich auf die Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene unerlässlich für den Aufbau einer immer engeren und solidarischeren Union der Völker Europas und die Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung ist.

Multi-Level-Governance

Eine weitere Säule der Arbeit des AdR ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der AdR ist überzeugt vom Nutzen eines koordinierten Vorgehens der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene.

Subsidiarität

Während des gesamten EU-Gesetzgebungsverfahrens muss der Subsidiaritätsgrundsatz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Beschlüsse auf der Regierungs- bzw. Verwaltungsebene gefasst werden, die im öffentlichen Interesse am besten dafür geeignet ist – vorzugsweise die kommunale Ebene.

Gehören die AdR-Mitglieder verschiedenen Fraktionen an?

Die AdR-Mitglieder gehören je nach ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion an:

Die Fraktionen kommen in der Regel vor jeder Plenartagung zusammen. Sie können pro Jahr zudem zwei außerordentliche Sitzungen (außerhalb Brüssels) abhalten.

Wie hoch ist der jährliche Haushalt des AdR?

Der jährliche Haushalt des Europäischen Ausschusses der Regionen deckt die Ausgaben für seine Bediensteten und die politische Tätigkeit seiner Mitglieder sowie die Kosten für Verdolmetschung und Öffentlichkeitsarbeit. Ausführliche Informationen über den Haushalt der Organe und Einrichtungen der EU und die Verwendung der Haushaltsmittel finden Sie auf der Seite EU-Haushalt der Europäischen Kommission.

Was bewirkt der AdR?

Die EU ist nicht verpflichtet, die Stellungnahmen des AdR zu berücksichtigen, in der Praxis ist dies jedoch in größerem oder geringerem Maße der Fall (siehe die Jahresberichte der Europäischen Kommission über ihre Folgemaßnahmen zu den AdR-Stellungnahmen sowie die Wirkungsberichte des AdR).

Wie werden die Mitglieder entlohnt?

Die Mitglieder erhalten lediglich eine Kostenerstattung für ihre Teilnahme an den Sitzungen, und ihre Anwesenheit wird für alle Sitzungen im Protokoll verme rkt, das ebenso wie Angaben zur Person und zu ihrer Mitarbeit in Sitzungen über das Mitgliederportal abgerufen werden kann.

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