Kinderschutz und Frühe Hilfen
Kinder haben Anspruch auf eine gute Entwicklung zu selbstbestimmten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Auf diesem Weg brauchen sie Verständnis, Liebe und Fürsorge. Leider werden Kinder und Jugendliche oft vernachlässigt, misshandelt oder lebensbedrohlich gefährdet. Für die Thüringer Landesregierung steht deshalb Kinderschutz an erster Stelle. Wir haben in den letzten Jahren regionale und überregionale Hilfsangebote verschiedener Partner zu einem abgestimmten Gesamtkonzept „Kinderschutz in Thüringen“ gebündelt.
Zusätzlich zu den unten aufgelisteten Informationen finden Kinder und Jugendliche, Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter sowie Alleinerziehende auf der Homepage www.kinderschutz-thueringen.de Rat und Hilfe. Dieses Internetportal richtet sich auch an alle Verantwortlichen, Interessierten und engagierten Personen, die Informationen über das System des Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ suchen.
„Frühe Hilfen“ sind lokale Netzwerke aus Jugendämtern, den Kinder- und Jugendschutzdiensten, Beratungsdiensten, Familienhebammen sowie einer Vielzahl von Ämtern und Institutionen vor Ort. Neben dem Kinderschutz-ABC, das Fragen des Alltags aufgreift, bietet der Beratungsstellenfinder Beratungs- und Hilfsangeboten in der unmittelbaren Nähe.
Ein sorgenfreies Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen können und müssen wir gemeinsam verantworten und gestalten. Im Sinne von „Wissen schützt und Wissen nützt“ ermutige ich alle Thüringerinnen und Thüringer, dieses umfangreiche Informationsangebot rege zu nutzen.
Was sind Frühe Hilfen?
Frühe Hilfen sind einfach zugängliche Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Sie wollen von Anfang an, für alle Kinder gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglichen. Frühe Hilfen sind vorbeugend ausgerichtet. Die Annahme der Angebote ist freiwillig. Frühe Hilfen tragen zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. Sie sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Frühe Hilfen umfassen vielfältige einander ergänzende Angebote und Leistungen. Das können zum Beispiel sein: Informationsmaterialien, Willkommensbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, Elternkurse oder Beratungen.
Auf der Webseite "Kinderschutz in Thüringen" finden Kinder und Jugendliche, Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter sowie Alleinerziehende Rat und Hilfe.
Kinderschutz-Links
Thüringer Landesbeauftragter für Kinderschutz
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in Thüringen e.V.
Kinder- und Jugendsorgentelefon
Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Deutsches Jugendinstitut - Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung
Leitfaden für Ärzte "Gewalt gegen Kinder"
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Kindergesundheit
Fachliche Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses im Bereich Kinderschutz
Leitlinien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
2012
Mustervereinbarung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 4 SGB XIII
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII im Bereich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
2007
Fachliche Empfehlung Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 7. März 2016
Fachliche Empfehlung zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 7. Juni 2010
Kinderschutz stärken, Familien fördern - Jugendministerkonferenzbeschluss
2006
Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 4. März 2013
Anlage 3 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Prüfraster zur Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich tätige Personen
Anlage 4 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Muster Verpflichtungserklärung
Anlage 5 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Musteranschreiben für Meldebehörde/Einwohnermeldeamt
Anlage 6 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Muster für eine Dokumentationsvorlage
Anlage 7 - Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Mustervereinbarung nach § 72a SGB VIII
Materialien
Lehrerfortbildung im Kinderschutz nach § 55a Thüringer Schulgesetz
2011
Frühförderstellen in Thüringen
2012
Broschüre"Kinderschutz-ABC"
2010
Broschüre "Elternbegleitbuch"
2010
Broschüre "Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder"
2010
Broschüre "Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen"
2009
Maßnahmekatalog zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen
12. Dezember 2006
Fortschreibung des Maßnahmekatalogs zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen
4. November 2008
Bericht der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Thüringer Frühwarnsystems und Schutzkonzepts für vernachlässigte oder misshandelte Kinder
28. Dezember 2007
Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
2008
Richtlinie "Örtliche Jugendförderung"
2024
Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen
6. Februar 2009
Schutz vor Kindeswohlgefährdung - Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums
2007