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Kinderschutz und Frühe Hilfen

Kinder haben Anspruch auf eine gute Entwicklung zu selbstbestimmten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Auf diesem Weg brauchen sie Verständnis, Liebe und Fürsorge. Leider werden Kinder und Jugendliche oft vernachlässigt, misshandelt oder lebensbedrohlich gefährdet. Für die Thüringer Landesregierung steht deshalb Kinderschutz an erster Stelle. Wir haben in den letzten Jahren regionale und überregionale Hilfsangebote verschiedener Partner zu einem abgestimmten Gesamtkonzept „Kinderschutz in Thüringen“ gebündelt.

Zusätzlich zu den unten aufgelisteten Informationen finden Kinder und Jugendliche, Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter sowie Alleinerziehende auf der Homepage www.kinderschutz-thueringen.de Rat und Hilfe. Dieses Internetportal richtet sich auch an alle Verantwortlichen, Interessierten und engagierten Personen, die Informationen über das System des Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ suchen.

„Frühe Hilfen“ sind lokale Netzwerke aus Jugendämtern, den Kinder- und Jugendschutzdiensten, Beratungsdiensten, Familienhebammen sowie einer Vielzahl von Ämtern und Institutionen vor Ort. Neben dem Kinderschutz-ABC, das Fragen des Alltags aufgreift, bietet der Beratungsstellenfinder Beratungs- und Hilfsangeboten in der unmittelbaren Nähe.

Ein sorgenfreies Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen können und müssen wir gemeinsam verantworten und gestalten. Im Sinne von „Wissen schützt und Wissen nützt“ ermutige ich alle Thüringerinnen und Thüringer, dieses umfangreiche Informationsangebot rege zu nutzen.

Was sind Frühe Hilfen? 

Frühe Hilfen sind einfach zugängliche Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Sie wollen von Anfang an, für alle Kinder gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglichen. Frühe Hilfen sind vorbeugend ausgerichtet. Die Annahme der Angebote ist freiwillig. Frühe Hilfen tragen zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. Sie sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Frühe Hilfen umfassen vielfältige einander ergänzende Angebote und Leistungen. Das können zum Beispiel sein: Informationsmaterialien, Willkommensbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, Elternkurse oder Beratungen.

Fachliche Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses im Bereich Kinderschutz

Leitlinien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
2012

Mustervereinbarung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 4 SGB XIII

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII im Bereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
2007

Verfahrensablauf und Dokumentationsvorlage zur Umsetzung von § 8a SGB VIII für den Bereich Kindertageseinrichtungen

Fachliche Empfehlung Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 7. März 2016

Fachliche Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 7. Juni 2010

Kinderschutz stärken, Familien fördern - Jugendministerkonferenzbeschluss
2006

Gemeinsame Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Kommunalen Spitzenverbände zum Kinderschutz
2007

Expertise des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht - Kooperation für einen guten Start ins Kinderleben - der rechtliche Rahmen
2007

Deutsches Jugendinstitut: Heinz Kindler, Susanna Lillig, Herbert Blüml, Thomas Meysen, Annegret Werner (Hg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst
2006

Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 4. März 2013

Anlage 3 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Prüfraster zur Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich tätige Personen

Anlage 4 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Muster Verpflichtungserklärung

Anlage 5 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Musteranschreiben für Meldebehörde/Einwohnermeldeamt

Anlage 6 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Muster für eine Dokumentationsvorlage

Anlage 7 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Mustervereinbarung nach § 72a SGB VIII

Materialien

Evaluation der Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste - Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen
2022

Lehrerfortbildung im Kinderschutz nach § 55a Thüringer Schulgesetz
2011

Frühförderstellen in Thüringen
2012

Broschüre"Kinderschutz-ABC"
2010

Broschüre "Elternbegleitbuch"
2010

Broschüre "Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder"
2010

Broschüre "Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen"
2009

Umsetzung § 55a ThürSchulG - Verlaufsdokumentation bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Schulen
2009

Maßnahmekatalog zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen
12. Dezember 2006

Fortschreibung des Maßnahmekatalogs zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen
4. November 2008

Bericht der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Thüringer Frühwarnsystems und Schutzkonzepts für vernachlässigte oder misshandelte Kinder
28. Dezember 2007

Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
2008

Dokumentation zur Fachtagung "Alles rechtens? Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kinderwohlgefährdung - neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten in der Praxis"
2006

Richtlinie "Örtliche Jugendförderung"
2024

Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen
6. Februar 2009

Schutz vor Kindeswohlgefährdung - Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums
2007

Kinderschutz geht alle an! Eine Handreichung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
2010

Das Ministerium in den sozialen Netzwerken: