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Schwangerschaft

Sie erwarten ein Baby! 40 aufregende Wochen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Partner. Die LKK begleitet Sie dabei. Wir wollen, dass es Ihnen und dem Baby gut geht. 

Deshalb übernehmen wir die Kosten für alle wichtigen Untersuchungen zur Vorsorge, die Betreuung durch eine Hebamme sowie den Geburtsvorbereitungskurs. Auch für die medizinische Versorgung während der Entbindung und in den ersten Wochen nach der Geburt kommen wir auf. Werdende Mütter finden hier wichtige Informationen für eine gesunde und entspannte Schwangerschaft.

Vergrößerung des Bildes für Ein Mann und eine Frau mit Babyschuhen in den Händen.

Wir sorgen für Ihr Baby, schon bevor es zur Welt kommt

Damit Sie Ihre Schwangerschaft entspannt genießen können, übernehmen wir die Kosten für die Mutterschaftsvorsorge und alle damit verbundenen wichtigen Untersuchungen.


Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft gehen Sie im Abstand von vier Wochen zu einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung. In den beiden letzten Monaten Ihrer Schwangerschaft finden diese Untersuchungen im Abstand von zwei Wochen statt.  Die erste Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

MUTTERPASS – IMMER MIT DABEI

Nach Feststellung der Schwangerschaft erhalten Sie von Ihrem Arzt einen Mutterpass. Sie haben dabei die Wahl zwischen dem papiergebundenen Mutterpass oder dem neuen elektronischen Mutterpass (eMutterpass), der über die ePA gepflegt wird.

Sowohl beim papiergebundenen Mutterpass als auch beim elektronischen Mutterpass werden alle Untersuchungsergebnisse und wichtige medizinische Daten eingetragen. Sie sollten ihn während der Schwangerschaft stets zur Verfügung haben.

Arzneimittel ganz ohne Zuzahlung

Für Verordnungen Ihres Arztes gegen Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung müssen Sie nicht, wie sonst üblich, eine Zuzahlung leisten. Sie erhalten diese Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel kostenfrei Gleiche Regelung gilt für im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verschriebenen Verbandsmitteln.

Ihre Hebamme ist für Sie da



Hebammen leisten wertvolle Unterstützung während Schwangerschaft und Geburt. Zudem sind sie kompetente Ansprechpartnerinnen für alle Fragen, die Sie in dieser spannenden Zeit bewegen.

Das alles kann Ihre Hebamme für Sie tun:

  • Die Hebamme gibt Tipps zur gesunden Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit.
  • Ob Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt – sie berät Sie bei der Entscheidung, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten.
  • Sie bietet Geburtsvorbereitungskurse an, die Ihnen Sicherheit geben und Ihnen helfen, bei der Geburt entspannter zu bleiben.
  • Sie betreut Sie während des gesamten Geburtsprozesses – ganz gleich, ob Sie in der Klinik, zu Hause, in der Hebammenpraxis oder im Geburtshaus entbinden.

Hebammen können außerdem während der Schwangerschaft fast jede Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dazu gehören: Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie die Dokumentation im Mutterpass. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen. Sie dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.

Sie suchen noch eine Hebamme?

Die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbanddes ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme z. B. für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung. Alle in der Hebammenliste verzeichneten Hebammen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.

HEBAMMENRUFBEREITSCHAFT

In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin können Sie mit der Hebamme Ihres Vertrauens eine Rufbereitschaft vereinbaren. Die Hebamme ist dann, wenn sich die Geburt ankündigt, Tag und Nacht für Sie erreichbar.

80 Prozent der entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft übernimmt Ihre LKK, maximal werden 250,00 Euro erstattet. 

Wo bekomme ich mein Baby?

Nach der Geburt

Auch jetzt ist Ihre Hebamme für Sie da

Ihre Hebamme unterstützt Sie bis zu einem Zeitraum von zwölf Wochen nach der Geburt. Hierfür übernimmt die LKK ebenfalls die Kosten.

In besonderen Fällen ist die Hebamme auch länger für Sie da, zum Beispiel nach einer Frühgeburt. Bei Ernährungsproblemen ist die Beratung bis zu neun Monate nach der Geburt möglich, bei Stillproblemen bis zum Ende der Abstillphase.

Auf Wunsch besucht die Hebamme Sie im Krankenhaus (gilt nur für Beleghebammen) und zu Hause.

Sie kontrolliert die Wundheilung nach einem Dammschnitt oder einem Kaiserschnitt und informiert zur Rückbildungsgymnastik.

  • Sie beobachtet die körperliche Entwicklung des Babys und verfolgt die Abheilung des Nabels.
  • Sie erklärt, welche Prophylaxe- und Vorsorgeuntersuchungen für das Kind anstehen.
  • Am dritten Lebenstag kann sie Blut aus der Ferse des Kindes entnehmen, um zu klären, ob das Neugeborene eventuell unter einer Stoffwechselstörung leidet.
  • Sie berät zum Thema Stillen und gibt Hilfestellung beim Baden und Wickeln des Babys.

Ihre Hebamme ist auch in dieser Zeit eine wichtige Ansprechpartnerin für alle Fragen, die mit der Geburt und Ihren ersten Erfahrungen mit dem Kind zusammenhängen. 

Pflege zuhause

Brauchen Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung häusliche Pflege, so kommt Ihre LKK für die Kosten auf. Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person Sie nicht pflegen und versorgen kann.

Betriebs- und Haushaltshilfe

Sind Sie landwirtschaftliche Unternehmerin oder Ehefrauen eines landwirtschaftlichen Unternehmers, gewährt Ihnen die LKK während der Schwangerschaft und nach der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfe.

Betriebs- und Haushaltshilfe erhalten Sie bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung, wenn die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet ist.

Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist vor Inanspruchnahme zu beantragen. 

RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK

Die LKK übernimmt die Kosten des Kurses für bis zu zehn Stunden, wenn eine von der Krankenkasse anerkannte Hebamme oder ein anderer anerkannter Anbieter den Kurs leitet und Sie den Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen haben. 

Mutterschafts­geld für die Zeit nach der Geburt  

Weitere Informationen

Die Schwangerschaft hat einen großen Einfluss auf die Gesundheit von Mutter und Kind. Über das Netzwerk Gesund ins Leben erhalten Sie alltagsnahe und unabhängige Informationen.