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Europäische Bürgerinitiative

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Stärker mitbestimmen in Bereichen, die Ihr Leben beeinflussen! Nur mit der Europäischen Bürgerinitiative können Sie die Europäische Kommission auffordern, neue Gesetze vorzuschlagen, und damit Einfluss auf die EU-Politik nehmen – einzigartig! Sobald für eine Bürgerinitiative eine Million Unterschriften gesammelt wurden, entscheidet die Kommission über Folgemaßnahmen. Die Europäische Bürgerinitiative Schritt für Schritt

Wenn Sie in Betracht ziehen, eine Initiative einzuleiten, konsultieren Sie das Forum zur Europäischen Bürgerinitiative für rechtliche und praktische Ratschläge.

Die Europäische Bürgerinitiative: Ihr Recht als EU-Bürger/in

Aktuelle Nachrichten

New initiative registered
  • 11/09/2024
Kommission registriert zwei neue Europäische Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat am 11. September beschlossen, zwei neue Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren.

Mit der„EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa“ werden unter anderem folgende Ziele verfolgt: ein Aktionsplan für Wasser, Anhebung von Wasserresilienz auf die gleiche Prioritätsstufe wie Dekarbonisierung, Übergang zu einer wassereffizienten Industrie und Landwirtschaft, Sicherstellung der richtigen Kompetenzen für eine Wirtschaft mit intelligenter Wassernutzung und des Rechts auf sauberes und sicheres Wasser und Sanitäreinrichtungen.

Die Organisatoren der Initiative „PsychedeliCare“ fordern die Kommission dazu auf, die Erarbeitung eines Expertenkonsenses über psychedelische Behandlungsstandards und die Einführung substanz-unterstützter Psychotherapie sowie den Aufbau von Kapazitäten für multidisziplinäre Schulungsprogramme zu unterstützen. In der Initiative wird die Kommission ferner aufgefordert, die Erforschung der therapeutischen Anwendungen von Psychedelika und die Entwicklung von Forschungsnetzen zu fördern.

Diese Initiativen sind Nummer zehn und elf, die 2024 registriert wurden. Die Organisatoren haben nun sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln. 

New initiative registered
  • 24/07/2024
Kommission registriert zwei neue Europäische Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat am 24. Juli beschlossen, die folgenden zwei neuen Europäischen Bürgerinitiativen zu registrieren:

Die Initiative „Stop Cruelty Stop Slaughter“ (Tierquälerei und Schlachtungen stoppen) fordert Anreize für den Anbau von pflanzlichen Proteinen, einschließlich pflanzlicher Milch- und Ei-Ersatzprodukte, und für die Herstellung von Kulturfleisch. Sie fordern außerdem, die Zahl der Nutztiere zu verringern und alle Tierzuchtbetriebe schrittweise zu schließen.

Die Initiative „Stop Fake Food: Origin on Label“ (Stoppt gefälschte Lebensmittel – Ursprungsangaben auf dem Etikett) fordert Maßnahmen, damit europäische Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu transparenten Informationen über die von ihnen gekauften Lebensmittel haben. Außerdem fordert sie eine klare und eindeutige Angabe des Ursprungs aller Erzeugnisse und die Gewährleistung, dass diese dieselben im Binnenmarkt geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen erfüllen.

Diese Initiativen sind Nummer acht und neun, die 2024 registriert wurden. Die Organisierenden haben nun sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. 

IT developments
  • 16/07/2024
Neue Mindestzahl gültiger Unterschriften je Mitgliedstaat für seit dem 16. Juli 2024 registrierte Europäische Bürgerinitiativen

Mit Beginn der neuen Wahlperiode des Europäischen Parlaments 2024-2029 am 16. Juli 2024 tritt der überarbeitete Anhang I der EBI-Verordnung in Kraft. Darin ist eine neue Mindestzahl Unterzeichnender pro Mitgliedstaat festgelegt („Schwellenwerte“). Diese Werte hängen mit der Mitgliederzahl des Europäischen Parlaments (MdEP) zusammen: Da die Anzahl MdEP in der neuen Wahlperiode von 705 auf 720 angewachsen ist, sind auch die Schwellenwerte gestiegen. Damit sich die Europäische Kommission mit einer EBI auseinandersetzt, muss diese mindestens eine Million gültige Unterschriften sammeln und den Schwellenwert in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erreichen. 

Diese neuen Schwellenwerte gelten für EBI, die am oder nach dem 16. Juli 2024 bei der Kommission registriert wurden. Sie gelten nicht für EBI, die vor dem 16. Juli 2024 bei der Kommission registriert wurden. Hier gelten die vorherigen Schwellenwerte.

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