In seiner Sitzung am 22. Dezember 2022 konnte der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) alle fristgerecht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG anlässlich der Sozialwahl 2023 zulassen. Mit Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundeswahlausschuss am 17. Januar 2023 steht fest, dass in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wie bei der letzten Sozialwahl eine Wahlhandlung stattfindet. Neun Listen wurden zur Wahl zugelassen.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer tritt die Gemeinschaftsliste der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. In der Gruppe der Arbeitgeber wurde die Vorschlagsliste des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen. Da in beiden Gruppen nur je eine Vorschlagsliste eingereicht wurde, kommt es hier zu Wahlen ohne Wahlhandlung, sogenannten Friedenswahlen.