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Reisen in Zeiten von Corona

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Sicheres Reisen in Europa

In der Corona-Pandemie erließen die Mitgliedstaaten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einige Reisebeschränkungen. Damit sichere Reisen dennoch stattfinden und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus eingedämmt und die Gesundheit und das Wohlergehen aller Europäerinnen und Europäer geschützt werden konnten, führte die EU Maßnahmen ein:

Erleichterung von Reisen innerhalb der EU während der Corona-Pandemie

In der Corona-Pandemie beschränkten die EU-Mitgliedstaaten die Reisefreiheit, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Damit diese Maßnahmen EU-weit einheitlich waren und klar kommuniziert wurden, förderte die Kommission die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch.

Am 13. Oktober 2020 nahm der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie an. Mit der Empfehlung sollten Alleingänge und Probleme vermieden werden. Ziel war eine größere Transparenz und mehr Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Konkret wurde darin eine gemeinsame Vorgehensweise für die folgenden Kernpunkte festgelegt:

  • Anwendung gemeinsamer Kriterien und Schwellenwerte bei der Entscheidung über die Einführung von Reisebeschränkungen

  • Bestimmung der Corona-Risikogebiete nach gemeinsamen Kriterien und mithilfe eines Farbcodes vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

  • Gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen gegenüber Reisenden aus Hochrisikogebieten

  • Absprache unter den Mitgliedstaaten und deutliche und rechtzeitige Aufklärung der Öffentlichkeit

Die Empfehlung des Rates wurde aufgrund von Entwicklungen in der Pandemie mehrfach aktualisiert. Es wurden einheitliche Gültigkeitszeiträume für Corona-Tests festgelegt.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Erleichterung sicherer Reisen innerhalb der EU war die Verordnung über das digitale COVID-19-Zertifikat der EU, die am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Das Zertifikat bestätigte, dass eine Person gegen Corona geimpft, negativ getestet oder genesen war. Alle Reisenden mit einem Zertifikat hatten dieselben Rechte wie geimpfte, getestete oder genesene Bürgerinnen und Bürger des besuchten Mitgliedstaats. Dadurch sollte die schrittweise Aufhebung der Reisebeschränkungen ermöglicht werden.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU, das von den meisten Mitgliedstaaten von seiner Einführung im Jahr 2021 bis Mitte 2022 genutzt wurde, erwies sich als großer Erfolg. Dank des Zertifikats konnten die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft und die Wirtschaft gemindert werden. Mit mehr als 2,3 Milliarden ausgestellten Exemplaren leistete das Zertifikat einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung der Reisefreiheit und der stark betroffenen europäischen Tourismusindustrie. Als sich die epidemiologische Lage verbesserte, war das COVID-Zertifikat für Reisen innerhalb der EU kaum noch nötig. Am 29. Juni 2022 wurde die Zertifikat-Verordnung bis 30. Juni 2023 verlängert, damit Reisen auch im Falle eines Wiederaufflammens der Pandemie möglich waren. Bis August 2022 hatten alle Mitgliedstaaten ihre Reisebeschränkungen innerhalb der EU aufgehoben.

Am 5. Mai 2023 erklärte die Weltgesundheitsorganisation das Ende der Corona-Pandemie, die fortan nicht mehr als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite betrachtet wurde. Folglich wurde auch die Verordnung über das COVID-Zertifikat nicht über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert. Seit dem 1. Juli 2023 sind die Verordnung und die dazugehörige Empfehlung des Rates nicht mehr in Kraft.

Das Zertifikat wurde auch außerhalb der Grenzen der EU genutzt. Es wurde zu einem internationalen Standard, der die Werte der EU – Offenheit, Sicherheit und Datenschutz – widerspiegelte. Insgesamt profitierten 78 Länder auf fünf Kontinenten von dem System. Dieser Erfolg trug zur Wiederaufnahme eines sicheren internationalen Reiseverkehrs und der weltweiten Erholung bei. Die Weltgesundheitsorganisation entschied, das digitale COVID-19-Zertifizierungssystem der EU zu übernehmen, um daraus ein weltweites System zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor aktuellen und künftigen Gesundheitsbedrohungen (z. B. Pandemien) zu entwickeln.

Weitere Informationen über eine mögliche künftige Nutzung der zugrunde liegenden Technologie finden Sie auf dieser Seite: Digitales COVID-Zertifikat der EU.

Einreise aus Nicht-EU-Ländern in die EU

Zu Beginn der Pandemie, am 16. März 2020, nahm die Kommission eine Mitteilung an, die eine vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen aus Drittländern in die EU empfahl. Am 17. März 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Umsetzung der vorübergehenden Beschränkungen und auch die vier assoziierten Schengen-Länder setzten sie um.

Am 30. Juni 2020 nahm der Rat eine Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU an, die die Kommission am 11. Juni 2020 vorgeschlagen hatte. Die Empfehlung des Rates wurde aufgrund von Entwicklungen in der Pandemie mehrfach aktualisiert.

Während die Reisebeschränkungen in die EU galten, wurden einige Ausnahmen eingeführt, um den freien Verkehr von Bürgerinnen und Bürgern sowie Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Dabei wurden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen natürlich immer berücksichtigt. Diese Ausnahmen können hier eingesehen werden:

Ausnahmen von den coronabedingten Reisebeschränkungen

Nach der Annahme der Empfehlung (EU) 2022/2548 des Rates vom 13. Dezember 2022 sollten die Mitgliedstaaten keine Reisebeschränkungen aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Corona mehr verhängen. Dennoch richteten die EU-Länder einige Schutzmaßnahmen für den Fall ein, dass sich die epidemiologische Lage verschlechtert oder eine neue gefährliche Variante auftritt.

Konsularische Hilfe für EU-Bürgerinnen und -Bürger im Ausland

Die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst halfen nach dem Ausbruch der Coronakrise bei der Rückholung gestrandeter EU-Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt.

Informationen zu Ihrem Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz außerhalb der EU

Dokumente

  • 16. MÄRZ 2020
COVID-19: Vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU
  • 17. MÄRZ 2021
Mitteilung: Ein gemeinsamer Ansatz für sichere und dauerhafte Öffnungen
  • 15. JUNI 2021
Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021
  • 22. DEZEMBER 2022
EMPFEHLUNG (EU) 2022/2548 DES RATES vom 13. Dezember 2022 für eine koordinierte Vorgehensweise während der COVID-19-Pandemie bei Reisen in die Union und zur Ersetzung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates

Haftungsausschluss: Die Seite wurde zuletzt im September 2023 aktualisiert.