Die Kommission hat einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette veröffentlicht.
Er enthält Informationen über den Stand der Durchführung in allen 27 Mitgliedstaaten sowie einen Überblick über eine Reihe der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung gewählten Maßnahmen. Dabei handelt es sich auch um eine der am 15. März 2024 von der Kommission genannten Verpflichtungen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette.
Unlautere Handelspraktiken erklärt
Unlautere Handelspraktiken sind Transaktionen zwischen Unternehmen, die von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. Aufgrund der gewaltigen Ungleichgewichte zwischen kleinen und großen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette ist diese besonders anfällig für unlautere Handelspraktiken. Landwirtschaftliche Betriebe und kleine Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette verfügen oft nicht über genügend Verhandlungsmacht, sich dagegen zu wehren.
Daher hat die Europäische Union beschlossen, den Schutz der Landwirte – sowie kleiner Lieferanten – zu verbessern und verbindliche Vorschriften zu erlassen, durch die bestimmte unlautere Handelspraktiken verboten werden.
Die EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wurde am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Die EU-Länder mussten die Richtlinie bis zum 1. Mai 2021 in nationales Recht umsetzen und sechs Monate später anwenden.
Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ist fester Bestandteil einer umfassenderen Agenda der Kommission, um unfairem und ineffektivem Wettbewerb entgegenzuwirken. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ soll außerdem dazu beitragen, die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern.
Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
Um die Position der Landwirte und der kleinen und mittleren Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, hat die EU Rechtsvorschriften erlassen, die 16 unlautere Handelspraktiken verbieten. In dieser Richtlinie wird zwischen „schwarzen“ und „grauen“ Praktiken unterschieden. Unlautere Handelspraktiken, die auf der Schwarzen Liste stehen, sind unter allen Umständen verboten, die Praktiken auf der Grauen Liste sind hingegen erlaubt, wenn Lieferant und Käufer dies im Vorfeld klar und unmissverständlich vereinbaren.
Die 10 unlauteren Handelspraktiken auf der Schwarzen Liste
- Zahlung für verderbliche Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse erst nach mehr als 30 Tagen
- Zahlung für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel erst nach mehr als 60 Tagen
- Kurzfristige Stornierung der Bestellung verderblicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel
- Einseitige Vertragsänderungen durch den Käufer
- Zahlungen, die nicht mit einem konkreten Geschäftsvorgang im Zusammenhang stehen
- Übertragung des Risikos von Verlust und Verderb auf den Lieferanten
- Verweigerung einer schriftlichen Bestätigung einer Liefervereinbarung durch den Käufer trotz Aufforderung durch den Lieferanten
- Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen durch den Käufer
- Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art des Käufers
- Abwälzung der Kosten für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden auf den Lieferanten
Die 6 unlauteren Handelspraktiken auf der Grauen Liste
Diese sind nur zulässig, wenn sie zuvor klar und eindeutig vereinbart wurden.
- Rücksendung unverkaufter Waren
- Zahlung des Lieferanten für Lagerung, Platzierung und Listung
- Zahlung des Lieferanten für Absatzförderungsmaßnahmen
- Zahlung des Lieferanten für Marketingmaßnahmen
- Zahlung des Lieferanten für Werbemaßnahmen
- Zahlung des Lieferanten für Personal des Käufers, Ausstattung von Räumlichkeiten
Die Richtlinie sieht eine Mindestharmonisierung betreffend unlautere Handelspraktiken in allen EU-Ländern vor. Dies wird für gleiche Bedingungen in Bezug auf diese Praktiken sorgen, die als am problematischsten eingestuft wurden.
Wichtigste Vorschriften der Richtlinie
Schutz schwächerer Lieferanten vor stärkeren Käufern
Die Richtlinie sieht vor, dass schwächere Lieferanten vor stärkeren Käufern geschützt werden, wozu auch alle Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro gehören. Unterhalb dieses Schwellenwerts sind unterschiedliche Schutzniveaus vorgesehen. Dies gilt für landwirtschaftliche Betriebe, Erzeugerorganisationen und Vertriebsunternehmen unterhalb des Schwellenwerts. Sofern eine der Parteien ihren Sitz in der EU hat, gilt dies auch für Lieferanten und Käufer außerhalb der EU.
Umsetzung in nationales Recht
Die EU-Länder können bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beschließen, strengere Vorschriften als in der Richtlinie zu erlassen. Sie dürfen jedoch nicht weniger Schutz bieten als in der Richtlinie vorgesehen ist.
Die Kommission hat einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie im Oktober 2021 veröffentlicht. Bis Dezember 2022 hatten alle Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ein aktualisierter Bericht und eine zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die im April 2024 veröffentlicht wurden, bieten nun Einblicke in die von allen 27 Mitgliedstaaten zur Umsetzung gewählten Maßnahmen.
Durchsetzungsbehörden
Jedes EU-Land hat eine für die Durchsetzung dieser Vorschriften zuständige Behörde benannt. Diese Behörden müssen sowohl befugt sein, Untersuchungen einzuleiten als auch gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, Geldbußen zu verhängen.
Durchsetzungsbehörde: Das Fairness-Büro
Kontaktdaten:
- E-Mail: officefairness-buero [dot] gv [dot] at (office[at]fairness-buero[dot]gv[dot]at)
- Telefonnummer: +43 1928 1654
Durchsetzungsbehörde: Bundeswettbewerbsbehörde
Kontaktdaten:
- E-Mail: wettbewerbbwb [dot] gv [dot] at (wettbewerb[at]bwb[dot]gv[dot]at)
- Telefonnummer: +43 1 245 08-0
Nationaler Jahresbericht (DE)
Durchsetzungsbehörde: Kommission für den Schutz des Wettbewerbs
Kontakt: delovodstvocpc [dot] bg (delovodstvo[at]cpc[dot]bg)
Durchsetzungsbehörde: Kroatische Wettbewerbsbehörde
Kontaktdaten:
- E-Mail: agencija [dot] ztnaztn [dot] gov [dot] hr (agencija[dot]ztn[at]aztn[dot]gov[dot]hr)
- Telefonnummer: +385 1 617 64 48
- Fax: +385 1 617 64 50
Durchsetzungsbehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt, Abteilung Landwirtschaft
Kontaktdaten:
- E-Mail: directorda [dot] moa [dot] gov [dot] cy (director[at]da[dot]moa[dot]gov[dot]cy)
- Telefonnummer: +357 22 408 519
- Fax: +357 22 781 425
Nationaler Jahresbericht (EL in PDF)
Durchsetzungsbehörde: Büro für den Schutz des Wettbewerbs
Kontaktdaten:
- E-Mail: postauohs [dot] cz (posta[at]uohs[dot]cz)
- Telefonnummer: +420542167111
Durchsetzungsbehörde: Dänische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde
Kontaktdaten:
- E-Mail: utpkfst [dot] dk (utp[at]kfst[dot]dk)
- Telefonnummer: +45 4171 5000
Nationaler Jahresbericht (PDF)
Durchsetzungsbehörde: Nationale Wettbewerbsbehörde Estlands
Kontaktdaten:
- E-Mail: infokonkurentsiamet [dot] ee (info[at]konkurentsiamet[dot]ee)
- Telefonnummer: +372 667 2400
Nationaler Jahresbericht (ET)
Durchsetzungsbehörde: Finnischer Ombudsmann für den Lebensmittelmarkt
Kontakt: etmvetmv [dot] fi (etmv[at]etmv[dot]fi)
Durchsetzungsbehörde: Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF)
Kontaktdaten:
- (über Kontaktformular auf der Website)
- Telefonnummer: +33 (0) 1 44 87 17 17
Durchsetzungsbehörde: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE
Kontaktdaten:
- E-Mail: utpble [dot] de (utp[at]ble[dot]de)
- Telefonnummer: +49 228 6845-0
Nationaler Jahresbericht (DE)
Durchsetzungsbehörde: Ausschuss zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken – Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung Griechenlands
Kontaktdaten:
- E-Mail: apetropoulouminagric [dot] gr (apetropoulou[at]minagric[dot]gr)
- Telefonnummer: +0302102124289
Durchsetzungsbehörde: Sicherheitsbüro für die nationale Lebensmittelkette – NEBIH
Kontaktdaten:
- E-Mail: tpfonebih [dot] gov [dot] hu (tpfo[at]nebih[dot]gov[dot]hu)
- Telefonnummer: +36-1-336-9000
Durchsetzungsbehörde: Durchsetzungsbehörde für unlautere Handelspraktiken - UTP
Kontaktdaten:
- E-Mail: utpagrifoodregulator [dot] ie (utp[at]agrifoodregulator[dot]ie)
- Telefonnummer: +353 (0) 1 505 8607
Nationaler Jahresbericht (2023 Teil 1, 2023 Teil 2) (PDF)
Durchsetzungsbehörde: Italienisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft – Abteilung ICQRF
Kontaktdaten:
- E-Mail: icqrf [dot] capodipartimentopoliticheagricole [dot] it (icqrf[dot]capodipartimento[at]politicheagricole[dot]it)
- Telefonnummer: +39 06 4824047 / +39 06 4884467
Nationaler Jahresbericht (IT)
Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat Lettlands
Kontaktdaten:
- E-Mail: pastskp [dot] gov [dot] lv (pasts[at]kp[dot]gov[dot]lv)
- Telefonnummer: +371 6728 2865
Nationaler Jahresbericht (PDF)
Durchsetzungsbehörde: Agentur für die Entwicklung von Unternehmen und Märkten im ländlichen Raum
Kontaktdaten:
- E-Mail: infolitfood [dot] lt (info[at]litfood[dot]lt)
- Telefonnummer: +370 52 649035
Nationaler Jahresbericht (LT)
Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat
Kontaktdaten:
- E-Mail: infoconcurrence [dot] public [dot] lu (info[at]concurrence[dot]public[dot]lu)
- Telefonnummer: +352 2478 4174
Nationaler Jahresbericht (FR)
Durchsetzungsbehörde: Ausschuss für unlautere Handelspraktiken
Kontakt: utpboard [dot] mafagov [dot] mt (utpboard[dot]mafa[at]gov[dot]mt)
Durchsetzungsbehörde: Behörde für Verbraucher und Märkte – ACM
Kontaktdaten:
- E-Mail: ACM-Postacm [dot] nl (ACM-Post[at]acm[dot]nl)
- Telefonnummer: +31 70 7222 000
- Fax: +31 70 7222 355
Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde Polens
Kontaktdaten:
- E-Mail: uokikuokik [dot] gov [dot] pl (uokik[at]uokik[dot]gov[dot]pl)
- Telefonnummer: + 48 22 55 60 800
Nationaler Jahresbericht (PL)
Durchsetzungsbehörde: Behörde für Lebensmittelsicherheit und Wirtschaft
Kontaktdaten:
- E-Mail: correio [dot] asaeasae [dot] pt (correio[dot]asae[at]asae[dot]pt)
- Telefonnummer: +351 217 983 600
- Fax: +351 217 983 654
Durchsetzungsbehörde: Wettbewerbsrat
Kontakt: officeconsiliulconcurentei [dot] ro (office[at]consiliulconcurentei[dot]ro)
Durchsetzungsbehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakischen Republik
Kontakt: utps [dot] agrifoodland [dot] gov [dot] sk (utps[dot]agrifood[at]land[dot]gov[dot]sk)
Nationaler Jahresbericht (SK)
Durchsetzungsbehörde: Slowenisches Amt für Wettbewerbsschutz
Kontaktdaten:
- E-Mail: gp [dot] avkgov [dot] si (gp[dot]avk[at]gov[dot]si)
- Telefonnummer: +386 1478 3597
Nationaler Jahresbericht (SL in PDF)
Durchsetzungsbehörde: Informations- und Kontrollstelle für Lebensmittel – AICA
Kontaktdaten:
- E-Mail: daicamapa [dot] es (daica[at]mapa[dot]es)
- Telefonnummer: +34 913478374
Nationaler Jahresbericht (ES)
Jährlicher Bericht der 17 regionalen Durchsetzungsbehörden (ES)
Durchsetzungsbehörde: Schwedische Wettbewerbsbehörde
Kontaktdaten:
- E-Mail: konkurrensverketkkv [dot] se (konkurrensverket[at]kkv[dot]se)
- Telefonnummer: +46 8700 1600
Nationaler Jahresbericht (SE)
Beschwerden
Die Richtlinie schreibt unter anderem Maßnahmen zum Schutz der Beschwerdeführer vor, um schwächeren Lieferanten bei der Ausübung ihrer Rechte zu helfen. Sie können wählen, bei welcher Durchsetzungsbehörde sie eine Beschwerde einreichen möchten: ihre nationale Behörde oder die Behörde des EU-Landes, in dem der Käufer ansässig ist.
Bewertung der Richtlinie
Um die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten, wird Ende 2025 eine Bewertung der EU-Richtlinie 2019/633 auf EU-Ebene vorgelegt werden. Zur Beschaffung von Informationen für diese Bewertung führen die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung jährliche Erhebungen in allen EU-Ländern durch.
Die Ergebnisse der Erhebungen der Vorjahre finden Sie hier: Ergebnisse der Erhebungen über unlautere Handelspraktiken.
Dokumente
- 13. SEPTEMBER 2023
- 30. APRIL 2021
- 30. APRIL 2021