Schwangerschaft
Sie erwarten ein Baby! 40 aufregende Wochen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Partner. Die LKK begleitet Sie dabei. Wir wollen, dass es Ihnen und dem Baby gut geht.
Deshalb übernehmen wir die Kosten für alle wichtigen Untersuchungen zur Vorsorge, die Betreuung durch eine Hebamme sowie den Geburtsvorbereitungskurs. Auch für die medizinische Versorgung während der Entbindung und in den ersten Wochen nach der Geburt kommen wir auf. Werdende Mütter finden hier wichtige Informationen für eine gesunde und entspannte Schwangerschaft.
Wir sorgen für Ihr Baby, schon bevor es zur Welt kommt
Damit Sie Ihre Schwangerschaft entspannt genießen können, übernehmen wir die Kosten für die Mutterschaftsvorsorge und alle damit verbundenen wichtigen Untersuchungen.
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft gehen Sie im Abstand von vier Wochen zu einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung. In den beiden letzten Monaten Ihrer Schwangerschaft finden diese Untersuchungen im Abstand von zwei Wochen statt. Die erste Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
Anspruch auf diesen Test hat jede Frau, die nicht bereits vor ihrer Schwangerschaft an Diabetes erkrankt war.
Der zweistufige Test wird zwischen dem sechsten und siebten Schwangerschaftsmonat durchgeführt und ermöglicht es, den Diabetes frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen das Risiko für Kind und Mutter deutlich zu senken.
Die landwirtschaftliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) – eine der am häufigsten auftretenden schwangerschaftsbegleitenden Erkrankungen.
Eine unerkannte Infektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft kann zu Fehlgeburten oder Schäden beim Kind führen.
Mit einem Toxoplasmose-Test soll erkannt werden, ob die Schwangere sich mit Toxoplasmose infiziert hat. Toxoplasmose wird hauptsächlich durch den Kontakt mit Katzenkot, Erde, den Verzehr von unzureichend durchgegartem Fleisch sowie ungewaschenem Obst und Gemüse übertragen. Bei diesem Test wird das Blut der Schwangeren auf Antikörper untersucht.
Die LKK beteiligt sich als zusätzliche Vorsorgeleistung für Schwangere ab dem 1. Januar 2018 an den Kosten für einen Toxoplasmose-Test. Erstattet werden einmal je Schwangerschaft 80 Prozent der Kosten für einen Toxoplasmose-Test, aber nicht mehr als 10,00 Euro.
Der Streptokokkenerreger der Klasse B ist für die Mutter, die ihn symptomlos in sich tragen kann, in der Regel harmlos. Das Kind kann sich jedoch vor oder während der Geburt damit infizieren und müsste dann sofort nach der Geburt mit Antibiotika behandelt werden.
Die LKK erstattet ihren schwangeren Versicherten die Kosten für die von Ärzten durchgeführte oder verordnete B-Streptokokken Untersuchung als Vorsorgeleistung, wenn die Leistung mit dem Ziel erbracht wird, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegen zu wirken, ein konkreter individueller Untersuchungsanlass besteht oder für die Patienten ein gesundheitliches Risiko besteht.
Erstattet werden einmal je Schwangerschaft 80 Prozent der Kosten für eine B-Streptokokken Untersuchung, aber nicht mehr als 25,00 Euro. Zur Erstattung ist der LKK die Originalrechnung vorzulegen.
MUTTERPASS – IMMER MIT DABEI
Nach Feststellung der Schwangerschaft erhalten Sie von Ihrem Arzt einen Mutterpass. Sie haben dabei die Wahl zwischen dem papiergebundenen Mutterpass oder dem neuen elektronischen Mutterpass (eMutterpass), der über die ePA gepflegt wird.
Sowohl beim papiergebundenen Mutterpass als auch beim elektronischen Mutterpass werden alle Untersuchungsergebnisse und wichtige medizinische Daten eingetragen. Sie sollten ihn während der Schwangerschaft stets zur Verfügung haben.
Arzneimittel ganz ohne Zuzahlung
Für Verordnungen Ihres Arztes gegen Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung müssen Sie nicht, wie sonst üblich, eine Zuzahlung leisten. Sie erhalten diese Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel kostenfrei Gleiche Regelung gilt für im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verschriebenen Verbandsmitteln.
Ihre Hebamme ist für Sie da
Hebammen leisten wertvolle Unterstützung während Schwangerschaft und Geburt. Zudem sind sie kompetente Ansprechpartnerinnen für alle Fragen, die Sie in dieser spannenden Zeit bewegen.
Das alles kann Ihre Hebamme für Sie tun:
- Die Hebamme gibt Tipps zur gesunden Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit.
- Ob Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt – sie berät Sie bei der Entscheidung, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten.
- Sie bietet Geburtsvorbereitungskurse an, die Ihnen Sicherheit geben und Ihnen helfen, bei der Geburt entspannter zu bleiben.
- Sie betreut Sie während des gesamten Geburtsprozesses – ganz gleich, ob Sie in der Klinik, zu Hause, in der Hebammenpraxis oder im Geburtshaus entbinden.
Hebammen können außerdem während der Schwangerschaft fast jede Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dazu gehören: Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie die Dokumentation im Mutterpass. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen. Sie dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Sie suchen noch eine Hebamme?
Die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbanddes ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme z. B. für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung. Alle in der Hebammenliste verzeichneten Hebammen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.
HEBAMMENRUFBEREITSCHAFT
In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin können Sie mit der Hebamme Ihres Vertrauens eine Rufbereitschaft vereinbaren. Die Hebamme ist dann, wenn sich die Geburt ankündigt, Tag und Nacht für Sie erreichbar.
80 Prozent der entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft übernimmt Ihre LKK, maximal werden 250,00 Euro erstattet.
Wo bekomme ich mein Baby?
Bereits einige Zeit vor der Geburt sollten Sie – am besten in Absprache mit Ihrem Arzt - überlegen, wo Sie entbinden wollen. Soll es stationär in einer Klinik sein oder doch lieber in einem Geburtshaus? Viele Einrichtungen bieten auch Informationsveranstaltungen an und zeigen ihre Entbindungsräume. Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, melden Sie sich am besten dort an.
Bei der Geburt in einer Klinik betreut Sie eine dort arbeitende Hebamme. Diese Dienst-Beleghebammen sind in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst im Krankenhaus freiberuflich tätig.
Manche Kliniken bieten auch die Möglichkeit der Versorgung durch eine sogenannte Begleit-Beleghebamme Ihrer Wahl an. Begleit-Beleghebammen sind in einem oder mehreren Krankenhäusern freiberuflich tätig. Sie betreuen Sie schon im Vorfeld der Geburt außerhalb der Klinik und begleiten die Geburt im Krankenhaus persönlich.
Für die Entbindung übernimmt die LKK die Kosten in Höhe der Vertragssätze ohne Zuzahlung. Die LKK trägt auch die aus Anlass des Klinikaufenthaltes aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Fahr- und Transportkosten unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber festgesetzten Eigenbeteiligung/ Zuzahlung in Höhe von 10 v. H. der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je einfache Fahrt.
Nach der Geburt
Auch jetzt ist Ihre Hebamme für Sie da
Ihre Hebamme unterstützt Sie bis zu einem Zeitraum von zwölf Wochen nach der Geburt. Hierfür übernimmt die LKK ebenfalls die Kosten.
In besonderen Fällen ist die Hebamme auch länger für Sie da, zum Beispiel nach einer Frühgeburt. Bei Ernährungsproblemen ist die Beratung bis zu neun Monate nach der Geburt möglich, bei Stillproblemen bis zum Ende der Abstillphase.
Auf Wunsch besucht die Hebamme Sie im Krankenhaus (gilt nur für Beleghebammen) und zu Hause.
Sie kontrolliert die Wundheilung nach einem Dammschnitt oder einem Kaiserschnitt und informiert zur Rückbildungsgymnastik.
- Sie beobachtet die körperliche Entwicklung des Babys und verfolgt die Abheilung des Nabels.
- Sie erklärt, welche Prophylaxe- und Vorsorgeuntersuchungen für das Kind anstehen.
- Am dritten Lebenstag kann sie Blut aus der Ferse des Kindes entnehmen, um zu klären, ob das Neugeborene eventuell unter einer Stoffwechselstörung leidet.
- Sie berät zum Thema Stillen und gibt Hilfestellung beim Baden und Wickeln des Babys.
Ihre Hebamme ist auch in dieser Zeit eine wichtige Ansprechpartnerin für alle Fragen, die mit der Geburt und Ihren ersten Erfahrungen mit dem Kind zusammenhängen.
Betriebs- und Haushaltshilfe
Sind Sie landwirtschaftliche Unternehmerin oder Ehefrauen eines landwirtschaftlichen Unternehmers, gewährt Ihnen die LKK während der Schwangerschaft und nach der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfe.
Betriebs- und Haushaltshilfe erhalten Sie bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung, wenn die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet ist.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist vor Inanspruchnahme zu beantragen.
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt
Mutterschaftsgeld in Höhe des Netto- Arbeitsentgelts erhalten rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige und sonstige Mitglieder, die bei Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung) in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist (acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung) aufgelöst worden ist und wenn die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Dienstbehörde die Kündigung für zulässig erklärt hat.
Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des durchschnittlichen kalendertäglichen Netto- Arbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Es beträgt höchstens 13 EUR für den Kalendertag; den Differenzbetrag bis zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Hierfür stellt die LKK eine Bescheinigung aus. Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten mitarbeitende Familienangehörige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und Bezieherinnen von sind und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bringt dagegen das Mutterschaftsgeld nicht zum Ruhen.
Neben Mutterschaftsgeld kann kein Krankengeld gezahlt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Mutterschaftsgeld bezogen wird.
Damit Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen wir von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie mit Ihren persönlichen Daten. Im Anschluss schicken Sie das Dokument an die LKK.