Spezifische Rehabilitationsmaßnahmen
Damit Ihre Reha-Maßnahme auch erfolgreich verläuft, bieten wir je nach Altersgruppe oder Grunderkrankung unterschiedliche Reha-Maßnahmen in unterschiedlichen Kliniken an. So können sich die Kurkliniken ganz auf die für Ihre Erkrankung erforderlichen Therapie- Maßnahmen und Ihre persönlichen Bedürfnisse einstellen.
Spezifische Rehamaßnahmen bieten wir an für Kinder und Jugendliche, Mütter bzw. Väter, für Suchtkranke, pflegende Angehörige sowie geriatrische Reha-Maßnahmen für über 70-jährige Patienten.
Reha für Kinder und Jugendliche
Reha kann Kindern und Jugendlichen helfen, mit langfristigen Erkrankungen oder Behinderungen umzugehen und die Auswirkungen zu mildern. Die umfassende Behandlung zielt auf eine höhere Lebensqualität und bessere Chancen für Ihr Kind.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer Erkrankung Probleme im Alltag, in der Schule oder Ausbildung haben, kommt eine medizinische Rehabilitation in Betracht.
Die Reha für Kinder und Jugendliche findet in speziellen stationären Einrichtungen statt, die auf die besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Im Reha-Team arbeiten Fachkräfte aus Medizin, Therapie und Pädagogik zusammen. Neben den Therapien machen Sport und Spiel in der Gruppe Ihr Kind stärker und selbstständiger. Kinder- und Jugendrehabilitation kann grundsätzlich auch ambulant durchgeführt werden. Entsprechende Strukturen sind derzeit im Aufbau.
Bei bestimmten schwersten chronischen Erkrankungen mit besonderen familiären Belastungssituationen, z. B. Krebserkrankungen, Organtransplantationen, Operationen am Herzen oder bei Mukoviszidose, kann eine familienorientierte Rehabilitation (FOR) unter Einbeziehung weiterer Familienangehöriger in Betracht kommen. Im Rahmen der FOR werden die Angehörigen des kranken Kindes (Eltern und/oder Geschwister) in den Rehabilitationsprozess einbezogen. Ausschlaggebend für die Prüfung der Mitaufnahme von Familienangehörigen ist die Beeinträchtigung der Alltagsaktivitäten durch die Krankheit des anspruchsberechtigten Kindes. Maßgebend ist, dass die Mitaufnahme der Familienangehörigen eine notwendige Voraussetzung für den Rehabilitationserfolg des erkrankten Kindes ist. Eine eigene Rehabilitationsbedürftigkeit der Familienangehörigen ist nicht erforderlich.
Weitere Reha-Maßnahmen im Überblick
Mütter und Väter, die Kinder erziehen, sind häufig besonders belastet. Daraus können gesundheitliche Probleme entstehen, wenn z. B. Überforderungssituationen, Erziehungsschwierigkeiten oder Partnerschaftskonflikte auftreten. Spezielle medizinische Leistungen zur Rehabilitation für Mütter und Väter zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben der Erkrankung die besondere psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen.
Sie können Ihr Kind mitnehmen, wenn dies notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht. In der Regel besteht diese Möglichkeit für Kinder bis zwölf Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.
Für die Verordnung stehen bundeseinheitliche Vordrucke zur Verfügung, diese erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt. Für Sie als Mutter oder Vater benötigen wir für die Beantragung der Maßnahme das Muster 64. Sollten Sie behandlungsbedürftige Kinder haben benötigen wir zusätzlich das Muster 65 für Ihr Kinder / Ihre Kinder. Zusätzlich zu dieser ärztlichen Verordnung benötigt die LKK einen Antrag der/des Versicherten. Dieser Versichertenantrag (der auch zur Beantragung einer stationären Vorsorgeleistung verwendet werden kann) steht im Mediencenter zur Verfügung.
Pflegende Angehörige sind oft besonders belastet. Vor dem Hintergrund der Pflegesituation ist es meist schwierig, notwendige Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Deshalb wurden für diesen Personenkreis über die gesetzliche Krankenversicherung besondere Bedingungen geschaffen, die die Inanspruchnahme dieser Leistungen erleichtern sollen:
- Pflegende Angehörige können auswählen, ob sie die Rehabilitation ambulant oder stationär durchführen.
- Pflegebedürftige können zum Beispiel in der Reha-Einrichtung mitversorgt werden. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkasse der Pflegeperson oder der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.
- Während der Rehabilitationsmaßnahme können Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Wohnort oder in der Nähe der Reha-Einrichtung untergebracht werden.
Auch über die Alterskasse gibt es besondere Möglichkeiten, die Rehabilitation für pflegende Angehörige zu erleichtern. Wir beraten Sie gerne!
Wir legen Wert darauf, dass Sie vor Beginn einer Sucht-Rehabilitation eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. Diese erstellt für Sie einen Sozialbericht und empfiehlt u. a. eine passende Rehabilitationsform. Auch bei weiteren Suchterkrankungen wie dem Glücksspiel kann eine Suchtrehabilitation in Betracht kommen.
Wenn Sie an einer Abhängigkeitserkrankung leiden (z. B. Alkoholismus, Drogensucht oder Medikamentenmissbrauch), können Sie ebenfalls eine Rehabilitation finanziert bekommen. Der Reha geht die Entzugsbehandlung (Entgiftung) voraus.
Eine Standardtherapie kann zwölf bis 15 Wochen stationär durchgeführt werden. Möglich sind auch eine stationäre Kurzzeittherapie über acht Wochen oder bei Drogenabhängigkeit stationäre Therapien bis zu 26 Wochen. Eine ambulante Entwöhnungsbehandlung dauert sechs bis zwölf Monate.
Ist eine Entwöhnungsbehandlung beendet, können wir noch Gruppen- und Einzelgespräche in Suchtberatungsstellen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation erbringen.
Geriatrie ist der Fachausdruck für die Lehre von den Krankheiten alternder Menschen. In der Praxis beschäftigt sich Geriatrie mit Patientinnen und Patienten, die älter als 70 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen haben. Diese Rehabilitation nimmt alle Erkrankungen in den Blick und berücksichtigt dabei die geminderte Belastungsfähigkeit und ggf. bereits bestehende kognitive Leistungseinschränkungen. Sie kann ambulant, stationär und mobil von der LKK erbracht werden.
Und so beantragen Sie eine Reha-Maßnahme
Reha-Leistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Meist rät Ihnen das Krankenhaus oder Ihr behandelnder Arzt dazu. Diese stellen einen medizinischen Befundbericht aus, den Sie für den Antrag benötigen. (Link auf Formular-Seite Reha) Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine Reha erfüllen.
Ihren Antrag und die Unterlagen schicken Sie bitte an:
SVLFG
Leistung
34105 Kassel
Beratung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
Menschen mit einer Behinderung haben oftmals ganz besondere Anforderungen an eine Rehamaßnahme. Egal ob Sie einen Antrag stellen wollen oder weitere Information oder Beratung zu einer Reha- oder Teilhabeleistung benötigen um Antworten auf Ihre individuellen Fragen zu erhalten, können Sie unsere Informations- und Beratungsangebote nutzen.
Zusätzlich gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB gibt einen Überblick über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und soll Ihnen in Ihrer persönlichen Situation beratend helfen. Nach dem Prinzip des „Peer Counseling“: „Betroffene, d.h. Menschen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen beraten Betroffene“. Das Angebot ist für Sie kostenfrei.
Nähere Informationen hierzu – insbesondere zu unabhängigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe - finden Sie unter www.teilhabeberatung.de .
Diese Beratung ist nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht oder Mitgliedschaft geknüpft und steht allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen offen.
Als ergänzendes Angebot für die Vermittlung von allgemeinen Informations- und Leistungsangeboten zu Teilhabeleistungen an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger haben wir eine Ansprechstelle nach § 12 SGB IX eingerichtet.
Die Ansprechstelle steht Ihnen für die Information und Wegweisung bei allgemeinen Fragen von und für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind sowie in komplexen Bedarfssituationen (zum Beispiel bei Erforderlichkeit mehrerer Teilhabeleistungen, Beteiligung mehrerer Rehabilitationsträger) zur Verfügung.
Wünschen Sie schwerpunktmäßig Informationen zu Teilhabeleistungen bei Behinderung, Erkrankungen oder allgemeinem Rehabilitationsbedarf (nicht Arbeitsunfall oder Berufskrankheit), wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Alterssicherung. unter der Telefonnummer 0561-785 10200.
Wünschen Sie schwerpunktmäßig Informationen zu Teilhabeleistungen bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, können Sie sich an unsere Ansprechpartner der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0561-785 10330 wenden.
Die Vermittlung von Informationsangeboten ist ein zusätzliches Angebot der SVLFG. Sie ersetzt nicht die persönliche individuelle Beratung und Leistungskoordination.
Haben Sie bereits einen Leistungsantrag gestellt oder ist schon ein Verfahren bei uns eröffnet?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin. Name und Rufnummer finden Sie auf den Schreiben, die sie von uns erhalten haben.
Die zuständigen Kollegen und Kolleginnen beantworten Ihnen alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Verfahren auftreten können (zum Beispiel Fragen zum Antritt der Leistung, Fragen zum Verlängerungsantrag).
Oder Sie lassen sich über unsere Telefonzentrale unter der Telefonnummer 0561 -785 0 mit den für Sie zuständigen Mitarbeitern verbinden.
Das gesamte Online-Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe ist im Internet unter www.ansprechstellen.de veröffentlicht.
Haben Sie bereits einen Leistungsantrag gestellt oder ist schon ein Verfahren bei uns eröffnet?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin. Name und Rufnummer finden Sie auf den Schreiben, die Sie von uns erhalten haben.
Die zuständigen Kollegen und Kolleginnen beantworten Ihnen alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Verfahren auftreten können (zum Beispiel Fragen zum Antritt der Leistung, Fragen zum Verlängerungsantrag).
Oder Sie lassen sich über unsere Telefonzentrale unter der Telefonnummer 0561 785-0 mit den für Sie zuständigen Mitarbeitern verbinden.