Festlegung der gesetzgeberischen Prioritäten
Die Kommission legt jedes Jahr im Herbst in ihrem Arbeitsprogramm die politischen Prioritäten der Kommission für das darauffolgende Jahr fest. Auf der Grundlage dieses Programms einigt sich die Kommission mit dem Rat und dem Europäischen Parlament auf die wichtigsten gesetzgeberischen Prioritäten, die in einer gemeinsamen jährlichen Erklärung festgehalten werden.
Arbeitsprogramm der Kommission
Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019
Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2017
Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften
Als Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung können Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen nunmehr die Initiativen der Kommission in allen Phasen des Prozesses verfolgen.
Geplante Initiativen der Europäischen Kommission verfolgen
Datenbank mit den Expertengruppen der Kommission
Annahme der Rechtsvorschrift
Interessierte können verfolgen, wie sich die Initiativen der Kommission sowohl auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene im Gesetzgebungsprozess entwickeln: vom ersten Vorschlag über Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat bis zur endgültigen Verabschiedung und Eingliederung in nationales Recht.
Auch nicht wesentliche Änderungen an EU-Initiativen, die nicht den gesamten Rechtsetzungsprozess durchlaufen müssen – sogenannte delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – können in den einzelnen Entwicklungsstadien verfolgt werden.
Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Rechtsvorschriften und ihre Folgenabschätzungen
Verfolgung des Rechtsetzungsprozesses
Datenbank mit Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Antworten der Europäischen Kommission
Interinstitutionelles Register der delegierten Rechtsakte
Komitologie-Register für Durchführungsrechtsakte
Anwendung des EU-Rechts
Ferner ist möglich zu erfahren, welche Maßnahmen Länder ergreifen, um die EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umzusetzen, und den Verlauf von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen EU-Länder zu verfolgen.
Nationale Durchführungsmaßnahmen
Datenbank mit Vertragsverletzungsbeschlüssen
Bewertung und Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften
Die Europäische Kommission bewertet kontinuierlich, ob das EU-Recht den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen möglichst kostengünstig gerecht wird. Durch Bewertungen, Eignungsprüfungen und das REFIT-Programm werden die geltenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und deren Anwendung erleichtert.
Um dies weiter zu erleichtern, wurde die REFIT-Plattform geschaffen: Diese bringt führende Wirtschaftsexperten, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und EU-Länder zusammen, um die Kommission bei der Frage zu beraten, wie die EU-Rechtsvorschriften effizienter und wirksamer gestaltet und gleichzeitig der Aufwand verringert und politische Ziele unterstützt werden können.
Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften durch die REFIT-Plattform
Geplante Bewertungen und Studien – ab 2015
Bewertungsergebnisse in den Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen