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Die Ganztagsschule in Thüringen
Die Weiterentwicklung von Unterrichts- und Schulqualität steht seit der systematischen Durchführung von Schulleistungsvergleichen (z. B. PISA, IGLU, IQB-Bildungstrends) und deren detaillierter Auswertung verstärkt im Fokus der Bildungspolitik. Die Verbesserung der Bildungschancen und der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind dabei wesentliche Ziele. Zum anderen dient die Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Erziehungsangebote der Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und unterstützt das gesellschaftspolitisch wichtige Ziel, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Die Gestaltung von Ganztagsangeboten ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein dafür, Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in den Blick zu nehmen, ihre persönlichen Voraussetzungen aufzugreifen, zu nutzen und die Lernenden zu fördern. Ganztagsangebote bieten u. a. durch die Rhythmisierung des Schultages, die Gestaltung von individuellen Lernzeiten und den Unterricht ergänzende Lerngelegenheiten Möglichkeiten, das selbstständige Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern sowie deren Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die zusätzlichen Aktivitäten ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, eigene Interessen, Talente und Neigungen zu entdecken und zu entfalten. Gleichzeitig bieten diese Angebote den Schülerinnen und Schülern Gelegenheiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Öffnung der Schulen zu außerschulischen Partnern, insbesondere zu den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, zu den Gemeinden, Vereinen und Verbänden sowie zu örtlichen Gewerbetreibenden und Betrieben bereichert das Schulleben und erweitert den schulischen Lernort.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Schulgesetz
§ 10 „Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote“ enthält wesentliche Festlegungen für die Thüringer Ganztagsschulen.
Thüringer Schulordnung
Im § 49 „Schulhorte“ sind wesentliche Angaben zu den Schulhorten aufgeführt.
Im § 49a „Sonderpädagogische Ferienbetreuung“ sind Regelungen zur Ferienbetreuung an Förderschulen aufgeführt.
Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres
Hierin sind die Termine für die Beantragung von Lehrerwochenstunden für gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen sowie der Umfang der Zuweisung von Lehrerwochenstunden für die Tätigkeit der Ganztagsbeauftragten der Schulen festgelegt.
Inhalt
Standorte Thüringer Ganztagsschulen (Sekundarbereich):
Organisationsformen
Die Einordnung einer Schule als Ganztagsschule basiert auf der Definition der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK). Diese Definition wird im Zusammenhang mit der statistischen Erhebung zum Ganztag gegeben. Für alle Ganztagsschulen gelten folgende Mindestbedingungen:
„Ganztagsschulen sind … Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst;
- an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird;
- die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.“
Alle allgemein bildenden Thüringer Schulen haben die Möglichkeit, den Schulalltag als Ganztagsschule zu organisieren, sofern sie die benannten Voraussetzungen erfüllen. Je nach den Bedarfen sowie den organisatorischen, personellen und sächlichen Bedingungen kann dies als gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschule erfolgen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 ThürSchulG).
Das grundlegende Unterscheidungsmerkmal besteht in der Teilnahmepflicht der Schülerinnen und Schüler an den Ganztagsangeboten.
gebundene Ganztagsschule
In der gebundenen Form der Ganztagsschule ist die Teilnahme an den Ganztagsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
(§ 10 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG)
teilgebundene Ganztagsschule
In der teilgebundenen Ganztagsschule besteht für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot in gebundener Form angemeldet sind, eine Teilnahmeverpflichtung für die Dauer des Schuljahres (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ThürSchulG). Dabei können die Angebote an einzelne Klassen oder Klassenstufen gerichtet sein.
offene Ganztagsschule
In offenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den unterbreiteten Ganztagsangeboten freiwillig.
Ganztagsschulkonzept
Grundlage für die Arbeit der Ganztagsschule, gleich welcher Organisationsform, ist das Ganztagsschulkonzept (§ 10 Abs. Satz 1 ThürSchulG). Dieses ist in der Regel integrierter Teil des Schulkonzepts.
Das Ganztagsschulkonzept bzw. das Schulkonzeptkapitel „Ganztag“ sollte insbesondere Aussagen enthalten zu:
- den pädagogischen Zielrichtungen und Schwerpunkten,
- der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote,
- der Gestaltung der Rhythmisierung des Schultags bei gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschulen,
- individuellen Förderangeboten, u. a. für leistungsschwache und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler,
- Partnern im Ganztag,
- dem Raumkonzept und
- dem Prozess der Konzeptentwicklung.
Zur Erarbeitung des Konzepts wird empfohlen, eine Konzeptgruppe zu bilden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Pädagogenkollegiums, Schülerinnen und Schülern, Eltern, den Ansprechpartnerinnen bzw. -partnern des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts zusammensetzt. Darüber hinaus können auch weitere für den schulischen Ganztag wichtige Personen einbezogen werden.
Über die Ganztagsangebote entscheidet die Schulkonferenz, in der Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern vertreten sind. Durch die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern besteht für diese die Möglichkeit, ihre Vorstellungen in die Gestaltung des Ganztags mit einzubringen. Zur Durchführung des Ganztags erfolgen Absprachen und Vereinbarungen zwischen der Schule, dem Schulträger und dem zuständigen Staatlichen Schulamt. Somit entsteht das Konzept in einem dialogischen Prozess aller beteiligten Ebenen. Dies fördert die systematische Schulentwicklung sowie die Akzeptanz und breite Unterstützung der Schule und deren Vernetzung im regionalen Umfeld.
Zur Einrichtung einer gebundenen oder teilgebundenen Ganztagsschule ist eine Antragstellung durch den Schulträger bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium erforderlich. Hierbei ist das Ganztagsschulkonzept ein wesentlicher Bestandteil.
Formulare und Übersichten finden Sie unter den jeweiligen Schulstufen:
Unterstützung der Gestaltung des Ganztags
Koordinierung des Ganztags
Zur Unterstützung der Gestaltung der Ganztagsangebote stehen den Schulleitungen folgende Personen zur Verfügung:
Primarstufe – offener Ganztag (Schulhort)
Leiterin bzw. Leiter des Schulhorts ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Ihr/Ihm zur Seite steht eine Hortkoordinatorin oder ein Hortkoordinator, zuständig für die pädagogische, inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Schulhortarbeit (§ 37 Lehrerdienstordnung).
Sekundarstufe und Primarstufe ohne Schulhort
Die/Der Ganztagsbeauftragte der Schule unterstützt die Schulleitung in Fragen der Ganztagsgestaltung.
Zu den Aufgaben der/des Ganztagsbeauftragten gehören besonders:
- die Erarbeitung, Fortschreibung sowie Evaluierung des Ganztagsschulkonzepts der Schule,
- die Organisation der Ganztagsangebote,
- die Nutzung des Schulbudgets für Ganztagsangebote,
- die Abstimmung mit den außerschulischen Partnern.
Schulbudget
Seit dem Schuljahr 2018/19 erhalten Thüringer Schulen eine finanzielle Zuweisung pro Schülerin und Schüler. Diese Gelder können u. a. für außerunterrichtliche Maßnahmen eingesetzt werden. Im Thüringer Schulportal sind die wichtigsten Informationen und notwendigen Dokumente dazu hinterlegt.
Thüringer Schulportal: Schulbudget
Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres
In der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres werden folgende Unterstützungsleistungen geregelt:
Ganztagsbeauftragte der Schulen
Ganztagsbeauftragten wird für ihre Tätigkeit eine Lehrerwochenstunde gewährt.
VVOrg Abschnitt 3.4
Vergabe von Lehrerwochenstunden
Für gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen stehen darüber hinaus 5 Lehrerwochenstunden zur Gestaltung des Ganztags zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
TMBJS
Marion Loch
Tel.: 0361 573411889
Marion.Loch@tmbjs.thueringen.de
GanztagInvest
Susanne Schier (Schulträger staatlicher Schulen)
Tel.: 0361 573411214
ganztaginvest@tmbjs.thueringen.de
Madeline Gutzmann (Träger der Schulen in freier Trägerschaft)
Tel.: 0361 573411497
ganztaginvest@tmbjs.thueringen.de
ThILLM
Kathrin Köllner (Primarbereich)
Tel.: 036458 56 229
Kathrin.Koellner@thillm.de
Manuel Wiedemann (Sekundarbereich)
Tel.: 036458 56 262
Manuel.Wiedemann@thillm.de
Materialien, Praxishilfen, Linktipps
KMK:
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023)
JFMK/KMK:
Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I
(Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 27.05.2020/ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
KMK:
Datensammlung Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern der Bundesrepublik
DIPF u.a.:
SteG-Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2017/2018
DIPF:
Entwicklung guter Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche – Handlungswissen für den Ganztag
KMK:
Ganztagsschulen in Deutschland
Deutscher Bildungsserver:
Ganztagsschule
BMFSFJ:
recht-auf-ganztag.de
DKJS:
Wissen und Impulse rund um Ganztagsbildung
DJKS:
Handlungsfeld Schulentwicklung und Ganztag
Bertelsmann Stiftung:
Das Potenzial der Ganztagsschule besser ausschöpfen