Wettbewerb im Busverkehr
Weiterentwicklung als stetiges Ziel
Die Linienbündelungskonzepte der Aufgabenträger im VRM-Gebiet beinhalten die Harmonisierung von Konzessionslaufzeiten und stellen einen geordneten Wettbewerbskalender dar. Dabei soll nach Vorstellung der Aufgabenträger grundsätzlich die Eigenwirtschaftlichkeit der Linien(-bündel) erhalten werden.
Die Vergabeverfahren im Busverkehr werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der EU-Verordnung 1370/2007 oder nach VOL/A durchgeführt. Der Wettbewerb im Busverkehr im VRM-Gebiet wird charakterisiert durch einen Genehmigungswettbewerb zwischen eigenwirtschaftlichen Anträgen, hilfsweise ergänzt durch einen Ausschreibungswettbewerb. Sollte kein Verkehrsunternehmen bereit sein, die geforderten Leistungen ohne Zahlungen, d.h. ohne öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu betreiben, wird ein Vergabeverfahren eingeleitet.
An dieser Stelle veröffentlicht der Verkehrsverbund Rhein-Mosel Vorabbekanntmachungen gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 und dem Personenbeförderungsgesetz für Busverkehrsleistungen im VRM-Verbundgebiet. Auf die Antragsfrist des § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen.
Öffentliche Vorabbekanntmachung
nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG
Zurzeit gibt es keine Voarabbekanntmachungen.
VRM als Vergabestelle
Die Vergabestelle des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ist Dienstleister aller kommunalen Aufgabenträger im Verbund. In ihrem Auftrag führen wir europaweite Vergaben durch.
Aktuelle Vergaben
Zurzeit gibt es keine Vergaben.