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Hilfsmittel

Kooperation mit der Knappschaft

Wir haben mit der KNAPPSCHAFT eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Hilfsmittelversorgung vereinbart. Damit wird eine weitestgehende Synchronisierung der Hilfsmittelverträge angestrebt. Die Kooperation erstreckt sich auf alle Vertragsarten, Regionen, Produktgruppen und Versorgungsbereiche der Hilfsmittelversorgung.

So kann uns die KNAPPSCHAFT bei Vertragsverhandlungen umfassend vertreten und den Vertrag in unserem Namen abschließen.

Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse können durch diese Kooperation einheitliche Vereinbarungen erreichen.

Für die laufende Umsetzung der Vereinbarung ist bei der Knappschaft Herr Stodt vom Dezernat I.4 in Bochum der fachlich zuständige Ansprechpartner.

Vertragsabsichten

Sie sind Mitarbeiter eines Sanitätshauses, Medizintechniker oder Hörgeräteakustiker? Dann sind Sie auf dieser Seite herzlich willkommen.

HAUSNOTRUFSYSTEME

Die Verträge zur Versorgung mit Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln werden federführend vom GKV-Spitzenverband betreut. Wenn Sie einem dieser Verträge beitreten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den GKV-Spitzenverband.

Im Folgenden können Sie sich über aktuelle Vertragsabsichten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse informieren.

Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie

Für die Verwaltung (u. a. Neuverkauf, Wiedereinsatz, Einlagerung, Reservierung, Reparatur, Rückkauf, Nachrüstung, Zurüstung und Aussonderung) der wiedereinsetzbaren Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel im Eigentum der LKK bzw. LPK ist das Lagerverwaltungssystem „MIP-Orthopädie" der

Firma medicomp
Gesellschaft für neue Medien und Computer mbH
Hoheloogstr. 14
67065 Ludwigshafen

Telefon: 0621 671782-0, Telefax: 0621 671782-95
E-Mail: medicomp@medicomp.de

zu nutzen.

Das Verfahren und die Handhabung des Systems sind in den "Allgemeinen Hinweisen" zum Lagerverwaltungssystem MIP-Orthopädie, der "Verfahrensbeschreibung Lagerverwaltung MIP-Orthopädie" und der "MIP-Nutzerordnung" beschrieben:

FAQ Hilfsmittelleistungserbringer

Um Sie rund um das Thema Hilfsmittelverträge und -abrechnungen zu begleiten, haben wir einige der häufigsten Fragen in unseren Hilfsmittelteams und -abrechnungsstellen hier für Sie zusammengefasst. Hier finden Sie u.a. Antworten zu: „ Wie schließe ich Verträge mit der SVLFG ab ?“, „Warum wird mein Kostenvoranschlag gekürzt ?“, „Wer hilft mir bei Problemen mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (ekV) ?“ u.v.m.

Informationen zum Thema Digitalisierung

Digitalisierung bietet die Chance, komplexe Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei müssen digitale Anwendungen und Verfahrensweisen sicher sein und die jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllen. 

Lesen Sie in unserem Infoblatt, wie Sie als Hilfsmittel-Vertragspartner der SVLFG künftig Empfangsbestätigungen, Mehrkostenerklärungen und Beratungsprotokolle im Zusammenhang mit der Versorgung von Versicherten digital verarbeiten können.

Covid-19-Pandemie - Sonder­regelungen

Ausgleich erhöhter Beschaffungskosten (u. a. Containerkosten)

Seit September 2021 zahlt die LKK Aufschläge zu den bestehenden Vertragspreisen. Zusätzlich haben wir im laufenden Jahr die Vertragspreise in verschiedenen Produktbereichen erhöht, um den gestiegenen Kostendruck zu berücksichtigen.

Seit dem 1. Januar 2023 haben wir erneut Vertragspreise in vielen „Reha-Produktbereichen“ angepasst. Zusätzlich integrieren wir die bisherigen Aufschläge. Dies erhöht die Vertragspreise nicht nur übergangsweise und reduziert den Aufwand für Leistungserbringer.

Zur Abrechnung der neuen erhöhten Vertragspreise ist der Beitritt zu den neuen Preisvereinbarungen und dem neuen Grundvertrag erforderlich.

Im Rahmen der bestehenden Kooperation mit der Knappschaft verweisen wir auf deren Informationen. Hier finden Sie auch Informationen, wie Sie den neuen Verträgen beitreten können.