Einreichung, Entgegennahme und Registrierung von Vorschlägen/Angeboten
Nach der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Finanzhilfen) oder einer Ausschreibung (Auftragsvergabe) können die Antragsteller/Bieter ihre Vorschläge/Angebote einreichen.
Sie sollten sich an die in der Aufforderung bzw. Ausschreibung angegebenen Modalitäten für die Übermittlung und Einreichung von Vorschlägen oder Angeboten halten, z. B. an die Frist, das Datum und gegebenenfalls die Uhrzeit. Es werden nur Anträge bewertet, die diesen Vorgaben entsprechen.
Bewertungsverfahren
Die Vergabestelle bewertet die eingegangenen Vorschläge/Angebote, trifft eine Vergabeentscheidung und benachrichtigt die Antragsteller/Bieter.
Die Kommission stützt sich bei der Bewertung der Vorschläge/Angebote auf den Sachverstand von Experten. Diese können Bedienstete der Kommission oder unabhängige Sachverständige sein, die aufgrund ihrer Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse in dem für eine bestimmte Aufforderung bzw. Ausschreibung relevanten Fachgebiet hinzugezogen werden.
Die für die Bewertung des Projekts zuständigen Stellen unterscheiden sich je nach Form der Mittelverwaltung des Projekts:
- direkte Mittelverwaltung: die Kommission bewertet die Vorschläge/Angebote direkt
- indirekte Mittelverwaltung: eine dritte Partei, die ein Partnerland, eine internationale Organisation oder eine Entwicklungsagentur sein kann, bewertet die Vorschläge/Angebote
- geteilte Mittelverwaltung: öffentliche Auftraggeber in den Mitgliedstaaten bewerten die Vorschläge/Angebote
Die Bewertung der Anträge muss streng nach den Kriterien erfolgen, die den potenziellen Antragstellern/Bietern in der Aufforderung bzw. Ausschreibung mitgeteilt wurden. Darüber hinaus müssen diese Kriterien konsequent auf jeden Vorschlag/jedes Angebot angewendet werden, um die Gleichbehandlung aller zu gewährleisten. Die Mitglieder des Bewertungsausschusses folgen einer im Voraus festgelegten Bewertungsmethode. Die nachstehende Zeitleiste veranschaulicht ein Beispiel für die logische Abfolge eines Teils des Prozesses.
Gewährungsverfahren
- Stufe 1Zulassungs- und Ausschlusskriterien
- Stufe 2Auswahlkriterien
- Stufe 3Vergabekriterien
- Stufe 4Vorschlag für die Vergabe
Beachten Sie, dass die Auswahlkriterien eine Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers beinhalten können.
Benachrichtigung
Die Antragsteller/Bieter werden unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt wurden, über das Ergebnis des Bewertungsverfahrens per Post oder Internet informiert.
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung/des Beschaffungsvertrags
Der beauftragte Antragsteller/Bieter unterzeichnet eine rechtliche Verpflichtung mit dem Auftraggeber in Form einer Finanzhilfevereinbarung oder eines Beschaffungsvertrags. Diese rechtliche Verpflichtung bildet die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Maßnahme/des Projekts und ist das Referenzdokument im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Reserveliste
Manchmal werden zu einem späteren Zeitpunkt Finanzhilfen für zunächst nicht ausgewählte Vorschläge frei, weil höher bewertete Projekte nicht anlaufen oder zusätzliche Mittel verfügbar werden. Daher sind Antragsteller aus Reservelisten im Rahmen der Benachrichtigungsfrist, nicht aber im Rahmen der Vergabefrist zu berücksichtigen, die nur für erfolgreiche Antragsteller gilt.
Die Reserveliste ist Teil der Vergabeentscheidung. Die Vorschläge werden nach der allgemeinen Rangfolge in die Reserveliste aufgenommen. Somit wird die Reihenfolge deutlich, in der die Kommission die Antragsteller der betreffenden Vorschläge kontaktieren kann, falls Haushaltsmittel verfügbar werden. Ferner sollten sie spätestens bis zu einem bestimmten Datum (im Einklang mit der Mittelbindung) darüber informiert werden, dass ihr Antrag finanziert werden könnte. Die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern aus der Reserveliste kann nämlich auch dann möglich sein, wenn im Laufe des vom jeweiligen Finanzierungsbeschluss betroffenen Jahres zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden. Diese Frist ist festzulegen und geht in der Regel nicht über die mögliche Frist zur Begründung von rechtlichen Mittelbindungen hinaus. Anderenfalls wird die Ablehnungsentscheidung zu diesem Zeitpunkt endgültig.
Transparenzanforderungen
Die Veröffentlichung der Begünstigten von EU-Mitteln ist eine Anforderung, die sich aus dem Transparenzgrundsatz ergibt. Der öffentliche Auftraggeber sollte Informationen über seine Absichten, Ziele, Tätigkeiten, Verfahren und Ergebnisse bereitstellen. Eine solche Verpflichtung wird je nach Form der Mittelverwaltung auf unterschiedliche Weise erfüllt:
- Informationen über Finanzierungen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung werden jedes Jahr in der Datenbank des Finanztransparenzsystems veröffentlicht
- in Bezug auf Mittel in geteilter Mittelverwaltung sind die Mitgliedstaaten für die Veröffentlichung der Informationen über die Begünstigten verantwortlich Weitere Informationen über den Zeitraum 2014–2020 finden Sie auf dem Kohäsionsdatenportal
- bei der indirekten Mittelverwaltung sind die Durchführungspartner verpflichtet, Informationen über die Endbegünstigten zu veröffentlichen