UAW zu Tierarzneimitteln
Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Tierarzneimitteln werden im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin bearbeitet.
UAW zu Impfstoffen
Für Meldungen über unerwünschte Wirkungen (UAW) von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.
Online-Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)
Arzneimittel und Impfstoffe für Tiere unterliegen hohen Anforderungen an Wirksamkeit, Sicherheit und pharmazeutische Qualität.
Trotzdem können bei ihrer Anwendung unerwünschte und unvorhergesehene Wirkungen auftreten.
Solche Wirkungen zeigen sich häufig erst nach der Markteinführung eines Arzneimittels, wenn es in größeren Patientenzahlen unter normalen Praxisbedingungen zum Einsatz kommt.
Dann können auch seltene Reaktionen, unbekannte Arzneimittel-Wechselwirkungen oder besondere Empfindlichkeiten zutage treten.
Arzneimittelsicherheit unterstützen
Die systematische Erfassung und Bewertung von UAW-Verdachtsfällen erfolgt im Rahmen des Spontanmeldesystems, das im Prinzip das Frühwarnsystem der Pharmakovigilanz ist. Ohne die Beobachtungen von Tierärzten und Tierhaltern ist der Nutzen für die Arzneimittelsicherheit allerdings gering. Daher können Tierärzte und Tierhalter UAW mithilfe dieses Systems direkt den zuständigen Behörden melden.
Was soll gemeldet werden?
Bitte melden Sie folgende Beobachtungen (Verdachtsfälle) nach der Anwendung eines Tierarzneimittels/Impfstoffs:
- • unbekannte / bekannte Nebenwirkungen
- • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
- • mangelnde Wirksamkeit
- • unbekannte / bekannte Resistenzen bei Parasiten, Bakterien, Pilzen
- • Reaktionen bei Personen, die Kontakt mit dem Arzneimittel hatten
- • Infektionsübertragung
- • negative Auswirkungen auf die Umwelt
- • nicht ausreichende Wartezeit
Auch bereits bekannte und in der Packungsbeilage beschriebene UAW sollten mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt (z. B. zur Identifizierung von Risikopatienten, Trends in der Resistenzentwicklung).
Wie kann gemeldet werden?
UAW können Sie einfach und schnell online an die zuständige Behörde melden.
Für Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.
Für Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Tierarzneimitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Referat Pharmakovigilanz, in Berlin zuständig.
www.vet-uaw.de ist ein gemeinsames Projekt von:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 316 (Pharmakovigilanz)
Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
uaw@bvl.bund.de
www.bvl.bund.de
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinsitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Referat Sicherheit veterinärmedizinischer Mittel & Tierschutz
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen
vetmittelsicherheit@pei.de
www.pei.de
Bundestierärztekammer
Französische Straße 53
10117 Berlin
geschaeftsstelle@btkberlin.de
www.bundestieraerztekammer.de