Pflegeleistungen im Überblick
Pflegebedürftigkeit feststellen
Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse erhält, wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate in seiner selbstständigen Lebensführung oder seinen Fähigkeiten derart beeinträchtigt ist, dass er pflegerische Unterstützung benötigt. Und wer einen Antrag gestellt hat, der von der Pflegekasse bewilligt wurde.
Pflegeleistungen
Ambulante Pflege zu Hause
Pflegeleistungen
Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe
Pflegeleistungen
Pflegehilfsmittel
Pflegeleistungen
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit
Pflegeleistungen
Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Pflege im Alltag
Nachbarschaftshilfe
Pflegeleistungen
Soziale Absicherung für private Pflegepersonen
Pflegeleistungen
Stationäre Pflege im Pflegeheim
Pflegeleistungen
Pflegeleistungen bei Demenz
Pflegeleistungen
Palliativpflege und Hospiz
Pflegeleistungen
AOK-Pflegeberatung
Pflegeleistungen
Pflegekurse & Coaching
Pflegeleistungen
Beratungsbesuch bei Pflegegeld
Die Pflegeleistungen nach Pflegegrad auf einen Blick*
Je pflegebedürftiger, desto mehr Pflegeleistungen
Umfang und Höhe der beanspruchbaren Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Anträge auf Pflegeleistungen
Vom Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung über den Antrag auf Kurzzeitpflege bis hin zum Antrag auf Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare Ihrer AOK.
Welche weiteren Services und Unterstützungsangebote für die Pflege bietet meine AOK?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Serviceangebote Ihrer AOK zur Pflege anzeigen.