Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die die Führungskräfte bei der Durchführung des Arbeitsschutzes unterstützen. Sie sind Kollegen, die sich im Betrieb in besonderer Weise um die Unfallverhütung und somit um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Arbeitskollegen kümmern.
Die Sicherheitsbeauftragten sind Ansprechpartner vor Ort. Sie haben als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis gegenüber ihren Kollegen und werden somit nicht durch Verantwortung und deren Folgen belastet. Sie sollen von Kollege zu Kollege beraten und somit auf sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten achten und einwirken. Gesetzlich ist vorgesehen, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Bei besonderen Gefahren kann die Bestellung auch in kleineren Unternehmen erforderlich sein.
Zu Ihren Aufgaben gehört es den Unternehmer, Führungskräfte und Kollegen über Sicherheitsprobleme zu informieren, Anstöße für Verbesserungen zu geben und dabei die Durchführung des Arbeitsschutzes im Unternehmen zu unterstützen.
Kenntnisse im Arbeitsschutz sind Voraussetzung, um die Tätigkeit auszuüben. Im Betrieb sind die Sicherheitsbeauftragten die ersten Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.