Koffer gepackt und startklar? Ihr Sommerurlaub steht bevor und Sie gehen auf Reisen? Dann wünschen wir Ihnen einen erholsamen Urlaub ohne unliebsame Zwischenfälle. Sollte jedoch mal etwas schiefgehen, dann ist es gut zu wissen, dass es EU-Vorschriften gibt, die Sie bei vielen Eventualitäten schützen. Egal ob Ihr Flug annulliert wird, Ihr Zug verspätet ist oder Ihr Gepäck an Bord Ihres Kreuzfahrtschiffs verloren gegangen ist – aufgrund der EU-weit geltenden Passagierrechte können Sie bestimmte Ansprüche geltend machen.
Welche Ansprüche das im Einzelfall sind, hängt davon ab, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Bus oder dem Schiff verreisen und ob Sie innerhalb der EU unterwegs sind oder dort ein- oder ausreisen. Dennoch können Sie in den allermeisten Fällen nach einem Standardverfahren vorgehen, wenn Sie wegen einer Verspätung, Annullierung oder einem Problem mit Ihrem Gepäck Ansprüche geltend machen müssen.
Wenden Sie sich zuallererst an das Reiseunternehmen, bei dem Sie gebucht haben. Nutzen Sie dabei ein eventuell zu diesem Zweck bereitgestelltes Beschwerdeformular. Wenn Sie je nach Art der Reise innerhalb von ein bis drei Monaten keine Antwort des Reiseunternehmens erhalten oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde des Landes einreichen, in dem das Problem aufgetreten ist. Unterstützung und Beratung zu Fluggast- und Fahrgastrechten erhalten Sie auch beim Europäischen Verbraucherzentrum in Ihrem Land.
Wenn Sie weiterhin Probleme mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs haben, können Sie auch versuchen, die Streitigkeit im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens oder durch eine alternative Streitbeilegungsstelle klären zu lassen. Wenn Sie die Reise online gebucht haben, können Sie Ihre Beschwerde über die Online-Streitbeilegungsplattform einreichen. Beide Optionen stehen allerdings nur in der EU ansässigen Personen offen.
Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Behinderung haben, haben Sie wie alle anderen das Recht, per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff zu reisen, und Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen und an Bord. Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Weitere Informationen zu Ihren Fluggast- und Fahrgastrechten finden Sie nachstehend.
Weitere Informationen
Rechte von Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Außergerichtliche Verfahren für Verbraucher
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juli 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation