Kurz erklärt: Garantie, Gewährleistung und Rückgabe
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Fernseher im Eimer, Handydisplay defekt, Waschmaschine kaputt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt. Doch so einfach ist es nicht. Denn Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.
Inhalt der Gewährleistung
Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, zum Beispiel auf Minderung des Preises oder Rücktritt.
Knackpunkt Beweislast: Grundsätzlich müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Innerhalb der ersten 12 Monate macht das Gesetz es Verbrauchern leichter. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag.
Inhalt einer Garantie
Ob gratis oder kostenpflichtige Garantie - der genaue Inhalt richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch.
Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung
Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht.
Rückgabe: Wenn die Ware doch nicht gefällt
Wer beim Onlinehändler bestellt hat, kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im stationären Handel sind Verbraucher hingegen auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Er kann die Rückgabe in diesem Fall erlauben oder verweigern oder zum Beispiel den Umtausch gegen ein anderes Produkt anbieten. Ausnahmen vom Widerrufsrecht im Fernabsatz können gelten, wenn es sich etwa um eine individuelle Anfertigung auf Wunsch des Verbrauchers handelt, die ein Händler nicht mehr weiterverkaufen kann – beispielsweise eine Fototasse mit einem eigenen Foto. Auch zum Beispiel bei Konzerttickets mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.